PATRIOT Act
Gesetze
Der Patriot Act regelt Befugnisse zur Abwehr terroristischer Gefahren.
Allgemeine Bestimmungen
PA § 1 Zweck des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz dient der Abwehr, Aufklärung und Verfolgung terroristischer Bedrohungen sowie dem Schutz des Staates San Andreas, seiner Bevölkerung und seiner staatlichen Institutionen.
(2) Zu diesem Zweck können gegenüber Personen, die nach Maßgabe dieses Gesetzes als Terrorist eingestuft wurden, besondere Ermittlungs- und Sicherheitsmaßnahmen angeordnet und durchgeführt werden.
(3) Die besonderen Befugnisse dieses Gesetzes bestehen ausschließlich für die Dauer einer wirksamen Terroristeneinstufung.
PA § 2 Terrorismus
(1) Als Terrorismus gelten insbesondere schwerwiegende Gewalttaten oder deren Vorbereitung, die darauf gerichtet sind,
a) die Bevölkerung oder erhebliche Teile der Bevölkerung einzuschüchtern;
b) staatliche Institutionen oder Behörden durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt zu nötigen;
c) die staatliche oder öffentliche Ordnung durch Gewalt erheblich zu beeinträchtigen;
d) die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen durch schwerwiegende Gewalttaten erheblich zu beeinträchtigen.
(2) Als Terrorist kann eine Person eingestuft werden, wenn hinreichende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person
a) terroristische Handlungen begeht oder vorbereitet;
b) an terroristischen Handlungen unmittelbar beteiligt ist;
c) terroristische Handlungen wissentlich unterstützt;
d) terroristische Strukturen wesentlich finanziert, organisiert oder fördert.
Einstufung Als Terrorist
PA § 3 Antrag auf Terroristeneinstufung
(1) Die Einstufung einer Person als Terrorist erfolgt auf Antrag des Attorney General.
(2) Der Antrag muss die Tatsachen und Erkenntnisse enthalten, welche die Voraussetzungen einer Einstufung nach § 2 begründen.
(3) Der Antrag ist dem Chief of Justice und dem Governor des Staates San Andreas zur Entscheidung vorzulegen.
PA § 4 Entscheidung über die Einstufung
(1) Die Einstufung als Terrorist bedarf der gemeinsamen Zustimmung des Chief of Justice und des Governors.
(2) Die Einstufung tritt mit der Zustimmung beider Entscheidungsträger in Kraft.
(3) Mit Inkrafttreten der Einstufung gelten die besonderen Befugnisse und Einschränkungen dieses Gesetzes.
(4) Die Einstufung muss die betroffene Person eindeutig bezeichnen.
(5) Die Terroristeneinstufung ersetzt hinsichtlich der nach diesem Gesetz ausdrücklich zugelassenen Maßnahmen eine zusätzliche gerichtliche Genehmigung.
Besondere Befugnisse
PA § 5 Überwachung der Telekommunikation
(1) Die rechtskräftige Terroristeneinstufung stellt für die Dauer ihrer Gültigkeit die gerichtliche Ermächtigung zur Überwachung und Erhebung von Telekommunikations- und Internetdaten der betroffenen Person dar.
(2) Hierzu zählen insbesondere Telefon-, Nachrichten-, Kommunikations-, Verbindungs- und sonstige verfügbare Kommunikationsdaten.
(3) Eine zusätzliche gerichtliche Genehmigung ist für Maßnahmen nach diesem Paragraphen nicht erforderlich.
PA § 6 Finanz- und Bankdaten
(1) Die rechtskräftige Terroristeneinstufung berechtigt die Staatsanwaltschaft zur vollständigen Einsicht in die verfügbaren Finanz-, Konto- und Transaktionsdaten der betroffenen Person.
(2) Banken und sonstige Finanzinstitutionen sind verpflichtet, entsprechende Informationen auf rechtmäßiges Verlangen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen.
(3) Eine zusätzliche gerichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
PA § 7 Ermittlung personenbezogener Daten
(1) Strafverfolgungsbehörden dürfen sämtliche für die Terrorismusbekämpfung erforderlichen staatlich registrierten Informationen über die eingestufte Person erheben.
(2) Dies umfasst insbesondere die Ermittlung von
a) Wohnanschriften;
b) registrierten Fahrzeugen;
c) Immobilien;
d) Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen;
e) staatlich registrierten Lizenzen und Genehmigungen.
