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Regelwerk

Government of San Andreas

Diese Kategorie bildet die offizielle staatliche Struktur von San Andreas ab.


01 Gesetze: NDAPSA | Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Act

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Definition von Betäubungsmitteln

Abschnitt 2: Umgang mit Betäubungsmitteln

§ 2 Herstellung, Anbau, Erwerb, Besitz, Konsum und Handel von Betäubungsmitteln

§ 3 Verkehr von Betäubungsmitteln

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Definition von Betäubungsmitteln

  1. Betäubungsmittel sind biologische oder chemische Stoffe, die durch Konsum, Einnahme oder Verzehr den Bewusstseinszustand wesentlich verändern können und dadurch psychische und/oder physische Beeinträchtigungen sowie Abhängigkeiten hervorrufen können.

  2. Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind folgende Stoffe und Zubereitungen:

    1. Illegale Betäubungsmittel:

      1. Marihuana

      2. Methamphetamin

      3. Lysergid (LSD)

      4. Benzoylecgoninmethylester (Kokain)

      5. Diacetylmorphin (Heroin)

      6. Psilocybinhaltige Pilze (Magic Mushroom)

      7. Fentanyl

      8. Morphin

      9. Opiate

    2. Legale Betäubungsmittel:

      1. Alkohol

      2. CBD

        1. CBD ist dann illegal, wenn ein THC-Gehalt von 0,2% überschritten wird.

Abschnitt 2: Umgang mit Betäubungsmitteln

§ 2 Herstellung, Anbau, Erwerb, Besitz, Konsum und Handel von Betäubungsmitteln

  1. Der Erwerb, Besitz, Handel, Anbau, Konsum, die Herstellung oder Zubereitung von legalen Drogen (NDAPSA §1 Abs. 2.2.) ist erst nach Vollendung des 20. Lebensjahres erlaubt. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol wird durch das zuständige Gericht geregelt.

  2. Der Erwerb, Besitz, Handel, Anbau, Konsum, die Herstellung oder Zubereitung von illegalen Betäubungsmitteln (NDAPSA §1 Abs. 2.1.) ist verboten.

    1. Ausgenommen sind der Erwerb, Besitz und Konsum von Marihuana in Form von Joints zum Eigenbedarf.

      1. Der Eigenbedarf definiert sich darin, dass drei Einheiten (Marihuana Joints) gemäß NDAPSA §2 Abs. 2.1. legal sind.

      2. Der Konsum innerhalb des Eigenbedarfs ist nur in privaten Räumen oder auf privatem Grund erlaubt.

§ 3 Verkehr von Betäubungsmitteln

  1. Staatlich anerkannte medizinische Einrichtungen und deren Mitarbeiter sind von dem Verbot des Besitzes, der Herstellung und dem Handel aller Medikamente in Ausführung ihrer Tätigkeit ausgenommen.

  2. Personen, welche eine schriftliche ärztliche Empfehlung innerhalb einer medizinischen Behandlung zum Konsum von bestimmten illegalen Betäubungsmitteln für die Dauer ihrer Krankheit bis zur Heilung vorweisen können, handeln nicht illegal.

    1. Die schriftliche ärztliche Empfehlung bedarf der Nennung wesentlicher Angaben zur Art und Dauer der Nutzung und muss ebenfalls aufbewahrt werden, um eine nachträgliche Prüfung durch Behörden möglich zu machen.

02 Gesetze: PATRIOT Act

Allgemein 2

PATRIOT-Act 2

Allgemein

PATRIOT-Act

  1. Der PATRIOT Act gibt der Regierung erweiterte Befugnisse, um Terrorismus zu bekämpfen, einschließlich des Rechts, Telekommunikation abzuhören, Computer zu durchsuchen, Bankunterlagen zu überprüfen und Geheimdienstinformationen zu sammeln. Das Gesetz ermöglicht auch die Festnahme und Abschiebung von Personen, die als terroristische Bedrohung betrachtet werden

    1. Wer als Terrorist eingestuft wird, entscheidet der Chief Justice und der Chief Judge in Zusammenarbeit mit dem Governor, auf Antrag des Chief of Executive und der Generalstaatsanwaltschaft.

    2. Die Aufhebung wird ebenfalls gesondert bestimmt.

  2. Die Einschränkungen der Rechte von Terroristen sind folgende:

    1. Für die vollständige Überwachung von Telekommunikation und Internet bedarf es keines richterlichen Beschlusses.

    2. Die Festnahme und Durchsuchung benötigt keinen triftigen Grund und keinen richterlichen Beschluss.

    3. Hausdurchsuchungen dürfen ohne Wissen der betroffenen Person durchgeführt werden und brauchen keinen richterlichen Beschluss.

      1. Eine Durchsuchung ohne Beschluss darf nur einmal alle 7 Tage stattfinden.
    4. Die uneingeschränkte Einsicht in Finanzen und Bankdaten muss der Staatsanwaltschaft und ihren Beauftragten gewährt werden, hierfür ist kein richterlicher Beschluss notwendig.

    5. Die Ermittlung von Wohnanschriften benötigt keinen richterlichen Beschluss.

    6. Bei jeder Ausführung oder Beantragung bei den zuständigen Behörden muss ein Richter informiert werden.

03 Gesetze: PC | Penal Code

Abschnitt 1: Grundsätze

§ 1 Unschuldsvermutung

§ 2 Der Versuch

§ 3 Fahrlässigkeit

§ 4 Täter und Teilnahme

§ 5 Vortäuschen einer Straftat

§ 6 Hilfe und Vereitelung

§ 7 Notwehr, Nothilfe, gerechtfertigter Notstand

§ 8 Schuldunfähigkeit

§ 9 Anspruchsgrundlage

§ 10 Anspruch

§ 11 Verurteilung

§ 12 Rechtsfolgen einer Straftat

§ 13 Klassifizierung von Straftaten

Abschnitt 2: Strafprozessordnung Allgemein

§ 14 Staatsanwaltschaft

§ 15 Befangenheit

§ 16 Verdachtsfälle

§ 17 Delikte

§ 18 Durchsuchung

§ 19 Haftbefehl

§ 20 Beweismittel

§ 21 Fußfessel

§ 22 Rechtsbeistand

§ 23 Akten

§ 24 Verjährung

§ 25 Entziehung  der Persönlichen Freiheit

§ 26 Anklage

§ 27 Schuldfrage

§ 28 Kaution

§ 29 Vorzeitige Beendigung des Ermittlungsverfahrens

§ 30 Vorladung

§ 31 Eid

§ 32 Zeuge

Abschnitt 3: Strafprozessordnung Gerichtsverfahren

§ 35 Zeugenvernehmung

§ 36 Einsprüche

§ 37 Anträge

§ 38 Ordnungsstrafen

§ 39 Verurteilung in Abwesenheit

§ 40 Fristen

§ 41 Plea Bargaining

Abschnitt 3: Gerichtsverfahren Vorverfahren

§ 44 Open Court

§ 45 Allgemeines Hearing

Abschnitt 4: Gerichtsverfahren Hauptverfahren

§ 47 Schnellverfahren

§ 48 Trial

Abschnitt 5: Gerichtsverfahren Rechtsfolgen

§ 49 Bestrafungsverfahren

§ 50 Urteil

§ 51 Berufung

§ 52 Widerspruch

§ 53 Bewährung

§ 54 Haftstrafe

§ 55 Todestrafe

§ 56 Verjährung von Straftaten

Abschnitt 6: Straftaten

§ 57 Begnadigung

§ 58 Verbrechen

§ 59 Klassifizierung von Straftaten

Abschnitt 1: Grundsätze

§ 1 Unschuldsvermutung

  1. Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis er seine Schuld eingesteht oder diese gemäß des Gesetzes nachgewiesen wurde.

§ 2 Der Versuch

  1. Der Versuch, eine Straftat zu begehen, besteht aus zwei Elementen.

    1. Einer spezifische Absicht, eine Straftat zu begehen.

    2. Eine direkte, aber unwirksame Handlung, die zu ihrer Begehung führt.

  2. Der Versuch wird genauso bestraft wie die Straftat selbst.

§ 3 Fahrlässigkeit

  1. Bei jeder Felony, Misdemeanor oder Infraction muss eine Verbindung oder ein Zusammenwirken von Handlung und Vorsatz oder krimineller Fahrlässigkeit bestehen.

  2. Die Fahrlässigkeit wird dort, wo kein separater Tatbestand vorliegt, gleich bestraft wie die Straftat selbst. Es sind jedoch strafmildernde Umstände zu berücksichtigen.

§ 4 Täter und Teilnahme

  1. Ein Täter ist, wer eine Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

  2. Teilnehmer ist, wer aktiv zur Begehung einer Straftat mitwirkt.

§ 5 Vortäuschen einer Straftat

  1. Wer eine Straftat vortäuscht, um damit einer Person oder dem Staat zu schaden, handelt rechtswidrig.

§ 6 Hilfe und Vereitelung

  1. Wer eine Straftat durch Wissen oder Tat vereitelt oder bei der Vereitelung hilft, obwohl er selbst beteiligt sein könnte, kann mit einer milderen Strafe rechnen.

§ 7 Notwehr, Nothilfe, gerechtfertigter Notstand

  1. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um von sich körperlichen Schaden abzuwenden.

  2. Nothilfe ist die Verteidigung der körperlichen Unversehrtheit einer oder mehrerer Personen.

  3. Gerechtfertigter Notstand ist die Opferung eines geringwertigen Gutes, um ein höherwertiges Gut zu schützen.

  4. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr, Nothilfe oder gerechtfertigtem Notstand geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    1. Das Gericht entscheidet über die Verhältnismäßigkeit.

§ 8 Schuldunfähigkeit

  1. Wer eine Tat aus krankhaften, psychischen Störungen oder wegen einer Intelligenzstörung unfähig ist, die Tat als Unrecht anzusehen, handelt ohne Schuld.

    1. Dies muss von einem Psychologen diagnostiziert werden.

    2. Nach einer positiven Diagnose kann ein Richter eine Einweisung in eine geschlossene Klinik anordnen.

  2. Wer eine Straftat unter Einfluss von Betäubungsmittel oder bewusstseinsverändernden Substanzen begeht und diese im Vorfeld bewusst eingenommen hat, gilt als voll schuldfähig.

§ 9 Anspruchsgrundlage

  1. Jeder hat das Recht auf eine Anspruchsgrundlage, welche um den Ausgleich eines Schadens handelt.

    1. Es handelt sich um die Grundlage für einen Anspruch eines Vergleichs.

    2. Es bedarf eines Grundsatzurteils, um Ansprüche geltend zu machen.

§ 10 Anspruch

  1. Ist jemand durch eine rechtswidrige Tat zu einem erlittenem Leid oder Schaden gekommen, so hat dieser Anspruch auf einen Ausgleich.

    1. Es ist eine Anspruchsgrundlage benötigt.

§11 Einigungsverfahren (Verurteilung)

  1. Bei einer Gesamthaftzeit von 90 oder mehr Hafteinheiten ist die Staatsanwaltschaft durch die Exekutive hinzuzuziehen.

  2. Die Exekutive kann die Staatsanwaltschaft auch bei unter 90 Hafteinheiten hinzuziehen.

  3. In Abwesenheit der Staatsanwaltschaft ist zwingend eine Kaution festzusetzen. Die Staatsanwaltschaft ist durch das LSPD zu informieren.

  4. Wird die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, legt diese das Strafmaß fest.

  5. Sollte sich der Beschuldigte und/oder sein Rechtsbeistand mit der Staatsanwaltschaft einigen, so ist diese Einigung rechtsverbindlich. Eine Berufung sowie eine Revision sind ausgeschlossen.

  6. Das Gericht kann die Einigung überprüfen, sofern Zweifel an deren Rechtmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit bestehen.

  7. Kommt keine Einigung zustande:

    a. ist eine Kaution festzusetzen und die Entscheidung durch ein zuständiges Gericht zu treffen.

    b. beide Parteien haben jederzeit das Recht, eine gerichtliche Entscheidung zu verlangen.

§ 12 Rechtsfolgen einer Straftat

  1. Eine Straftat ist eine Handlung, die den Verstoß gegen ein Gesetz oder das Gewohnheitsrecht. An diese wird nach einer Verurteilung eine der folgenden Strafen angehängt.

    1. Sozialstunden.

    2. Geldstrafen.

    3. Freiheitsentzug.

    4. Wiedereingliederungsmaßnahmen.

    5. Disziplinarmaßnahmen.

    6. Amtsenthebung.

    7. Lizenzentzug.

§ 13 Klassifizierung von Straftaten

  1. Zu straftaten und Delikten zählen:

    1. Verbrechen.

    2. minder schwere Verbrechen.

    3. Kapitalverbrechen.

Abschnitt 2: Strafprozessordnung Allgemein

§ 14 Staatsanwaltschaft

  1. Die Staatsanwaltschaft hat die Leitung eines Ermittlungsverfahrens.

    1. Polizeiliche Behörden unterstützen die Arbeit im Ermittlungsverfahren.
  2. Polizeiliche Behörden können auch ohne Anweisung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen anstreben.

    1. Nach Aufnahme einer Ermittlung ist die Staatsanwaltschaft über diese zu informieren.
  3. Die Staatsanwaltschaft ist eine rein belastende Behörde.

    1. Sie muss nur die zu belastenden Umstände ermitteln.

§ 15 Befangenheit

  1. Befangenheit liegt nur vor, wenn gegen einen Richter ein wichtiger und geeigneter Grund vorliegt, ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

    1. Ein Richter kann sich selbst zum Befangen erklären.

    2. Ein Richter kann vom Chief Justice nach Prüfung für Befangen erklärt werden.

§ 16 Verdachtsfälle

  1. Anfangsverdacht.

  2. Anfangsverdacht.
    Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn mindestens ein allgemein schlüssiger Punkt vorliegt, der das Vorhandensein einer Straftat vermuten lässt.

  3. Hinreichender Tatverdacht.
    Ein hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung oder Beweislage eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.

