Fraktionen
Regelwerk
Der Fraktionsleitung ist es verboten, korrupte Handlungen vorzunehmen. Charaktere gelten als Teil der Fraktionsleitung, sobald sie eine leitende Position bekleiden. Als korrupte Handlung gilt jede Handlung, durch die eine Fraktion infolge einer oder mehrerer Aktionen des Charakters geschädigt wird. Korrupte Handlungen sind ausschließlich zulässig, wenn ihnen eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht – sinnlose oder unbegründete Korruption ist nicht erlaubt. Ein komplettes Korruptionsverbot gilt für das DoJ, das Mission Row PD und alle Detectives anderer PDs.
Gegenstände und Ausrüstungen, die an eine Fraktion gebunden sind, dürfen nicht entwendet werden. Ausnahmen bilden Merchartikel und supportgesteuerte Spezialaufträge. Transporte der Fraktion „Gruppe 6“ dürfen nicht überfallen werden, außer bei eventgesteuerten Aufträgen oder genehmigten Anträgen durch den Support.
Durchsuchungen durch Beamte sind nur mit hinreichendem Grund und – bei größeren Maßnahmen – mit DoJ-Genehmigung gestattet; das Fahren ohne Führerschein oder das Tragen einer Maske allein reicht dafür nicht aus. Razzien erfordern eine DoJ-Genehmigung und handfeste Beweise. Wiederbelebung durch das LSMD ist in aktiven Gefechten oder bei akuter Lebensgefahr nicht gestattet.