(3) Eine zusätzliche gerichtliche Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich.
PA § 8 Durchsuchung der Person und von Fahrzeugen
(1) Eine als Terrorist eingestufte Person darf während der Dauer ihrer Einstufung jederzeit durch Law Enforcement Officers durchsucht werden.
(2) Fahrzeuge, die sich im Eigentum oder unmittelbaren Besitz der eingestuften Person befinden oder ihr nachweislich zugeordnet werden können, dürfen ebenfalls durchsucht werden.
(3) Ein zusätzlicher richterlicher Durchsuchungsbeschluss ist für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 nicht erforderlich.
PA § 9 Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
(1) Wohn- und Geschäftsräume einer als Terrorist eingestuften Person dürfen ohne zusätzlichen richterlichen Durchsuchungsbeschluss durchsucht werden.
(2) Eine Durchsuchung nach Absatz 1 darf höchstens einmal innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) Tagen durchgeführt werden.
(3) Die Beschränkung des Absatzes 2 gilt behördenübergreifend. Eine bereits erfolgte Durchsuchung darf nicht dadurch wiederholt werden, dass eine andere Strafverfolgungsbehörde die Maßnahme durchführt.
(4) Ein aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bestehendes Recht zur Durchsuchung bleibt unberührt.
PA § 10 Festnahme
(1) Eine wirksame Terroristeneinstufung begründet für die Dauer ihrer Gültigkeit die Befugnis zur Festnahme der betroffenen Person.
(2) Ein zusätzlicher Haftbefehl ist hierfür nicht erforderlich.
(3) Die Festnahme dient insbesondere
a) der Abwehr terroristischer Gefahren;
b) der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen;
c) der Sicherung eines Strafverfahrens;
d) der Verhinderung unmittelbar bevorstehender terroristischer Handlungen.
(4) Die Terroristeneinstufung ersetzt nicht die Durchführung eines ordentlichen Strafverfahrens hinsichtlich der der Person vorgeworfenen Straftaten.
PA § 11 Ausweisung und Abschiebung
(1) Eine Person, die nicht Staatsbürger des Staates San Andreas ist und wirksam als Terrorist eingestuft wurde, kann nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen aus dem Staat ausgewiesen oder abgeschoben werden.
(2) Die Einstufung als Terrorist allein führt nicht automatisch zur Abschiebung.
(3) Staatsbürger des Staates San Andreas können aufgrund dieses Gesetzes nicht aus dem Staat abgeschoben werden.
PA § 12 Dokumentation und richterliche Information
(1) Maßnahmen nach den §§ 5 bis 10 sind durch die jeweils handelnde Behörde zu dokumentieren.
(2) Über durchgeführte Maßnahmen ist der zuständige Richter unverzüglich zu informieren.
(3) Die Dokumentation muss mindestens Art, Zeitpunkt und betroffene Person der Maßnahme erkennen lassen.
Überprüfung Und Aufhebung
PA § 13 Überprüfung der Terroristeneinstufung
(1) Die betroffene Person kann die Rechtmäßigkeit ihrer Einstufung durch den Supreme Court überprüfen lassen.
(2) Die Einlegung eines Rechtsmittels oder die Beantragung einer Überprüfung hat keine aufschiebende Wirkung.
(3) Die besonderen Befugnisse dieses Gesetzes bleiben bis zur Aufhebung der Einstufung wirksam.
(4) Stellt der Supreme Court fest, dass die Voraussetzungen des § 2 nicht oder nicht mehr vorliegen, ist die Terroristeneinstufung aufzuheben.
PA § 14 Aufhebung der Terroristeneinstufung
(1) Eine Terroristeneinstufung ist aufzuheben, sobald ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
(2) Die Aufhebung kann
a) durch gemeinsame Entscheidung des Chief of Justice und des Governors;
b) aufgrund einer Entscheidung des Supreme Courts
erfolgen.
(3) Der Attorney General kann die Aufhebung der Einstufung beantragen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen.
(4) Mit Wirksamwerden der Aufhebung enden sämtliche ausschließlich auf diesem Gesetz und der Terroristeneinstufung beruhenden besonderen Ermittlungs- und Sicherheitsbefugnisse mit sofortiger Wirkung.
(5) Maßnahmen, für die unabhängig von der Terroristeneinstufung eine andere gesetzliche oder gerichtliche Grundlage besteht, bleiben hiervon unberührt.