  4. Dringender Tatverdacht.
    Der dringende Tatverdacht liegt dann vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass der Beschuldigte an der Tat beteiligt war.

  5. Ein dringender Tatverdacht kann Grundlage für weitergehende Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden sein, insbesondere für Fahndungsausschreibungen sowie den Erlass eines Haftbefehls.

§ 17 Delikte

  1. Offizialdelikt.

    1. Ein Offizialdelikt ist eine Tat, die ohne Anzeige verfolgt wird aufgrund des öffentlichen Interesses.

    2. Im Einzelfall entscheidet ein Richter.

  2. Antragsdelikt.

    1. Ein Antragsdelikt ist eine Tat, die nur eine Person schädigt und kein öffentliches Interesse an der Aufklärung hat.

    2. Die Ermittlungen beginnen mit einer Strafanzeige.

    3. Im Einzelfall entscheidet ein Richter.

§ 18 Durchsuchung

  1. Bei einem Anfangsverdacht darf eine Strafermittlungsbehörde eine Person anhalten, befragen und die Personalien feststellen.

    1. In der Nähe eines Tatorts darf jede Person durchsucht werden.

    2. Personen, die eine potentielle Gefahr darstellen oder bewaffnet sein könnten, dürfen durchsucht werden.

    3. Ist eine Person mit einer Waffe unterwegs, darf die Sche auch durchsucht werden.

    4. Es ist kein richterlicher Beschluss notwendig.

  2. Bei einem dringenden Tatverdacht dürfen Personen, Immobilien, Objekte und persönliches Eigentum mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss durchsucht werden.

    1. Es dürfen nur Objekte durchsucht werden, die im Durchsuchungsbefehl geschrieben stehen.

    2. Ein Durchsuchungsbefehl kann auch nachträglich ausgestellt werden.

    3. Bei einem dringenden Tatverdacht darf eine Person von einem Ermittlungsbeamten zum Eigenschutz durchsucht und festgenommen werden.

    4. Durchsuchungen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer rechtmäßigen Festnahme sind zulässig, sofern sie der Eigensicherung, der Sicherstellung von Beweismitteln oder der Verhinderung weiterer Straftaten dienen.

§ 19 Haftbefehl

  1. Ein Haftbefehl kann erlassen werden, wenn eine beschuldigte Person einer gerichtlichen Ladung, Auflage oder Meldepflicht nicht nachkommt oder sich dem Verfahren entzieht. 

  2. Dies gilt insbesondere, wenn die Person unentschuldigt innerhalb von 24 Stunden nicht erscheint oder sich nicht meldet.

  3. Der Haftbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und von einem Richter ausgestellt.

§ 19a Fahndungsausschreibung (BOLO)

  1. Eine Fahndungsausschreibung (BOLO – „Be on the Lookout“) ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden zur Identifizierung und Ergreifung von Personen, gegen die ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 16 dieses Gesetzes besteht.

  2. Fahndungsausschreibungen sind ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung auf eine Dauer von 7 Tagen befristet.

  3. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegende Ermittlungsakte dem zuständigen Gericht zur Prüfung vorgelegt wird.

  4. Das zuständige Gericht prüft den Fortbestand des dringenden Tatverdachts sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es kann:

    1. die Fahndungsausschreibung um jeweils weitere 7 Tage verlängern, sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen,
    2. einen Haftbefehl gemäß § 19 dieses Gesetzes anordnen,
    3. die Fahndungsausschreibung aufheben, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
  5. Fahndungsausschreibungen, die älter als 7 Tage sind und keine richterliche Bestätigung aufweisen, dürfen nicht mehr zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen verwendet werden.

  6. Fahndungsausschreibungen können auch zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen erfolgen, sofern diese als Zeugen, vermisst oder zur Sachverhaltsaufklärung benötigt werden. In diesen Fällen ist kein dringender Tatverdacht erforderlich. Die Maßnahme darf jedoch nicht zur zwangsweisen Festnahme oder zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen genutzt werden. Eine richterliche Anordnung oder nachträgliche gerichtliche Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Diese Form der Fahndungsausschreibung unterliegt keinen Fristen und ist aufzuheben, sobald der Zweck der Maßnahme erreicht ist oder entfällt.

§ 20 Beweismittel

  1. Beweismittel können Sachen, Gutachten, eidesstattliche Aussagen sowie Zeugen sein, die eine Straftat beweisen, erklären oder nahelegen können.

  2. Widerrechtlich erlangte Beweismittel sind vor Gericht nicht verwendbar.

    1. Aufgrund von widerrechtlichen Beweismitteln gefundene Beweise sind vor Gericht nicht verwendbar.

§ 21 Fußfessel

  1. Eine Fußfessel dient der Ortung von Personen.

    1. Die Ortung erfolgt nur auf Richterliche Anordnung.
  2. Beim Court kann ein Antrag für eine Fußfessel gestellt werden.

§ 22 Rechtsbeistand

  1. Ein Rechtsanwalt ist ein lizenzierter und zugelassener Anwalt des Staates San Andreas und Mitglied der Bar Association.

    1. Ein Rechtsbeistand darf erst mit seinem Mandanten nach Abschluss der erkennungsdienstlichen Maßnahmen sprechen.

    2. Rechtsbeistände müssen auf Anfrage Zugang zu ihrem Mandanten bekommen.

      1. Sitzt der Mandant im Prison, ist der Zugang nur während eines vom Prison vorgegebenen Zeitraums gestattet.
    3. Ein Rechtsbeistand darf vor Gericht für seinen Mandanten sprechen.

    4. Ein Rechtsbeistand darf ungestört mit seinem Mandanten sprechen.

      1. Gespräche dürfen nicht mitgehört oder durch Dritte in Erfahrung gebracht werden.
    5. Ein Rechtsbeistand untersteht der Schweigepflicht.

  2. Sollte ein Beschuldigter sich keinen Rechtsbeistand leisten können, wird ihm auf Kosten des Staates einer gestellt.

    1. Sollte kein Rechtsbeistand verfügbar sein, muss der Beschuldigte sich selbst vertreten.
  3. Jeder hat das Recht, bei einer Vernehmung einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

§ 23 Akten

  1. Jede strafrechtliche Ermittlung ist in Form einer Akte zu dokumentieren.

  2. In der Akte sind insbesondere festzuhalten:

    1. Datum, Uhrzeit und Tatort

    2. Beschreibung des Tathergangs

    3. Zeugen und Beweismittel

    4. sichergestellte Gegenstände

    5. Tatvorwürfe

    6. Bei Kaution: bereits abgesessene Untersuchungshaft

    7. Bei Kaution: Telefonnummer des Beschuldigten

  3. Akten können zum Zweck der Verteidigung oder Anklage eingesehen werden. Die Einsicht erfolgt auf Antrag bei einem Richter.

  4. Die Akteneinsicht kann bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens eingeschränkt oder verweigert werden.Teile der Akte können durch die Staatsanwaltschaft geschwärzt werden.

§ 24 Verjährung

  1. Die Verfolgungsfrist für Straftaten beträgt 6 Wochen.

  2. Die Verfolgungsfrist wird durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Erstellung einer Ermittlungsakte gehemmt, solange das Verfahren aktiv betrieben wird.

  3. Nach Ablauf der Verfolgungsfrist dürfen Straftaten nicht mehr verfolgt oder geahndet werden.

  4. Felonies verjähren nie.

§ 25 Entziehung  der Persönlichen Freiheit

  1. Festnahmen:

    1. Bei einem hinreichenden Tatverdacht wird eine Person festgenommen.

    2. Bei einer Festnahme wird eine Person über ihre Rechte aufgeklärt.

      1. Der Beschuldigte kann auf dieses Recht verzichten.

      2. Sollten die Rechte nicht verlesen worden sein, so sind jegliche Aussagen vor Gericht nicht verwendbar.

    3. Erkennungsdienstliche Maßnahmen erfolgen im Department einer Exekutivbehörde.

    4. Personen bleiben vorübergehend in Gewahrsam, wenn es sich um ein Felony handelt.

    5. Die Dauer der Festnahme kann der Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet werden.

§ 26 Anklage

  1. Wenn die Staatsanwaltschaft nach abgeschlossener Ermittlungsarbeit von einer Straftat überzeugt ist, wird eine Anklageschrift verfasst.

    1. Die Anklageschrift wird beim Gericht eingereicht und hinterlegt.
  2. Die Anklageschrift umfasst folgende informationen:

    1. Die Bezeichnung der Klage.

    2. Nahmen der Parteien.

    3. Eine Erklärung der darin angeklagten Straftaten.

    4. Aufführung von Beweisen.

    5. Aufführung von Zeugen.

  3. Bei der übergabe and den beschuldigten oder einen bevollmächtigten Rechtsbeistand ist zu beachten:

    1. Das Schützen von Telefonnummern der Zeugen.

    2. Das Schwärzen von gefährdeten Zeugen.

§ 27 Schuldfrage

  1. Ein Beschuldigter kann sich auf die einzelnen Anklagepunkte schuldig, nicht schuldig oder nolo contendere bekennen.

    1. Bei einer Verurteilung mit Nolo Contendere ist man aufgrund dieser Tat nicht vorbestraft.

    2. Ein Nolo Contendere kann nur bei minder schweren Verbrechen gefordert werden.

§ 28 Kaution

  1. Eine Kaution kann durch das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder das Police Department festgesetzt werden. Sie dient der Sicherstellung des Erscheinens, der Vermeidung weiterer Straftaten sowie der Vermeidung von Freiheitsentzug.

  2. Bei Nicht-Erreichbarkeit eines Rechtsanwalts ist auf Wunsch des Beschuldigten immer eine Kaution anzubieten.

  3. Die Kaution entspricht dem Maximalwert des zu erwartenden Bußgeldes, zusätzlich 250 Dollar pro Hafteinheit. Es können Geld- und Sachwerte hinterlegt sowie Auflagen erteilt werden.

  4. Nach Ausstellung der Kaution ist der Beschuldigte zu entlassen. Der Beschuldigte hat binnen drei Tagen sich mit einem Rechtsanwalt beim DOJ zu melden. Die Kaution wird mit dem festgesetzten Strafmaß verrechnet. Die Differenz ist zu erstatten.

  5. Erfolgt keine Meldung innerhalb der Frist, wird die Kaution einbehalten und ein Haftbefehl erlassen.

  6. Bei Verstößen gegen Kautionsauflagen kann die Kaution einbehalten werden.

  7. Bei akuter Flucht- oder Verdunkelungsgefahr kann eine Kaution ausgesetzt und Untersuchungshaft angeordnet werden.

  8. Nach Meldung beim DOJ ist unverzüglich ein Trial-Termin festzusetzen, der innerhalb der Frist des §40 liegt.

§ 29 Vorzeitige Beendigung des Ermittlungsverfahrens

  1. Der Staatsanwaltschaft steht es grundsätzlich zu einen Fall einzustellen. Begründungen zur einstellung sind meistens:

    1. Einstellung gegen Auflage.

    2. Geringfügigkeit.

  2. Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen aufgrund neuer Beweise wieder aufnehmen.

§ 30 Vorladung

  1. Eine Vorladung kann von einem Richter oder Staatsanwalt mündlich oder schriftlich ausgestellt werden.

    1. Gerichtstermine und Haftantritts Termine gelten als Vorladung.
  2. Eine Vorladung ist bindend.

  3. Mit einer Begründung kann eine Vorladung verschoben werden.

§ 31 Eid

  1. Jeder Zeuge wird vor Gericht vereidigt.

    1. Der Wortlaut ist: Ich (Nahme des Zeugen) schwöre - das ich in Kenntnis - der strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage - die Wahrheit - die ganze Wahrheit - und nichts als die Wahrheit äußern werde.
  2. Beamte im Staatsdienst müssen nur darauf hingewiesen werden.

  3. Eidesstattliche Aussagen.

    1. Staatsanwälte und Anwälte können anstatt Zeugen vor Gericht zuladen, Eidesstattliche Aussagen als Beweis vor Gericht einreichen.

      1. Eine Eidesstattliche aussage beginnt mit: In Kenntnis einer eidesstattlichen Aussage und der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Aussage versicher ich (Name, Vorname) hiermit:

      2. Sie endet mit: Ich versichere, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt habe und nichts verschwiegen habe.

      3. Unterschrift und Datum.

§ 32 Zeuge

  1. Ein Zeuge ist ein Beweismittel, auf das im Strafverfahren zurückgegriffen werden kann.

  2. Zeugen sind verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Vorsätzliche Falschaussagen sind strafbar.

  3. Zeugen können die Aussage verweigern, wenn:

    1. sie sich selbst oder einen Dritten einer Straftat belasten würden,
    2. sie mit dem Angeklagten verwandt, in einer Lebenspartnerschaft oder verschwägert sind.
  4. Zeugen sind vor ihrer Vernehmung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren.

  5. Ein Sachverständiger ist ein Zeuge mit besonderer Fachkenntnis, der zur Aufklärung und Bewertung eines Sachverhalts vor Gericht beiträgt.

Abschnitt 3: Strafprozessordnung Gerichtsverfahren

§ 35 Zeugenvernehmung

  1. Kontrolle durch das Gericht.

    1. Das Gericht soll eine angemessene Kontrolle über die Art und Weise, die Reihenfolge der Zeugenvernehmung und die Beweisführung ausüben.

    2. Das Gericht achtet darauf, dass eine Zeitverschwendung vermieden wird und die Zeugen vor Belästigung oder unangemessener Verlegenheit zu schützen.

  2. Kreuzverhör.

    1. Das Kreuzverhör sollte nicht über den Gegenstand des direkten Verhörs und über Angelegenheiten, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen betreffen, hinausgehen.

    2. Das Gericht kann gestatten, dass zwischen Fragen wie bei der direkten Vernehmung gestellt werden.

    3. Bei der direkten Vernehmung sollten keine Suggestivfragen gestellt werden, es sei denn, dies ist für die Entwicklung der Zeugenaussage erforderlich.

    4. In der Regel sollte das Gericht Suggestivfragen zulassen:

      1. beim Kreuzverhör

      2. wenn eine Partei einen gegnerischen Zeugen, eine gegnerische Partei oder einen mit einer gegnerischen Partei identifizierten Zeugen benennt.

      3. bei einem Sachverständigen.

  3. Bei einem Kreuzverhör, darf die Gegenpartei den Zeugen befragen.

    1. Es dürfen Suggestivfragen gestellt werden.

§ 36 Einsprüche

  1. Einsprüche darf ein Richter zulassen oder ablehnen.

  2. Bei Ablehnung darf auf die Frage nicht mehr geantwortet werden.

§ 37 Anträge

  1. Anträge können jederzeit vor Gericht eingereicht werden.

  2. Anträge müssen in einem Hearing angebracht werden.

    1. können aber auch in jedem anderen Laufenden Hearing von einer teilnehmenden Partei beantragt werden.

§ 38 Ordnungsstrafen

Das Gericht kann im Rahmen einer Gerichtsverhandlung Ordnungsmittel erlassen. Diese können die Entfernung aus dem Gerichtssaal, Bußgelder oder Haftstrafen beinhalten. Selbiges gilt, wenn ein Verfahrensbeteiligter unentschuldigt dem Prozess fernbleibt.

§ 39 Verurteilung in Abwesenheit

  1. Sollte ein Beschuldigter nach mehrfacher erfolgloser Kontaktierung nicht vor Gericht auftauchen, erfolgt eine Verhandlung und Verurteilung in Abwesenheit.

§ 40 Fristen

  1. Ein Trial muss spätestens innerhalb von 21 Tagen nach der Festnahme stattfinden.

  2. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Festnahme.

  3. Wird der Beschuldigte auf Kaution entlassen, bleibt die Frist bestehen.

  4. Eine Verlängerung der Frist ist nur aus wichtigem Grund durch richterliche Entscheidung zulässig.

  5. Erfolgt innerhalb der Frist kein Trial und liegt keine richterliche Fristverlängerung vor, kann das Verfahren eingestellt werden.

  6. Die Frist entfällt, sofern das Verfahren zuvor durch Einigung gemäß §11 beendet wird.

  7. Die Frist gilt nicht, sofern das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft gemäß §29 eingestellt wird.

  8. Die Frist des §40 lässt die Verjährungsregelungen des §24 unberührt.

§ 41 Plea Bargaining

Ein Plea Bargaining ist eine Einigung zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten gemäß § 11 dieses Gesetzes.

Es stellt keine eigenständige Verfahrensart dar, sondern konkretisiert das Einigungsverfahren.

Eine richterliche Zustimmung ist nicht erforderlich, sofern die Voraussetzungen des § 11 erfüllt sind.

Abschnitt 3: Gerichtsverfahren Vorverfahren

§42 Außergerichtliches Schnellverfahren

  1. Bei Infractions, sowie Misdemeanor mit einer Haftzeit von unter 90 Hafteinheiten, ist ein außergerichtliches Schnellverfahren durchzuführen.

  2. Beim außergerichtlichen Schnellverfahren setzt die Exekutivbehörde die Strafe fest. Ein Hauptverfahren vor einem Gericht ist nicht vorgesehen.

  3. Der Beschuldigte sowie sein Rechtsvertreter haben die Möglichkeit, im Nachgang Berufung sowie Revision gegen das Urteil beim DOJ einzulegen.

§ 44 Anklageschrift und Fristen

  1. Alle Beweise müssen beim zuständigen Richter eingereicht werden und beiden Seiten mindestens 24 Stunden vor dem Prozessstart vorliegen.

  2. Beweise, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, können vom Gericht zurückgewiesen werden.

  3. Das Gericht kann verspätete Beweise zulassen, wenn ein triftiger Grund vorliegt

§ 45 Grundsatz der Öffentlichkeit

  1. Gerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich.

  2. Urteile können öffentlich zugänglich gemacht werden.

  3. Das Gericht kann die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschließen, wenn:

    1. die Sicherheit des Verfahrens gefährdet ist,
    2. schutzwürdige Interessen betroffen sind,
    3. laufende Ermittlungen beeinträchtigt würden.

Abschnitt 4: Gerichtsverfahren Hauptverfahren

§ 46 Grundsätze des Trial

  1. Das Gericht kann den Ablauf des Gerichtsverfahrens grundsätzlich frei gestalten
  2. Im Trial:
    1. werden Beweise präsentiert,
    2. werden Zeugen vernommen,
    3. erfolgt die Beweiswürdigung durch das Gericht.
  3. Es kann gegen Beweise und Zeugenaussagen im Prozess Einspruch eingelegt werden. Der Richter hat über diese zu entscheiden. Bei Zustimmung zum Einspruch durch den Richter dürfen die Informationen nicht in das Verfahren einfließen.
  4. Mehrere Straftaten, Handlungskomplexe, Rechtsansprüche und Angeklagte können in einer Hauptverhandlung zusammengelegt werden.
  5. Das Gericht kann zusätzlich Maßnahmen, Lizenzentzüge, Berufsverbote oder Auflagen anordnen.
  6. Falls eine Partei nicht anwesend ist, kann das Gericht gemäß §39 entscheiden.

§ 47 Schnellverfahren

  1. Ein Schnellverfahren dient zur schnellen Verurteilung nach einem schuldig oder nolo contender Bekenntnis des Beschuldigten.

    1. kann unmittelbar nach jedem Strafprozess stattfinden.
  2. Es werden keine Beweise präsentiert oder Zeugen vernommen.

§ 48 Trial

  1. Es findet vor einem Einzelrichter oder einer Jury statt.

    1. Die Jury entscheidet über die Schuldfrage der Anklage.

      1. Dem Richter unterliegt die Durchführung und Aufsicht des Trials.

      2. Das Urteil muss einstimmig entschieden werden.

    2. Vor einem Einzelrichter entscheidet der Richter alleine über die Schuldfrage.

  2. Im Trial dürfen Beweise und Gutachten präsentiert werden.

  3. Im Trial dürfen Zeugen vernommen oder Aussagen vermittelt werden.

    1. Die Vernehmung findet im Kreuzverhör statt.

Abschnitt 5: Gerichtsverfahren Rechtsfolgen

§ 49 Bestrafungsverfahren

  1. Das Bestrafungsverfahren findet nach einem Strafverfahren statt.

  2. Der Richter ermittelt die Strafe.

    1. Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung können Vorschläge einbringen.
  3. Das Bestrafungsverfahren wird mit einem Urteil abgeschlossen.

§ 50 Urteil

  1. Das Urteil wird sich nach Verkündung in einer Gerichtsakte niederschreiben.

    1. Strafurteile werden in einer öffentlich einsehbaren Liste hinterlegt.
  2. Grundsatzurteile werden über eine Bekanntmachung veröffentlicht.

    1. Grundsatzurteile treten erst nach der Veröffentlichung in Kraft.

§ 51 Berufung

  1. In einer Berufung wird der Strafprozess komplett überprüft und die gesamte Hauptverhandlung wird wiederholt.

  2. Der Antrag auf Berufung muss schriftlich begründet und spätestens 3 Tage nach dem Urteil beim Court eingereicht werden.

  3. Ein unabhängiger Richter entscheidet über die Berufung.

  4. Gegen ein Urteil vom Supreme Court kann keine Berufung mehr eingereicht werden, da es sich um die höchste Instanz handelt.

§ 52 Revision

  1. In einer Revision wird nur die Anwendung des Rechts überprüft. Es wird keine neue Hauptverhandlung durchgeführt.

  2. Der Antrag auf Revision muss schriftlich begründet und spätestens 3 Tage nach dem Urteil beim Court eingereicht werden.

  3. Ein unabhängiger Richter entscheidet über die Revision.

  4. Gegen ein Urteil vom Supreme Court kann keine Revision mehr eingereicht werden, da es sich um die höchste Instanz handelt.

§ 53 Bewährung

  1. Strafen und Teilstrecken können zur Bewährung ausgesetzt werden.

  2. Das Gericht kann Auflagen zur Bewährung erlassen.

§ 54 Haftstrafe

  1. Die Freiheitsstrafe ist in Hafteinheiten (HE) definiert; eine Hafteinheit entspricht einer Minute. Geldstrafen können in Hafteinheiten umgewandelt werden; eine Hafteinheit entspricht 250 Dollar.

  2. Die Haftzeit beginnt spätestens mit dem Betreten der Zelle. Die Gesamthaftzeit darf 200 Hafteinheiten nicht überschreiten. Bereits abgesessene Untersuchungshaft kann mit der Haftzeit verrechnet werden.

  3. Zu Unrecht verbüßte Haftzeit kann mit einem Betrag von 250 Dollar je Hafteinheit ausgeglichen werden.

  4. Untersuchungshaft ist die vorläufige Freiheitsentziehung vor einer rechtskräftigen Entscheidung. Bereits abgesessene Untersuchungshaft kann auf die Haftzeit angerechnet werden. Ein Anspruch auf Ausgleich oder Entschädigung für Untersuchungshaft besteht nicht.

§ 55 Todestrafe

  1. Der Governor und der Rat müssen mit einfacher Mehrheit der Vollstreckung zustimmen.

    1. Die Todestrafe kann ausgesetzt werden.
  2. Die Todestrafe wird nicht in San Andreas vollzogen.

    1. Ein Arzt muss den Tod feststellen.

§ 56 Verjährung von Straftaten

  1. Infractions verjähren nach 3 Wochen.

  2. Infractions zählen nicht als Vorstrafe.

  3. Misdemeanors sind nach 6 Wochen verjährt.

  4. Felonies verjähren nie.

§ 57 Begnadigung

  1. Der Governor und der Rat können mit absoluter Mehrheit beklagte Straftäter freisprechen.

 

Abschnitt 6: Straftaten

Infraction

# §58 Behinderung Pol. Massnahmen

Das vorsätzliche Erschweren oder Verhindern einer rechtmäßigen Amtshandlung durch die Polizei.

§59 Verbergen von Verdächtigen

Das absichtliche Verstecken oder Unterstützen einer gesuchten Person, um sie vor Strafverfolgung zu schützen.

§60 Belästigung

Wiederholtes oder schwerwiegendes Verhalten, das eine andere Person erheblich stört oder in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Dies kann mündlich, schriftlich oder körperlich erfolgen.

§61 Entziehung polizeilicher Massnahmen

Das bewusste Sich-Entziehen einer angeordneten polizeilichen Maßnahme, etwa durch Flucht oder Nichtbefolgen einer Vorladung.

§62 Missachtung polizeilicher Anordnungen

Das Nichtbefolgen rechtmäßiger Weisungen oder Aufforderungen der Polizei.

§63 Missbrauch von Notrufen

Das absichtliche Absetzen eines Notrufs ohne tatsächlichen Notfall oder mit falschen Angaben.

§64 Unterlassene Hilfeleistung

Das Nichtleisten von zumutbarer Hilfe bei Unglücksfällen oder Gefahren, obwohl dies möglich und erforderlich wäre. Voraussetzung ist, dass keine erhebliche Eigengefährdung besteht.

§65 Üble Nachrede

Das Verbreiten von Tatsachenbehauptungen über eine Person, die nicht nachweislich wahr sind, wodurch der Ruf der betroffenen Person geschädigt wird.

§66 Verletzung der Privatsphäre

Das unbefugte Eindringen in den persönlichen Lebensbereich einer Person oder das Veröffentlichen privater Informationen.

§67 Vermummungsverbot

Das Verbergen der eigenen Identität in der Öffentlichkeit durch Vermummung, um eine Identifizierung zu verhindern.

§68 Unbefugtes Betreten von Privatgrund

Das Betreten eines Grundstücks oder Gebäudes ohne Erlaubnis des Berechtigten.

§69 Nicht Anzeigen geplanter Straftaten

Das Unterlassen der Meldung einer bekannten, konkret geplanten Straftat an die zuständigen Behörden. Voraussetzung ist die Kenntnis und Zumutbarkeit der Anzeige.

§70 Vortäuschen einer Straftat

Das absichtliche Erfinden oder Melden einer nicht begangenen Straftat gegenüber Behörden.

§71 Vandalismus

Das vorsätzliche Beschädigen, Zerstören oder Verunstalten von fremdem oder öffentlichem Eigentum.

§72 Besitz illegaler Gegenstände

Das Aufbewahren oder Mitführen von Gegenständen, deren Besitz gesetzlich verboten ist.

§73 Sachbeschädigung

Das vorsätzliche Beschädigen oder Zerstören fremden Eigentums. Auch das unbefugte Verändern des Erscheinungsbildes kann darunterfallen.

§74 Führen einer Waffe ohne Waffenschein

Das Tragen oder Mitführen einer erlaubnispflichtigen Waffe ohne die erforderliche Genehmigung.

§75 Besitz illegaler Waffenteilen / Munition

Das Aufbewahren oder Besitzen verbotener oder nicht genehmigter Waffenteile oder Munition.

§76 Missbrauch von Sondersignalen

Die unbefugte Nutzung von Sonderrechten wie Blaulicht oder Sirene.

§77 Falschaussage

Das vorsätzliche Abgeben einer unwahren Aussage vor Gericht oder einer zuständigen Behörde.

§78 Verleitung zur Falschaussage

Das gezielte Beeinflussen oder Anstiften einer Person, eine unwahre Aussage zu machen.

§79 Verstoss gegen die Meldepflicht von Medizinern

Das Unterlassen einer gesetzlich vorgeschriebenen Meldung durch medizinisches Fachpersonal, etwa bei bestimmten Verletzungen oder Erkrankungen.

§80 Beleidigung

Die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer anderen Person durch Worte, Gesten oder Handlungen.

Misdemeanor

§81 Körperverletzung

Das Zufügen von körperlichen Schmerzen oder Gesundheitsschäden an einer anderen Person. Auch psychische Beeinträchtigungen können darunterfallen.

§82 Bandenhehlerei

Die gewerbsmäßige oder organisierte Weiterveräußerung oder Verwertung von gestohlenen Waren durch mehrere Beteiligte. Voraussetzung ist das Zusammenwirken als Bande.

§83 Nachstellung

Das beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person, wodurch deren Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt wird.

§84 Diebstahl

Die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

§85 Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele

Das Organisieren oder Anbieten von Glücksspielen ohne behördliche Genehmigung.

§86 Fluchthilfe

Die Unterstützung einer Person bei der Flucht vor Strafverfolgung oder Haft.

§87 Fluchtwagenfahrt

Das Führen eines Fahrzeugs zur Unterstützung der Flucht nach einer Straftat.

§88 Sexuelle Belästigung

Unerwünschte sexuell bestimmte Handlungen oder Äußerungen, die die Würde einer Person verletzen. Dies kann verbal, nonverbal oder körperlich erfolgen.

§89 Herstellung von Betäubungsmitteln

Das Produzieren oder Verarbeiten illegaler Betäubungsmittel ohne behördliche Erlaubnis.

§90 Widerstand gegen Law Enforcement Officer

Das Leisten von Gewalt oder Drohungen gegen Vollstreckungsbeamte während einer rechtmäßigen Amtshandlung.

§91 Fahrlässige Körperverletzung

Das Verursachen einer Körperverletzung durch Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt.

§92 Bedrohung

Das Inaussichtstellen eines Verbrechens gegen eine Person oder ihr nahestehende Personen. Die Drohung muss geeignet sein, Angst zu erzeugen.

§93 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Das Beeinträchtigen der Verkehrssicherheit, etwa durch Hindernisse, Manipulationen oder durch gefährliche Fahrweise.

§94 Hausfriedensbruch

Das unbefugte Eindringen oder Verweilen in einer Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum gegen den Willen des Berechtigten.

§95 Waffenmissbrauch

Die zweckwidrige oder gefährdende Verwendung einer Waffe.

§96 Besitz illegaler Substanzen

Das unerlaubte Aufbewahren oder Mitführen verbotener Betäubungsmittel.

§97 Offenes Tragen einer Waffe

Das sichtbare Mitführen einer Waffe in der Öffentlichkeit ohne erforderliche Erlaubnis.

§98 Behinderung der Justiz

Das vorsätzliche Erschweren oder Vereiteln gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Verfahren.

§99 Anstiftung zu einer Straftat

Das vorsätzliche Bestimmen einer anderen Person zur Begehung einer rechtswidrigen Tat.

§100 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Das öffentliche Aufrufen oder Anstacheln zur Begehung rechtswidriger Handlungen.

§101 Offenbarung von Dienstgeheimnissen

Die unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen durch Amtsträger.

§102 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Handlungen, die geeignet sind, die Allgemeinheit oder öffentliche Einrichtungen erheblich zu gefährden.

§103 Bestechung

Das Anbieten oder Gewähren eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung zu erreichen.

§104 Bestechlichkeit

Das Fordern oder Annehmen eines Vorteils für eine pflichtwidrige Handlung im Amt.

§105 Pflichtverletzung

Das vorsätzliche oder fahrlässige Verletzen dienstlicher oder gesetzlicher Pflichten durch Amtsträger.

§106 Schwere Körperverletzung

Eine Körperverletzung mit besonders gravierenden Folgen.

§107 Entführung

Das gewaltsame oder täuschende Verbringen einer Person an einen anderen Ort gegen deren Willen.

§108 Geiselnahme

Das Festhalten einer Person, um einen Dritten zu einer Handlung zu nötigen.

§109 Amtsanmassung

Das unbefugte Ausüben oder Vortäuschen eines öffentlichen Amtes.

§110 Dokumentenfälschung

Das Herstellen oder Verändern von Urkunden mit Täuschungsabsicht.

§111 Verbergen von Straftätern

Das Unterstützen eines verurteilten Straftäters durch Verstecken oder Verschaffen von Fluchtmöglichkeiten.

§112 Mediale Schädigung der öffentlichen Ordnung

Die gezielte Verbreitung falscher oder aufrührerischer Inhalte.

§113 Zuhälterei

Das Ausnutzen oder Kontrollieren der Prostitution einer Person zur eigenen Bereicherung.

§114 Bandendiebstahl

Ein Diebstahl, der von mehreren Personen gemeinsam begangen wird.

§115 Erpressung

Das Erzwingen einer Vermögensverfügung durch Drohung oder Gewalt.

§116 Räuberische Erpressung

Eine Erpressung unter Anwendung oder Androhung gegenwärtiger Gewalt.

§117 Betrug

Das Täuschen über Tatsachen zur Erlangung eines Vermögensvorteils.

§118 Hehlerei

Das Ankaufen oder Weiterveräußern von gestohlenen Sachen.

§119 Handel mit Betäubungsmitteln

Das gewerbsmäßige Anbieten oder Verkaufen illegaler Drogen.

§120 Verbreitung von Betäubungsmitteln

Das Weitergeben illegaler Drogen an andere.

§121 Steuerhinterziehung

Die vorsätzliche Verkürzung von Steuern.

§122 Strafvereitelung

Das Verhindern oder Erschweren der Bestrafung eines Täters.

§123 Beweismittelvernichtung

Das Zerstören oder Verändern von Beweismitteln.

§124 Geldwäsche

Das Einschleusen illegaler Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf.

§125 Postbetrug

Betrug im Zusammenhang mit Post- oder Versanddienstleistungen.

§126 Erschleichen staatlicher Leistungen

Das unrechtmäßige Erlangen von Sozialleistungen.

§127 Schwerer Diebstahl

Ein Diebstahl unter erschwerenden Umständen.

§128 Gefährliche Körperverletzung

Eine Körperverletzung unter Einsatz gefährlicher Mittel.

§129 Verleumdung

Das bewusste Verbreiten falscher Tatsachen.

§130 Unterschlagung

Das rechtswidrige Zueignen fremder Sachen.

§131 Raub

Die Wegnahme einer Sache unter Gewalt oder Drohung.

§132 Besitz illegaler Waffen

Das unerlaubte Besitzen verbotener Waffen.

§133 Bankraub

Ein Raub auf ein Kreditinstitut.

§134 Brandstiftung

Das vorsätzliche Inbrandsetzen von Objekten.

§135 Freiheitsberaubung

Das Einsperren oder Festhalten einer Person.

§136 Haftenziehung

Das Befreien einer inhaftierten Person.

§137 Widerrechtliche Verhaftung

Das Festhalten ohne gesetzliche Grundlage.

§138 Exhibitionistische Handlungen

Das öffentliche Zeigen der Geschlechtsteile.

§139 Prostitution

Sexuelle Handlungen gegen Entgelt.

§140 Erstellung pornografischer Materialien

Die Produktion entsprechender Inhalte.

§141 Verbreitung pornografischer Materialien

Das Weitergeben solcher Inhalte.

§142 Verschwörung

Die geheime Absprache zur Begehung einer Straftat.

§143 Kautionsbruch

Der Verstoß gegen Auflagen einer Kaution.

§144 Besitz von staatlichem Eigentum

Das unbefugte Aneignen staatlicher Gegenstände.

§145 Raub eines gepanzerten Fahrzeugs

Die gewaltsame Wegnahme eines Geldtransporters.

§146 Weitergabe geschützter Daten

Das unbefugte Veröffentlichen vertraulicher Informationen.

Felony

§148 Mitglied einer terroristischen Vereinigung

Die Beteiligung als Mitglied an einer Organisation, die schwere Straftaten zur Einschüchterung der Bevölkerung oder zur Destabilisierung des Staates begeht.

§149 Vorteilsnahme im Amt

Das Fordern oder Annehmen eines Vorteils durch einen Amtsträger für die Dienstausübung.

§150 Vorteilsgewährung im Amt

Das Anbieten oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit.

§151 Amtsmissbrauch

Die missbräuchliche Nutzung einer Amtsstellung zur Erlangung eines unrechtmäßigen Vorteils oder zur Schädigung anderer.

§152 Mord 2. Grades

Eine vorsätzliche Tötung ohne besondere Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe.

§153 Körperverletzung mit Todesfolge

Eine vorsätzliche Körperverletzung, die unbeabsichtigt zum Tod des Opfers führt.

§154 Gefangenenbefreiung

Das gewaltsame oder unterstützende Befreien einer rechtmäßig inhaftierten Person aus staatlichem Gewahrsam.

§155 Schwerer Bandendiebstahl

Ein Diebstahl, der von einer organisierten Gruppe unter erschwerenden Umständen begangen wird.

§156 Spionage

Das heimliche Beschaffen oder Weitergeben vertraulicher Informationen an eine fremde Macht.

§157 Zeugenbestechung

Das Anbieten oder Gewähren eines Vorteils, um eine bestimmte Aussage eines Zeugen zu erreichen.

§158 Zeugenbeeinflussung

Das unzulässige Einwirken auf einen Zeugen durch Druck, Drohung oder Versprechen.

§159 Besitz von Sprengstoffen

Das unerlaubte Aufbewahren oder Kontrollieren explosionsgefährlicher Stoffe.

§160 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

Das vorsätzliche oder fahrlässige Verursachen einer Explosion durch Sprengstoffe.

§161 Meineid

Das vorsätzliche Ablegen einer falschen eidesstattlichen Aussage vor Gericht.

§162 Offenbaren von Staatsgeheimnissen

Die unbefugte Weitergabe von geheimhaltungsbedürftigen Informationen.

§163 Handlungen gegen die freie demokratische Grundordnung

Aktivitäten, die darauf abzielen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen oder zu untergraben.

§164 Gründung einer Terroristischen Vereinigung

Das Initiieren oder Organisieren einer Vereinigung mit dem Ziel, schwere staatsgefährdende Straftaten zu begehen.

§165 Hochverrat

Gewaltsame oder konspirative Handlungen gegen den Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung des Staates.

§166 Mord 1. Grades

Eine vorsätzliche Tötung mit besonderen erschwerenden Merkmalen wie Heimtücke oder Grausamkeit.

§167 Aufrührerische Verschwörung

Das gemeinsame Planen oder Organisieren von Handlungen zur gewaltsamen Destabilisierung.

§168 Korruption

Das missbräuchliche Ausnutzen einer Position oder eines Amtes zur Erlangung persönlicher Vorteile.

04 Gesetze: Präzedenzfälle

Gültige Präzedenzfälle im Staat San Andreas

Präzedenzfälle sind bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu berücksichtigen, soweit sie mit den gesetzlichen Vorschriften des Staates San Andreas vereinbar sind.

Gesetzliche Regelungen des Penal Code haben Vorrang vor entgegenstehenden oder abweichenden Präzedenzfällen.

Bei widersprüchlichen Präzedenzfällen ist die jeweils neuere Entscheidung maßgeblich.

Miranda vs. Arizona (1966)

Terry vs. Ohio , 329 US 1 (1968)

Michigan vs. Long (1983)

Trupiano vs. USA (1948)

United States vs. Menderhall (1980)

Plumhoff vs. Rickhard (2014)

United States vs. Hensley (1985)

Weeks vs. United States (1914)

Nardone vs. United States (1939)

Minnesota vs. Dickerson (1993)

Delaware vs. Prouse (1979)

Marshall vs. San Andreas (2021)

Michigan Dept. of State Police vs. Sitz (1990)

Adams vs. Williams (1972)

Walker vs. United States (2022)

Dawson vs. United States (2024)

Gültige Präzedenzfälle im Staat San Andreas

Miranda vs. Arizona (1966)

Verdächtige, die von der Polizei vernommen werden, müssen vorher über ihr Recht zu schweigen und ihr Recht auf einen Anwalt informiert werden. 

Terry vs. Ohio , 329 US 1 (1968)

Gemäß der vierten Änderung der US-Verfassung kann ein Polizeibeamter einen Verdächtigen auf der Straße anhalten und ihn ohne wahrscheinlichen Grund zur Festnahme durchsuchen, wenn der Polizeibeamte den begründeten Verdacht hat, dass die Person etwas begangen hat, begeht oder in der Nähe ist ein Verbrechen zu begehen und so zu der vernünftigen Überzeugung gelangt ist, die Person kann "bewaffnet und gegenwärtig gefährlich sein".

Michigan vs. Long (1983)

Eine Terry Kontrolle kann auf das Fahrzeug ausgeweitet werden, wenn die Polizei den vernünftigen Verdacht (reasonable suspicion) hat, dass ein Insasse dort Zugang zu einer Waffe haben könnte.

Trupiano vs. USA (1948)

Zum Zwecke der Verhaftung darf immer durchsucht werden.

United States vs. Menderhall (1980)

Eine Beschlagnahmung einer Person tritt ein, wenn ein Beamter seine Machtstellung ausnutzt um, um eine Person einzuschüchtern oder in ihren Bürgerrechten einzuschränken. Diese Beschlagnahmung ist illegal.

Plumhoff vs. Rickhard (2014)

Es ist keine übermäßige Gewalt, wenn auf einen rücksichtslosen und aggressiven Fahrer und den Insassen des Fahrzeugs 15 Kugeln abgefeuert werden und diese dabei sterben! 

United States vs. Hensley (1985)

Polizeibeamte dürfen Verdächtige anhalten und befragen wenn sie glauben diese auf Fahndungszetteln anderer Polizeibehörden erkannt zu haben.

Weeks vs. United States (1914)

Ausschluss- oder Sperrgrundsatz: Gewinnt die Anklagebehörde rechtswidrig Beweise gegen einen Verdächtigen, so dürfen diese nicht in einem Prozess gegen ihn verwendet werden (exclusionary rule).

Nardone vs. United States (1939)

Früchte des vergifteten Baumes: Gewinnt die Anklagebehörde rechtswidrig Beweise gegen einen Verdächtigen, so dürfen diese nicht in einem Prozess gegen ihn verwendet werden (exclusionary rule). Gelangt sie durch sie zu weiteren Beweisen, so dürfen auch diese grundsätzlich nicht verwendet werden (fruit of the poisonous tree). Sie können indes zugelassen werden, wenn die Anklage beweist, dass sie einen anderweitigen legalen Ursprung haben können (clean path).

Minnesota vs. Dickerson (1993)

Sofort erkannte Schmuggelware bei einer Terry Kontrolle einer Person kann rechtmäßig beschlagnahmt werden.

Delaware vs. Prouse (1979)

Die Polizei darf Autofahrer nicht ohne begründeten Verdacht auf ein Verbrechen oder eine illegale Aktivität anhalten, um nur ihren Führerschein und ihre Autoregistrierung zu überprüfen.

Marshall vs. San Andreas (2021)

ergänzung zu [Delaware vs. Prouse (1979)] Ergänzend zu Delaware vs. Prouse reicht die weitere Frage nach Verbandskasten und Warndreieck nicht aus einen Autofahrer zu kontrollieren.

Michigan Dept. of State Police vs. Sitz (1990)

Kontrollpunkte verstoßen nicht gegen den vierten Zusatzartikel der Verfassung der „angemessenen Durchsuchung und Beschlagnahme“.

Adams vs. Williams (1972)

Die geltenden Doktrin zur Durchsuchung gelten auch für Drogenbesitz, der durch das Hörensagen eines Informanten aus zweiter Hand gestützt wurde.

Carter vs. United States (2022)

Eine Festnahme auf Grundlage einer Fahndungsausschreibung ist zulässig, sofern diese zum Zeitpunkt der Maßnahme gültig ist und auf einem dokumentierten dringenden Tatverdacht beruht.

Bennett vs. United States (2021)

Beweise sind grundsätzlich unzulässig, wenn sie unter Verstoß gegen geltendes Recht erlangt wurden, es sei denn, es kann ein unabhängiger rechtmäßiger Ursprung glaubhaft dargelegt werden.

Walker vs. United States (2022)

Der Einsatz von Zwangsmaßnahmen durch Strafverfolgungsbehörden ist zulässig, sofern er zur Durchsetzung rechtmäßiger Maßnahmen erforderlich ist und unter Berücksichtigung der jeweiligen Einsatzlage als angemessen erscheint.

Dawson vs. United States (2024)

Aussagen eines Beschuldigten sind verwertbar, sofern dieser vor der Vernehmung ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde und die Aussage freiwillig erfolgt ist.

05 Gesetze: RICO Act

Allgemein

RICO-Act

Allgemein

RICO-Act

  1. Der RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) ist ein Bundesgesetz, das sich auf organisierte Kriminalität und deren Bekämpfung konzentriert. Der RICO Act ermächtigt Generalstaatsanwälte, gegen Personen oder Gruppen vorzugehen, die in Verbindung mit kriminellen Vereinigung stehen oder an ihnen beteiligt sind.

    1. Eine RICO-Anklage ist erst dann möglich, wenn eine Gruppierung vom Chief Justice oder Chief Judge als eine kriminelle Vereinigung eingestuft wurde, auf Antrag des Chief of Executive und der Generalstaatsanwaltschaft.

    2. Mit einer RICO-Anklage ist es möglich, Personen anzuklagen, die nicht direkt an einer Straftat beteiligt waren, jedoch von dieser profitieren oder zu der beklagten kriminellen Vereinigung gehören.

  2. Zusätzlich zu den Strafen für einzelne Straftaten ermöglicht der RICO Act es den Strafverfolgungsbehörden, Vermögenswerte von Personen und Organisationen zu beschlagnahmen, die im Zusammenhang mit organisierten Verbrechen stehen.

  3. Rico Strafen sind:

    1. Brandstiftung

    2. Bestechung 

    3. Fälschung 

    4. Drogenhandel 

    5. Drogenherstellung 

    6. Unterschlagung 

    7. Erpressung 

    8. Mord 1. Grades 

    9. Mord 2. Grades 

    10. Glücksspiel 

    11. Freiheitsberaubung 

    12. Geiselnahme 

    13. Postbetrug 

    14. Geldwäsche 

    15. Raub 

    16. Zeugen Manipulation 

    17. Zeugen Bestechung 

    18. Korruption 

    19. Fluchthilfe 

    20. schwerer Bandendiebstahl 

    21. Raub mit Todesfolge 

    22. Weitergabe geschützter Daten 

    23. Hochverrat 

    24. Spionage 

    25. Haftenziehung 

    26. Handlungen gegen die Freiheitliche Demokratische Grundordnung 

    27. Fluchthilfe

06 Gesetze: FGCA | Firearms and Gun Control Act

Abschnitt 1: Grundlagen

§ 1 Geltungsbereich und Zweck des Gesetzes

§ 2 Definition

Abschnitt 2: Erwerb und verkauf

§ 3 Waffentrageerlaubnis

§ 4 Waffen und Munition

Abschnitt 3: Allgemein

§ 5 Legale und Illegale Waffen

§ 6 Tragen und Führen einer Waffe

§ 7 Privater Grund und Boden

Abschnitt 1: Grundlagen

§ 1 Geltungsbereich und Zweck des Gesetzes

  1. Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

  2. Der Geltungsbereich ist für jeden, wer

    1. umgang mit einer Waffe oder Munition hat.

    2. eine Waffe erwirbt, besitzt, führt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel betreibt.

§ 2 Definition

Waffen sind Gegenstände, die

1.1 als Angriffs- oder Verteidigungsmittel konstruiert sind.

1.2 dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit zu beseitigen oder herabzusetzen.

1.3 als Angriffs- oder Verteidigungsmittel verwendet wurden.

1.4 Gegenstände die nicht als Waffen klassifiziert sind, aber als Waffen eingesetzt werden, gelten diese automatisch als illegale Waffen

Abschnitt 2: Erwerb und verkauf

§ 3 Waffenschein

  1. Für den Besitz von Waffen oder Munition ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen hiervon sind die in § 5.2.3 genannten Waffen und Gegenstände.

  2. Das Tragen einer Waffe ohne entsprechenden Waffenschein und das Tragen von Munition ohne einen Waffenschein ist illegal.

  3. Die Prüfung und Ausstellung eines Waffenscheins findet nach erfolgreicher Prüfung durch die City Hall statt.

  4. Bei Mitarbeitern der Exekutive und Judikative ersetzt der Dienstausweis den Waffenschein und erlaubt das unlimitierte Tragen sämtlicher Waffen und Munition. Im Dienst erhaltene Waffen und Munition dürfen ausschließlich im Dienst getragen werden. Darüber hinaus können in begründeten Ausnahmefällen Sondergenehmigungen durch die zuständige Behörde erteilt werden, welche das Tragen von Waffen und Munition über die regulären Bestimmungen hinaus erlauben.

  5. Ein Waffenschein ist nur rechtsgültig, wenn er im staatlichen System hinterlegt ist und in Dokumentenform bei sich getragen wird.

§ 4 Waffen und Munition

  1. Der Erwerb einer Waffe und Munition ist nur in lizenzierten Waffen-Shops erlaubt.

  2. Für den rechtmäßigen besitz einer Feuerwaffe muss, 

    1. die Waffe in einem Lizenzierten Waffen-Shop gekauft worden sind.

    2. die Waffe eine Registrierungsnummer aufweisen und vom Käufer beim LSPD registriert werden, andernfalls stellt dies ein Verbrechen dar.

  3. Lizenzierte Waffen-Shops sind verpflichtet beim Erwerb einer Waffe:

    1. Die Registrierungsnummer der Waffe und den Namen des Käufers in einer Datenbank zu hinterlegen.

Abschnitt 3: Allgemein

§ 5 Legale und Illegale Waffen

  1. Illegal ist der Erwerb, die Einfuhr, die Herstellung, der Besitz und das Führen von:

    1. Waffen mit Kaliber 

      1. 9mm

      2. 44 Magnum

      3. .50 AE (Aection Express)

      4. 12 Gauge Schrot

      5. 5.56x45 NATO

      6. 7.62X39 (AK Munition)

    2. Explizit folgende Waffen

      1. Pistole

      2. Kampfpistole

      3. Vintage-Pistole

      4. WM 29 Pistole

      5. SNS-Pistole

      6. SNS-Pistole MK2

      7. Micro-MP

      8. Sturmgewehr

      9. Doppelläufige Schrotflinte

      10. Abgesägte Schrotflinte

      11. Micro-MP

      12. MP

      13. MP MK2

      14. Taktische MP

      15. Gusenberg-MP

      16. Maschinengewehr

      17. Kompaktes Maschinengewehr

      18. Bullpup-Gewehr

      19. Bullpup-Gewehr MK2

      20. Fortgeschrittenes Gewehr

      21. Karabinergewehr

      22. Karabinergewehr MK2

      23. Sturmgewehr MK2

      24. Maschinenpistole

      25. Mini-MP

  2. Legal ist der Erwerb, der Besitz und das verdeckte Tragen mit einem Waffenschein von:

    1. Waffen mit Kaliber

      1. 7.62x51 NATO (Scharfschütze)

      2. .38 LC (Long Colt)

      3. .45 ACP

    2. Explizit folgende Waffen

      1. Doppellauf-Revolver

      2. Jagdgewehr

      3. Keramikpistole

      4. Marine-Revolver

      5. Muskete

      6. Schwere Pistole

  3. Legal ist der Erwerb, der Besitz und das verdeckte Tragen ohne einen Waffenschein von:

    1. Urban Masked Butterfly-Messer

    2. Stained Butterfly-Messer

    3. Slaughter Butterfly-Messer

    4. Scorched Butterfly-Messer

    5. Safari Mesh Butterfly-Messer

    6. Forest Butterfly-Messer

    7. Fade Butterfly-Messer

    8. Crimson Butterfly-Messer

    9. Case Hardened Butterfly-Messer

    10. Vanilla Butterfly-Messer

    11. Blue Steel Butterfly-Messer

    12. Karambit

    13. Huntsman-Messer

    14. Gut-Messer

    15. Flip-Messer

    16. Jagdmesser

    17. Katana

    18. Revierbeil

§ 6 Tragen und Führen einer Waffe

  1. Das offene Führen einer Waffe ist untersagt, sofern keine Notwehr, Nothilfe oder ein gerechtfertigter Notstand vorliegt-

  2. Das verdeckte Tragen einer Waffe und Munition ist mit einer Waffentrageerlaubnis erlaubt.

  3. Von §6.1 ausgenommen sind:

3.1 Sicherheitsbeamte im Dienst.

  1. 2 Personen, die sich auf einem Schießstand oder -Anlage eines Lizenzierten Waffen-Shops befinden.

3.3 Personen mit Sondergenehmigungen.

  1. Personen welche eine Waffe mitführen haben bei einer Kontrolle durch einen LEO die Pflicht den LEO auf das Mitführen der Waffe aufmerksam zu machen.

§ 7 Privater Grund und Boden

  1. Die Bürger des Staates San Andreas haben das Recht, ihr Privatgrund sowie darin enthaltene Privateigentum jederzeit zu schützen und zu verteidigen. Hier gilt der Grundsatz „Stand your Ground“

  2. Das Führen einer Waffe auf Privatbesitz unterliegt keiner Gesetzgebung.

  3. Der Eigentümer des Privatgrundes ist verpflichtet, auf Anfrage einer Exekutivbehörde mittels eines gültigen Dokumentes das Eigentum des Privatgrundes nachzuweisen.

  4. Law Enforcement Officer können die Rechte aus Abs. 1 - 3 einschränken, wenn es einer Maßnahme dient.

07 Gesetze: EQA | Environmental Quality Act

§ 1 Ziele des Naturschutzes

§ 2 Verwirklichung der Ziele

§ 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse

§ 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6 Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7 Naturschutzgebiete

§ 8 Befreiungen

§ 1 Ziele des Naturschutzes

  1. Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass die biologische Vielfalt,

    1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Natur einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie

    2. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft

  2. Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Natur sind insbesondere.

    1. Naturgüter, die sich nicht erneuern, sparsam und schonend zu nutzen; sich erneuernde Naturgüter dürfen nur so genutzt werden, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen.

    2. Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.

    3. Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen

    4. Dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung, insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, kommt eine besondere Bedeutung zu.

  3. Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere

    1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.

    2. Vorkommen von Tieren und Pflanzen sowie Ausprägungen von Biotopen und Gewässern auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Natur- und Landschaftserlebnis zu bewahren und zu entwickeln.

    3. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sowie großflächige Erholungsräume zu schützen und zugänglich zu machen.

§ 2 Verwirklichung der Ziele

  1. Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht langfristig beschädigt oder verändert wird.

  2. Die Behörden des Staates San Andreas haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen.

  3. Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.

  4. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturdenkmäler, Gebiete können durch einen Richter des Department of Justice zeitweise für eine Dauer bis 30 Kalendertage und nach Absprache mit der Regierung (Stadtverwaltung) auch dauerhaft ausgezeichnet werden.

§ 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse

  1. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind das Police Department genauer definiert die LS Park Ranger welche im County durch das LS Sheriff Department unterstützt werden können.

  2. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhaltung sicherzustellen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

  3. Mit der Ausführung landschaftspflegerischer und -gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern.

    1.  Für die unter Abs. 3 genannte Förderung darf die Stadtverwaltung mit in die Verantwortung genommen werden.
  4. Behörden, Unternehmen und Bürger haben die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bereits bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren können, hierüber zu unterrichten und ihnen einen Zeitrahmen von 5 Kalendertagen zur Stellungnahme zu geben

  5. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden gewährleisten einen frühzeitigen Austausch mit Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit über ihre Planungen und Maßnahmen.

§ 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

  1. Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken

    1. der Verteidigung, einschließlich der Erfüllung internationaler Verpflichtungen und des Schutzes der Zivilbevölkerung,

    2. des öffentlichen Verkehrs als öffentliche Verkehrswege,

    3. der See- oder Binnenschifffahrt,

    4. des Schutzes vor Überflutung durch Hochwasser oder

    5. der Telekommunikation dienen oder in einem verbindlichen Plan für die genannten Zwecke ausgewiesen sind, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu berücksichtigen.

§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

  1. Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträgliche Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen.

    1. die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden

    2. die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden

    3. die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente sind zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren

    4. die Tierhaltung hat in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau zu stehen und schädliche Umweltauswirkungen sind zu vermeiden

    5. auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist ein Grünlandumbruch zu unterlassen

  2. Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten.

  3. Bei der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der oberirdischen Gewässer sind diese einschließlich ihrer Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu fördern. Der Besatz dieser Gewässer mit nicht heimischen Tierarten ist grundsätzlich zu unterlassen. Bei Fischzuchten und Teichwirtschaften der Binnenfischerei sind Beeinträchtigungen der heimischen Tier- und Pflanzenarten auf das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß zu beschränken.

§ 6 Beobachtung von Natur und Landschaft

  1. Jeder Bürger darf zu jederzeit die Natur und Landschaft beobachten

    1. Dafür dürfen Zelte, welche rückstandslos entfernt werden können, aufgestellt werden.

    2. Das Grillen ohne Verschmutzung und Verbrennung der Landschaft ist prinzipiell überall erlaubt, diese Erlaubnis kann durch das DoJ zeitweise für einzelne Gebiete oder zeitweise aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr weiträumig verboten werden.

    3. Die Beschädigung der Natur für den Zweck der Beobachtung ist nicht gestattet, es dürfen für das Grillen auch keine Bäume gefällt oder zu übernachtungszwecken holzhütten gebaut werden.

    4. Das Fahren und Wandern ist nur auf Schotter und Sandwegen gestattet.

§ 7 Naturschutzgebiete

  1. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

    1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten

    2. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragender Schönheit.

  2. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, müssen Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

  3. In Naturschutzgebieten ist die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Gewässerbenutzungen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes verboten.

  4. In Naturschutzgebieten ist das Zelten und Feuermachen verboten, ein Schlafen unter freiem Himmel ist jedoch gestattet.

  5. §7 darf den Verkehr nicht behindern, Dreck und Schotterwege dürfen befahren werden. ggf. sind bestimmte Fahrzeug Einschränkungen, Geschwindigkeits-Auflagen sowie Fahren gegen Gebühr möglichkeiten der Regulierung.

§ 8 Befreiungen

  1. Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, sind folgende Institutionen solange es der Ausübung ihrer Pflichten dient Freigestellt

    1. Government

    2. Exekutivbehörden

    3. Institution welche der Wissenschaftlichen Bildung dienen.

  2. Als von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes befreit, gilt ebenfalls, wer aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses (einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art) über die Notwendigkeit entscheidet, alleine das Government.

  3. Ebenfalls befreit ist, wer durch die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung erfährt und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

08 Gesetze: CON.SA. | Constitution of the State of San Andreas

ARTIKEL I: RECHTE

SEKTION 1

SEKTION 2

SEKTION 3

SEKTION 4

SEKTION 5

SEKTION 6

SEKTION 7

SEKTION 8

SEKTION 9

ARTIKEL II: VERTEILUNG DER STAATLICHEN GEWALT

ARTIKEL III: LEGISLATIVE

SEKTION 1

SEKTION 2

SEKTION 3

ARTIKEL IV: JUDIKATIVE

SEKTION 1

SEKTION 2

SEKTION 3

SEKTION 4

SEKTION 5

SEKTION 6

ARTIKEL V: EXEKUTIVE

SEKTION 1

SEKTION 2

SEKTION 3

We, the people of San Andreas, are grateful to the Almighty God for our freedom, in order to secure its blessings, to establish this Constitution.

ARTIKEL I: RECHTE

SEKTION 1

Alle Menschen sind von Natur aus frei und unabhängig und haben bestimmte unveräußerliche Rechte. Darunter zählt, Leben und Freiheit zu genießen und zu verteidigen, Eigentum zu erwerben, zu besitzen und zu schützen und das Erlangen von Sicherheit und Glück.

SEKTION 2

Alle politische und staatliche Macht geht vom Volk aus. Die staatlichen Behörden sind zum Schutz, Sicherheit und Nutzen der Menschen eingesetzt.

SEKTION 3

Die freie Ausübung am religiösen Bekenntnis und Gottesdienst, ohne Diskriminierung oder Bevorzugung, soll in diesem Staat für immer erlaubt sein. Die Legislative darf dieses Recht nicht einschränken.

SEKTION 4

Es dürfen weder überhöhte Kautionen verlangt, noch überhöhte oder grausame und ungewöhnliche Strafen verhängt werden.

SEKTION 5

Jeder Bürger kann seine Ansichten und Meinungen frei äußern, schreiben und veröffentlichen. Es dürfen zu keiner Zeit Gesetze erlassen werden, die die Freiheit der Menschen einschränken oder verbieten.

Das Volk hat jederzeit das Recht, durch Petition eine Abstellung von Missständen zu ersuchen.

SEKTION 6

Das Volk hat das Recht, sich frei und ohne Anmeldung friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Bei möglicher Störung der öffentlichen Ordnung müssen Versammlungen angemeldet werden.

SEKTION 7

Weder Sklaverei noch unfreiwillige Arbeit, es sei denn zur Bestrafung von Verbrechen, wird im Staat toleriert.

SEKTION 8

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums, vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden. Durchsuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes, wie ein dringender Tatverdacht, ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

SEKTION 9

Niemand darf wegen derselben Straftat zweimal durch ein Verfahren in Gefahr des Leibes und des Lebens gebracht oder bestraft werden. Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen, noch des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden. 

ARTIKEL II: VERTEILUNG DER STAATLICHEN GEWALT

Die Befugnisse der staatlichen Gewalt des Staates San Andreas sind in drei Abteilungen eingeteilt: Legislative, Exekutive und Judikative. Keine Person, die mit der Ausübung einer der drei Abteilungen beauftragt ist, darf eine andere Ausübung oder mehrere gleichzeitig übernehmen, außer dies ist durch die Verfassung anderweitig vorgesehen.

ARTIKEL III: LEGISLATIVE

**

SEKTION 1**

Die Legislative bildet die gesetzgebende Gewalt durch Ausgewählte und Ernannte des Government von San Andreas.

SEKTION 2

Das Government von San Andreas billigt und genehmigt die Gesetzesvorschläge der Ernannten und veröffentlicht diese.

SEKTION 3

Neue Gesetze und Gesetzesänderungen sind 24 Stunden nach der Veröffentlichung gültig und rechtskräftig. Das Government kann diese Regelung aufheben.

ARTIKEL IV: JUDIKATIVE

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SEKTION 1**

Die Judikative bildet die rechtsprechende Gewalt durch die Courts of San Andreas. Die Courts of San Andreas sind in Instanzen geteilt wie der Supreme Court, Superior Court und die District Courts. Die Legislative kann weitere Gerichte bei Notwendigkeit eröffnen.

SEKTION 2

Die höchste und letzte gerichtliche und richterliche Gewalt des Staates San Andreas liegt beim Chief Justice der der Vorsitzende des Supreme Court ist. Dem Chief Justice wohnen bei Sitzungen des Supreme Courts im Idealfall Associate Justices bei, insofern dies personell möglich ist.

Die Urteile und Entscheidungen des Supreme Court sowie des Chief Justice sehen keine Berufungs- oder Widerspruchsmöglichkeit vor und sind somit final.

SEKTION 3

Die zweithöchste gerichtliche Instanz der Judikative liegt beim Circuit Court. Der Vorsitzende des Circuit Court ist der Chief Judge, der die personelle und organisatorische Übersicht übernimmt. Bei Sitzungen des Circuit Court wohnt im Idealfall ein weiterer Judge bei, insofern dies personell möglich ist.

SEKTION 4

Die niedrigste und erste gerichtliche Instanz der Judikative liegt bei den District Courts. Der Vorsitzende des District Courts ist der Senior Judge, der die personelle und organisatorische Übersicht übernimmt.

SEKTION 5

Judges und Justices sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie handeln im Namen des Volkes und sind von äußeren Einflüssen und Bestimmungen unangetastet. Judges, außer der Chief Justice, werden vom Chief Justice in das Richteramt berufen und aus diesem enthoben.

Der Chief Justice wird vom Government in das Amt berufen und aus diesem enthoben.

SEKTION 6

Ein Grundsatzurteil ist ein Urteil, welches eine Rechtsgrundlage bildet. Ein  Grundsatzurteil muss vom Court als solches deklariert und veröffentlicht werden. Bestehendes Recht kann dadurch abgeändert werden.

ARTIKEL V: EXEKUTIVE

**

SEKTION 1**

Die Exekutive bildet die vollziehende und ausübende Gewalt stellvertretend durch das Government, dessen Verwaltungsbehörden sowie die Strafverfolgungsbehörden.

SEKTION 2

Der Senat ernennt und entlässt die Leiter der staatlichen Behörden. Er ist die höchste Instanz der exekutiven Gewalt.

SEKTION 3

Die höchste Strafermittlungs- und verfolgungsbehörde ist der Attorney General und das Department of Justice welches er leitet. Das Department of Justice wird aus allen District Attorneys gebildet und leitet die Strafverfolgung- und ermittlung des Staates San Andreas.

09 Gesetze: COE | Code of Ethics

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Begriffe im Sinne des Gesetzes

§ 2 Rechtsweg

§ 3 Polizeiliche Begriffe

§ 4 Einwandfreier Leumund und Lebenswandel

§ 5 Immunität

§ 6 Dienstfähigkeit

§ 7 Schweigepflicht

Abschnitt 2: Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden

§ 8 Department of Justice

§ 9 Los Santos Police Department & Blaine County Sheriff Office

Abschnitt 3: Gebrauch von unmittelbarem Zwang

§ 10 Fesselung von Personen

§ 11 Einsatz von Gewalt

Abschnitt 4: Befugnisse der San Andreas State Police

§ 12 Platzverweise

§ 13 Tragen einer Waffe

§ 14 Kontrollstellen

§ 15 Durchsuchungen

§ 16 Beschlagnahmung

§ 17 Drogen- und Alkoholtest

§ 18 Vorladungen

Abschnitt 5: Pflichten des Los Santos Police Department

§ 19 Belehrung der Rechte

§ 20 Gebrauch von Schusswaffen

§ 21 Ausweisungspflicht

Abschnitt 6: Judikative

§ 22 Courts of San Andreas

Abschnitt 7: Verwaltungsbehörden

§ 23 City

§ 24 San Andreas Bar Association

Abschnitt 8: Öffentliche Dienste

§ 25 Medical Department

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Begriffe im Sinne des Gesetzes

  1. Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sind Behörden mit der verpflichtenden Aufgabe, Straftaten zu verfolgen. Die Mitarbeiter der Behörden werden als Law Enforcement Officer bezeichnet. Dazu gehören:

    1. Department of Justice (DoJ) und Subsidiaries

    2. Los Santos Police Department(LSPD) und Subsidiaries

    3. Blaine County Sheriff Office ( BCSO ) und Subsidiaries

  2. Behörden mit der Aufgabe der Rechtsprechung und der öffentlichen rechtlichen Verwaltung sind:

    1. Department of Justice (DoJ) und Subsidiaries
  3. Verwaltungsbehörden des Staates und staatlich subventionierte Institutionen mit ähnlicher Aufgabe haben die Aufgabe, die öffentliche Ordnung und dessen Organisation in ihrem Aufgabengebiet sicherzustellen. Dazu gehören:

    1. Government of San Andreas 

    2. City Hall

  4. Öffentlicher Dienst des Staates und staatlich subventionierte Institutionen mit ähnlicher Aufgabe haben die Aufgabe, dem Volk mit Dienstleistungen und anderen Angeboten im Leben zu helfen. Dazu gehören:

    1. Medical Department (LSMD) und Subsidiaries

§ 2 Rechtsweg

  1. Verstöße gegen dieses Gesetz werden vom Department of Justice verfolgt und als normales Strafverfahren gemäß der Prozessordnung des Penal Codes durchgeführt.

  2. Die rechtliche Vertretung einer Behörde übernimmt ein durch das Department of Justice  zugelassener Attorney und/oder dazu ernannte Person oder Kanzlei.

§ 3 Polizeiliche Begriffe

  1.  Detention ( Festsetzen )  - Eine Person durch eine polizeiliche Weisung/Handschellen an einen Ort binden, um weitere Ermittlungen oder eine Maßnahme durchführen zu können.

  2.  (Under) Arrest ( Festnahmen ) - Eine Person in polizeiliches Gewahrsam nehmen, um die weitere Strafverfolgung gewährleisten zu können. Dabei müssen die Vorwürfe genannt werden und die Rechte (Miranda Warning) verlesen werden, bevor weitere Fragen zum Sachverhalt gestellt werden können.

  3.  Gefahr im Verzug - Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn durch die Sachlage des einzelnen Falles eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird oder bereits eingetreten ist.

  4.  Hinreichend Verdächtig - Wenn eine vernunftbegabte Person zu dem Schluss kommen kann, dass ein Verbrechen stattfindet, gefunden hat oder finden wird.

  5.  Dringend Verdächtig - Wenn ein Beamter aufgrund seiner Erfahrungen die Einschätzung vertreten kann, dass ein Verbrechen stattfindet, stattfinden wird oder stattgefunden hat.

§ 4 Einwandfreier Leumund und Lebenswandel

  1. Beamte haben einen Lebenswandel zu zeigen, der keinen Anlass zur Besorgnis ihrer Eignung darstellt.

§ 5 Immunität

  1. Mitarbeiter einer Behörde können nicht zivilrechtlich oder strafrechtlich belangt werden, solange sie Ihre Pflicht ordnungsgemäß ausführen.

  2. Sollte in einer internen Ermittlung oder einem Strafprozess eine Verletzung des Gesetzes durch einen Mitarbeiter einer Behörde festgestellt werden, steht ein zivilrechtliches oder strafrechtliches Verfahren gegen einen Mitarbeiter offen.

§ 6 Dienstfähigkeit

  1. Jeder Beamte im Dienst sollte stets eigenverantwortlich für seine Dienstfähigkeit sorgen.

  2. Illegale sowie legale Rausch- und Betäubungsmittel sind während des Dienstes verboten.

§ 7 Schweigepflicht

  1. Jeder Beamte ist dazu verpflichtet Dritten gegenüber, keine Angaben zu folgenden Themen zu machen: 

    1. Laufenden oder nicht öffentlichen Verfahren und Ermittlungen.

    2. Angaben über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Dritte.

    3. Persönliche Daten von Beamten

    4. Informationen zu internen Anweisungen und Regelungen.

    5. Aus- und Weiterbildungsinhalte.

    6. interne Termine.

    7. Informationen zur Dienstausrüstung und Vorgehensweisen.

Abschnitt 2: Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden

§ 8 Department of Justice

  1. Das Office of the Attorney General besteht aus,

    1. dem Attorney General (AG),

    2. dem Solicitor General (SG),

    3. dem District Attorney (DA),

    4. den Assistant District Attorneys (ADA),

    5. den Trainee Assistant District Attorneys (T-ADA).

  2. Das Office of the Attorney General hat als Aufgabe,

    1. die Strafermittlung und Strafverfolgung zu leiten und führen,

    2. den Staat San Andreas vor den Courts zu vertreten und die Anklage zu führen,

    3. interne Ermittlungen im Sinne der geltenden Gesetze zu führen.

  3. Der Attorney General

    1. ist die höchste Instanz der Exekutive und Strafverfolgung. Er hat die Aufsicht über sämtliche Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden des Bundesstaates San Andreas und kann Ermittlungen anordnen oder in diese eingreifen.

    2. leitet das Department of Justice zusammen mit dem Chief Justice und ist die zweitletzte Instanz, wenn es um nicht gerichtliche Entscheidungen der Behörde geht.

    3. vertritt den Staat, wenn dieser vor Gericht angeklagt wird. Diese Aufgabe kann er an den Solicitor General, District Attorney oder an einen Assistant District Attorney delegieren.

    4. kann nach eigenem Ermessen und eigenen Beweggründen eine staatliche Behörde oder staatlich subventionierte Institution in einem Verfahren vertreten und verteidigen.

    5. ernennt die District Attorneys und enthebt diese aus ihrem Amt.

    6. wählt seine eigene Stellvertretung, die der Solicitor General nach Ernennung zum Amt ausübt.

    7. Der Attorney General leitet das Prosecution Office und ist dessen disziplinarischer Vorgesetzter.

§ 9 Los Santos Police Department & Blaine County Sheriff Office

  1. Das Los Santos Police Department & Blaine County Sheriff Office hat als Aufgabe,

    1. den Schutz der Bürger des Staates San Andreas und die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit sowie von Recht und Ordnung.

    2. die allgemeine Gefahrenabwehr.

    3. die Besetzung des Notruftelefons .

    4. die Sicherung des öffentlichen Raumes durch den Streifendienst.

    5. die eigenen Officer aus- und fortzubilden.

    6. die Zulassung von Waffentrageerlaubnis..

    7. Befehle und Anordnungen der Courts of San Andreas auszuführen.

  2. Jeder Bürger hat das Recht, sich mit Anliegen an die Polizei zu wenden, solange dieses Anliegen in deren Aufgabenbereich fällt. Dabei hat die Polizei die Verpflichtung, dem mit bestem Wissen und Gewissen und gemäß der Gesetze nachzugehen.

  3. Bürger haben in einer laufenden Maßnahme den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten, können jedoch die Anwesenheit eines Supervisors anfordern, welcher sofern verfügbar gestellt werden muss. Sollten Bürger mit dem Verlauf einer Maßnahme unzufrieden sein, so kann dies bei einem unbeteiligten Polizisten gemeldet werden, welcher das zur internen Revision vorlegt.

Abschnitt 3: Gebrauch von unmittelbarem Zwang

§ 10 Fesselung von Personen

  1. Das LSPD & BCSO darf Personen jederzeit während einer Diensthandlung durch den Einsatz von Handschellen oder ähnlichen Hilfsmitteln handlungsunfähig zu machen, wenn

  2. die Gefahr besteht, dass der Strafverfolgungsbeamte oder Dritte angegriffen werden,

  3. er Widerstand leistet,

  4. es der Sicherstellung der Sicherheit der Maßnahme dient,

  5. er zu fliehen versucht,

  6. Selbstmordgefahr besteht,

  7. der Anfangsverdacht einer Straftat besteht.

§ 11 Einsatz von Gewalt

  1. Das LSPD & BCSO kann tödliche Gewalt einsetzen, um eine akute Bedrohung oder Gefahr für das eigene Leben oder Leben Dritter abzuwenden. Hierbei ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend und dem Maxim der Lebenserhaltung bindend. Erfüllen mehrere Maßnahmen den Zweck im selben Maße, so ist die zu wählen, welche für den Betroffenen günstiger ist. Der Einsatz einer Langwaffe - ob gegen ein Fahrzeug oder eine Person - muss gerechtfertigt und gegenüber den Gesetzen des Staates vertretbar sein.

    1. Flüchtende Fahrzeuge können mittels Schusswaffe gestoppt oder beeinträchtigt werden, insofern von dem Fahrzeug eine potenzielle tödliche Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Dritte ausgeht. Der Beschuss ist dabei nur auf die Reifen gestattet.
  2. Das LSPD & BCSO kann weniger tödliche Gewalt anwenden, um einen nicht tödlichen Widerstand zu bekämpfen oder die Flucht zu unterbinden.

    1. Weniger tödliche Gewalt ist anzudrohen, wenn dadurch das Einsatzziel nicht gefährdet wird.
  3. Sollten Beamten im Dienst oder außerhalb auf Verletzte Personen treffen, so ist diesen Hilfe zu leisten, doch ist vorrangig auf die Sicherheit und Unversehrtheit der Beamten und anderer Personen zu achten. Die Beamten haben Erste Hilfe zu leisten, bis medizinisch ausgebildetes Personal eintrifft.

  4. In Krisensituationen ist der Commanding Officer des LSPD & BCSO dazu befugt, alle notwendigen Mittel zu genehmigen und zur Verfügung zu stellen, um eine Konfliktlösung herbeizuführen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss jeder Zeit gewahrt bleiben.

Abschnitt 4: Befugnisse des LSPD & BCSO

§ 12 Platzverweise

  1. Einzelnen Personen oder Personengruppen können zeitliche und örtliche Zutrittsbeschränkungen erteilt werden, um Gefahren zu vermeiden, die Ordnung wiederherzustellen oder Einsatzwege freizumachen.

    1. Die maximale Dauer eines Platzverweises beträgt 24 Stunden.

    2. Auf Privatgelände sind Platzverweise nur dann zulässig, wenn die Einsatzlage dies erfordert.

§ 13 Verzicht auf Strafverfolgung

  1. Bei Infractions und Misdemeanors mit einer Maximalhaftzeit von bis zu 40 Hafteinheiten kann das Opfer einer Straftat auf die Strafverfolgung verzichten.

  2. Misdemeanors mit einer Maximahalftzeit von mehr als 40 Hafteinheiten und Felonies sind Offizialdelikte und müssen von der Exekutive zwingend verfolgt werden.

§ 14 Kontrollstellen

  1. Das LSPD & BCSO darf Kontrollstellen errichten. Diese müssen klar erkennbar und stationär sein.

    1. Ohne vorherige Richterliche Genehmigung dürfen passierende Fahrzeuge sowie der Führer des Fahrzeuges auf Alkohol- und Drogenkonsum überprüft werden. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und der Führerschein, die Fahrzeugversicherung sowie der Ausweis können ebenfalls geprüft werden.

    2. Mit richterlicher Genehmigung dürfen an diesen Kontrollstellen Personen sowie Fahrzeuge auf das Vorhandensein von illegalen Waffen, Gegenständen oder Substanzen kontrolliert werden. Diese kann im Vorfeld für die gesamte Dauer der Maßnahme eingeholt werden und muss nicht für jeden Einzelfall beantragt werden.

    3. Das direkte Umfahren/Durchbrechen eines Checkpoints ist eine Straftat und wird als Entzug aus einer polizeilichen Maßnahme geahndet. Wird ein Checkpoint durchbrochen und dabei die Gefährdung der anwesenden Beamten oder dritter in Kauf genommen, wird das verantwortliche Fahrzeug notfalls mit Waffengewalt gestoppt.

§ 15 Durchsuchungen

  1. Law Enforcement Officer des LSPD & BCSO dürfen bei dringendem Tatverdacht und/oder Hinweisen Fahrzeuge und Personen durchsuchen. 

  2. Die Beamten des Los Santos Police Department & Blaine County Sheriff Office sind dazu angehalten, regelmäßig Personenkontrollen durchzuführen, um gesuchte Straftäter ausfindig zu machen. Dabei rechtfertigt die Personenkontrolle lediglich die Prüfung der Ausweisdokumente und Papiere sowie eventuell benötigte Bescheinigungen. Der Durchsuchung einer Person, auf illegale Gegenstände oder Ähnliches, muss ein hinreichender Tatbestand oder die Zustimmung der zivilen Person zugrunde liegen, um durchgeführt werden zu können.

  3. Zum Zwecke der Verhaftung darf eine Person immer durchsucht werden.

  4. Eine festgesetzte Person kann zum Eigenschutz der LEOs auf Waffen und gefährliche Gegenstände durchsucht werden. Hierbei gefundene illegale Gegenstände sind zu beschlagnahmen aber nicht zu bestrafen.

  5. Ein Fahrzeug darf jederzeit auf Straßentauglichkeit geprüft werden. Das Fahrzeug darf nur dann durchsucht werden, wenn ein hinreichender Tatbestand gegen den Fahrzeugführer vorliegt, das Fahrzeug für eine Straftat verwendet wurde oder der Fahrzeugführer der Durchsuchung zugestimmt hat.

  6. In Sperrgebiete/staatlichem Gelände eingedrungene Personen und/oder Fahrzeuge dürfen immer durchsucht werden.

  7. Eine Durchsuchung von Immobilien, (angemieteten) Räumlichkeiten, Grundstücken und sonstigem nicht beweglichem Eigentum muss durch das zuständige Gericht mit einem Durchsuchungsbeschluss genehmigt werden.

  8. Insofern Gefahr für das Menschenleben oder Gefahr der Beweismittelvernichtung besteht, kann ein Durchsuchungsbeschluss auch im Nachhinein beim zuständigen Gericht eingeholt werden.

    1. In diesem Fall ist auch eine vorläufige mündliche Genehmigung durch den Richter möglich. Die Verschriftlichung muss so schnell wie möglich erfolgen.
  9. Liegt Gefahr im Verzug vor, so dürfen auch Grundstücke, Privat- und/oder Geschäftsräume betreten werden, um die Lage aufzuklären.

  10. Werden illegale Gegenstände oder Drogen beschlagnahmt, sind diese in der vorgesehenen Asservatenkammer einzulagern und gemäß der Anordnung zu vernichten.

§ 16 Beschlagnahmung

  1. Sichergestellte Gegenstände dienen als Beweismittel im zugehörigen Verfahren und werden bis zur Beendigung des Verfahrens der Asservatenkammer zugeführt. Nach Beendigung des Verfahrens werden diese vernichtet oder können mit richterlicher Anordnung wieder ausgegeben werden.

  2. Der Besitz von Pesos ist strafbar, sofern diese im Zusammenhang mit einer Straftat stehen oder nachweislich aus einer rechtswidrigen Handlung stammen, in diesem Fall sind die Pesos einzubehalten.

§ 17 Drogen- und Alkoholtest

  1. Ein Drogen- und Alkoholschnelltest darf durchgeführt werden, wenn jemand im Verdacht steht, Drogen oder Alkohol zu sich genommen zu haben.

§ 18 Vorladungen

  1. Das Department of Justice (DoJ), sowie ihre Beauftragten dürfen schriftlich und rechtsverbindlich zu einer Befragung vorladen.

  2. Das LSPD muss schriftlich zu einer Befragung vorladen.

Sonstiges

  1. Die Beamten des LSPD sind in der Ausübung Ihrer Pflichten an die Dienstvorschriften gebunden.

Abschnitt 5: Pflichten des LSPD & BCSO

§ 19 Belehrung der Rechte

  1. Die Exekutive ist angehalten, einer Person unmittelbar bei ihrer Verhaftung oder spätestens beim betreten der Zellen die Rechte (Miranda Warning) zu verlesen und deren Verständnis sicherzustellen.

  2. Die Rechte (Miranda Warning) gelten als Verstanden, wenn sie dreimal vollständig und durch einen weiteren Beamten als Zeugen verlesen wurde. 

  3. Die Miranda-Warning lautet: “Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was  Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das  Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, wird Ihnen  ein Anwalt auf Staatskosten gestellt. Sollte kein Anwalt verfügbar sein, müssen Sie  sich selbst vertreten. Haben Sie Ihre Rechte verstanden?

§ 20 Gebrauch von Schusswaffen

  1. Der Schusswaffengebrauch ist anzudrohen. 

    1. Die Abgabe eines Warnschusses gilt als Androhung.

    2. An lauten Orten oder bei Menschenmassen ist eine Androhung zu wiederholen.

  2. Der Schusswaffengebrauch ohne Androhung ist nur dann zulässig, wenn der sofortige Gebrauch ohne Androhung das einzige Mittel zum Schutz für Leib und Leben ist.

§ 21 Ausweisungspflicht

  1. LEO sind dazu verpflichtet, wenn sie Dienstlich handeln eine Dienstmarke oder Hoheitszeichen zur Identifikation zu tragen.

  2. LEO im Zivildienst sind verpflichtet, sich bei Nachfrage auszuweisen.

  3. Auf Anfrage von Bürgern sind LEO dazu verpflichtet ihren Namen oder Dienstnummer mitzuteilen.

  4. LEO in Sondereinheiten dürfen einen Decknamen oder gesonderte Dienstnummer verwenden. Diese muss beim zuständigen Departement hinterlegt sein.

  5. Bei verdeckten Ermittlungen tritt die Ausweisungspflicht nicht in Kraft.

  6. Der reguläre Streifendienst ist dazu verpflichtet, die vom Staat zur Verfügung gestellten Streifenwagen zu verwenden. 

  7. Sondereinheiten dürfen auch in unmarkierten Fahrzeugen am Streifendienst teilnehmen.

  8. Jeder Bürger ist dazu verpflichtet, sich auf Verlangen des Law Enforcement innerhalb einer polizeilichen Maßnahme auszuweisen, um die Identität sicherzustellen, dazu zählen Personalausweis und/oder Führerschein.

 

Abschnitt 6: Judikative

§ 22 Department of Justice - Courts of San Andreas (DOJ-CSA)

  1. Die Courts of San Andreas, bestehen aus:

    1. District Court (1. Instanz)

    2. Circuit Court (2. Instanz)

    3. Supreme Court (3. Instanz)

  2. werden besetzt durch:

    1. Chief Justice

    2. Chief Judge

    3. Senior Judge

    4. Federal Judge

    5. Judge on Probation

  3. haben als Aufgabe:

    1. neutral und unabhängig zu entscheiden

    2. eine Gerichtsverhandlung zu führen

    3. Beweismittel zu sichten und ein Urteil fällen

    4. ein Strafmaß festlegen

    5. Anträge zu bearbeiten

    6. richterliche Anordnungen zu erlassen

  4. Chief Justice:

    1. Ist Vorsitzender des Supreme Court, die letzte Instanz im Staat. 

    2. leitet das Department of Justice zusammen mit dem Attorney General und ist die höchste und letzte Instanz, wenn es um Entscheidungen der Behörde geht. 

    3. Delegiert und leitet das Alltagsgeschäft und die Kommunikation zwischen den Behörden. Stellt sicher, dass das Office of the Attorney General (OGA) seine Arbeit gesetzestreu ausführt. 

    4. ernennt den Chief Judge, der den Circuit Court leitet, als seine direkte Stellvertretung. 

    5. ernennt den Senior Judge und enthebt diese aus ihrem Amt. 

    6. ernennt den Federal Judge und enthebt diese aus ihrem Amt. 

    7. Ist Disziplinarischer Vorgesetzter der Courts of San Andreas.

Abschnitt 7: Verwaltungsbehörden

§ 23 City Hall

  1. Die City Hall,

  2. besteht aus:
    i. Bürgermeister

ii. Stellv. Bürgermeister

iii weitere beschäftigte der City Hall

  1. hat als Aufgabe:
    i. Die Aufgaben sind gemäß dem Commercial Code geregelt.

§ 23 San Andreas Bar Association

  1. Die San Andreas Bar Association

    1. Besteht aus:

      1. Head of BAS

      2. Deputy Head of BAS

      3. Alle anerkannten Volljuristen.

    2. hat als Aufgabe:

      1. Prüfung aller Juristen.

      2. Vergabe und Entzug der Anwaltslizenz.

      3. Beschwerden Prüfung über Anwälte.

      4. Einstellungen von Public Defendern.

      5. Unterstützung von freien Anwälten ohne Kanzlei Zugehörigkeit.

  2. Head of BAS

    1. Vorsitz des Vereins, delegiert und leitet die inner- und außer behördlichen Belange der BAS.

    2. der Head of BAS wird durch den Chief Justice besetzt.

    3. Setzt Gremientermine fest und informiert alle Volljuristen über diese.

    4. Sitzt im Prüfungsausschuss der BAS und ernennt weitere Prüfer.

    5. Setzt die Entscheidungen der Gremien um.

  3. Deputy Head of BAS

    1. Wird von allen Volljuristen im Staat gewählt.

    2. Ist die direkte Stellvertretung des Head of BAS und hat in seiner Abwesenheit dieselben Befugnisse wie er.

    3. Sitzt im Prüfungsausschuss der BAS und ernennt weitere Prüfer.

  4. Volljurist des Staates San Andreas.

    1. Geprüfte und anerkannte Mitglieder der BAS.

Abschnitt 8: Öffentliche Dienste

§ 24 Medical Department

  1. besteht aus:

    1. Medical Department (MD)

    2. Fire Department (FD)

  2. hat als Aufgabe:

    1. MD

      1. Prüfung und Ausstellung einer MPU

      2. Diagnose und Behandlung von Patienten: 

        1. Das Hauptziel des Medical Department besteht darin, Patienten zu diagnostizieren und zu behandeln.

        2.  Hierbei arbeiten Ärzte, Pflegepersonal und andere Gesundheitsfachkräfte zusammen, um Patienten optimal zu versorgen.

      3. Notfallversorgung: 

        1. Das Medical Department ist auch dafür zuständig, eine Notfallversorgung für Patienten bereitzustellen, die akute oder lebensbedrohliche Gesundheitsprobleme haben.

        2.  Die Notaufnahme des Krankenhauses ist oft die erste Anlaufstelle für solche Patienten.

  3. Operative Eingriffe: 

    1. Das Medical Department führt auch chirurgische Eingriffe durch, wenn dies zur Behandlung von Patienten erforderlich ist. 

    2. Diese Operationen können von kleineren Eingriffen bis hin zu komplexen, mehrstündigen Verfahren reichen.

  4. Rehabilitation und Therapie: 

    1. Das Medical Department bietet auch Rehabilitations- und Therapieprogramme für Patienten an, die nach einem Unfall oder einer Operation Hilfe bei der Wiedererlangung ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten benötigen.
  5. Führung der medizinischen Forschung

  6. Ausbildung und Schulung:

    1. Das Medical Department spielt auch eine wichtige Rolle bei der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften wie Ärzten, Krankenschwestern und Therapeuten.
  7. Öffentlichkeitsarbeit und Prävention: 

    1. Das Medical Department kann auch öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführen, um das Bewusstsein für Gesundheitsprobleme zu schärfen und die Prävention von Krankheiten zu fördern.
  8. FD

    1. Brandbekämpfung: 

      1. Das Fire Department ist in erster Linie für die Bekämpfung von Bränden zuständig.

      2. Dazu gehören Maßnahmen wie das Löschen von Feuern, das Entfernen von brennbaren Materialien und die Sicherstellung der Sicherheit der betroffenen Personen und Gebäude.

    2. Rettungsdienst: 

      1. Das Fire Department bietet auch Rettungsdienstleistungen an, um Menschen in Not zu helfen. 

      2. Dazu gehört die medizinische Versorgung von Verletzten, die Befreiung von eingeklemmten Personen und die Evakuierung von Gebäuden in Notsituationen.

    3. Technische Hilfeleistung: 

      1. Das Fire Department unterstützt auch in technischen Belangen, wie beispielsweise bei der Rettung von Menschen oder Tieren aus schwierigen Situationen, bei der Bergung von Unfallfahrzeugen oder bei der Entfernung von Gefahrenstoffen.
    4. Vorbeugender Brandschutz: 

      1. Ein wichtiger Teil der Arbeit des Fire Department ist auch der vorbeugende Brandschutz. 

      2. Hierzu gehören Aufgaben wie die Überprüfung von Gebäuden und Einrichtungen auf Brandschutzbestimmungen, die Ausbildung von Personen in Sachen Brandschutz, sowie die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Hinblick auf Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden.

    5. Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen: 

      1. Das Fire Department arbeitet eng mit anderen Behörden und Organisationen wie PD und SD zusammen, um bei größeren Notfällen und Katastrophen eine effektive Zusammenarbeit sicherzustellen.
  9. Das Medical Department untersteht der Ärztlichen Schweigepflicht.

  10. Bei Gewaltverbrechen ist das MD dazu verpflichtet, eine Meldung beim PD zu machen.

  11. Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft oder von ihnen beauftragte muss das MD Akten zu einem spezifischen fall aushändigen.

10 Gesetze: CoC | Commercial Code

Abschnitt 1: Aufgaben und Pflichten

§ 1 City Hall

§ 2 Gewerbe und Unternehmen

Abschnitt 2: Anmeldung und Kauf

§ 3 Anmeldung eines Gewerbes

§ 4 Anmeldung eines Geschäftsführers

§ 5 Kauf und Verkauf

Abschnitt 3: Rechtsweg und Lizenzen

§ 6 Gerichtsbarkeit

§ 7 Insolvenz

§ 8 Lizenzen

Abschnitt 1: Aufgaben und Pflichten

§ 1 City Hall

  1. Die City Hall führt das Handelsregister, sowie das Unternehmensregister

  2. Die City Hall trägt die Verantwortung für, dass

    1. vergeben von freien Gewerben.

    2. eintragen und austragen in das Handels - und das Unternehmensregister.

    3. überwachen und kontrollieren der Gewerbe.

    4. Archivieren von Daten und Belegen.

    5. Eintreiben der anfallenden gewerblichen Steuer.

    6. Aushändigen von Gewerbelizenzen.

    7. entziehen eines Gewerbes oder deren Lizenz.

  3. Die City Hall kann auf Anweisung des Government das Unternehmen schließen. Die schließung eines Unternehmens ist möglich wenn, 

    1. nach zwei Wochen ohne Abmeldung bei der City Hall weder Besitzer noch Geschäftsführer erreichbar sind.

    2. ein Unternehmen eine Insolvenz beantragt hat.

    3. der Besitzer den Staat verlassen hat.

    4. der Besitzer verstorben ist.

    5. der Verdacht auf Straftaten vorliegt.

    6. Straftaten unmittelbar mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht werden können.

    7. auf Antrag des Chief Justice und/oder Chief Judge.

§ 2 Gewerbe und Unternehmen

  1. Der Eigentümer ist für das ordentliche Führen der Geschäftsbücher verantwortlich. Darin müssen folgende Punkte festgehalten werden:

    1. Zahlungsein- und -ausgänge mit Bezeichnungen.

    2. Kontostand des Geschäftskontos.

    3. abzuführende Gewinnsteuer auf Leistungen und Verkäufe.

  2. Bei Anfrage der City Hall oder per Gerichtsbeschluss des DoJ ist der Eigentümer verpflichtet, die geführten Bücher jederzeit offenzulegen. 

  3. Gewerbe, die Lebensmittel, Getränke oder Speisen anbieten, benötigen eine Lebensmittel-Lizenz. Die Genehmigung und Ausstellung wird von der zuständigen City Hall erteilt.

  4. Der Besitzer muss eine Gewinnsteuer an die City Hall abführen.

  5. Ein Unternehmen ist verpflichtet, für die Entsorgung von Müll und Abfällen zu sorgen. Dazu gehört, dass

    1.  Besitzen von einer oder mehreren Müllcontainern.

    2.  regelmäßige Leeren dieser Containern.

    3. unter Verschluss lagern von Sondermüll.

  6. Die Entsorgung von Gewerbeabfällen darf nicht in öffentlichen Müllbehältern erfolgen.

 

Abschnitt 2: Anmeldung und Kauf

§ 3 Anmeldung eines Gewerbes

  1. Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten. Um ein Gewerbe betreiben zu können, muss dieses bei der City Hall angemeldet werden und eine Eintragung ins Handels- oder Unternehmensregister erfolgen. Dabei müssen folgende Angaben hinterlegt werden: 

    1. Eigentümer mit Vollst. Daten (Name,Vorname, Geb.Datum etc.).

    2. Adresse des Firmensitzes / der Produktionsstätte/ des Vertriebes.

    3. Art der Firma/ Produktionsstätte/ Vertriebes.

  2. Eine Änderung der hinterlegten Daten muss umgehend der City Hall gemeldet werden.

  3. Es ist nicht möglich, mehr als ein Gewerbe zu besitzen oder als Geschäftsführer zu bewirtschaften.

  4. Es ist möglich, neben der Arbeit in einer staatlichen Fraktion in einem Gewerbe als Nebentätigkeit beschäftigt zu sein. Eine Nebentätigkeit sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein.

  5. Das Bilden von Monopolen oder eigener Lieferketten wie Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen sind untersagt.

§ 4 Anmeldung eines Geschäftsinhabers

  1. Der Besitz eines Gewerbes muss einen Geschäftsinhaber vorhalten.

  2. Dieser muss bei der zuständigen City Hall ordentlich gemeldet und in den Registern hinterlegt werden. 

  3. Im Fall eines Firmenverkaufs durch das Government hat der Geschäftsinhaber ein Vorkaufsrecht. Dies ist jedoch nur dann gültig, wenn der Geschäftsinhaber selbst kein Gewerbe besitzt.

  4. Ein Geschäftsinhaber darf nur eine Firma leiten.

  5. Ein Besitzer eines Gewerbes darf maximal 14 Tage in seiner Firma ohne triftigen Grund abwesend sein. Innerhalb der Abwesenheit übernimmt die Vertretung die täglichen Rechte und Pflichten des Inhabers.

§ 5 Kauf und Verkauf

  1. Der Erwerb von materiellen oder immateriellen Dingen durch eine Gegenleistung wird als Kauf definiert. 

  2. Das Veräußern von materiellen oder immateriellen Dingen durch Erhalt einer Gegenleistung wird als Verkauf definiert. 

  3. Das Veräußern von materiellen oder immateriellen Dingen ohne Erhalt einer Gegenleistung wird als Schenkung definiert.

Abschnitt 3: Rechtsweg und Lizenzen

§ 6 Gerichtsbarkeit

  1. Der Besitzer eines Gewerbes, sowie dessen Geschäftsführung kann unter dem Namen seines Gewerbes klagen und verklagt werden.

  2. Der Besitzer eines Gewerbes haftet für Schäden, die durch eigenes oder das Verschulden von Angestellten während der Arbeitszeit entstehen. 

  3. Die Haftung beginnt mit der Übergabe der Firma durch die City Hall

§ 7 Insolvenz

  1. Ein Gewerbe, das die benötigten Geldmittel nicht besitzt, um Verbindlichkeiten zu tilgen, verschuldet sich.

  2. Können diese Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet.

  3. Ein Gewerbe, das insolvent ist, wird zugunsten der Gläubiger gepfändet und somit geschlossen.

§ 8 Lizenzen

  1. Für bestimmte berufliche Tätigkeitsfelder werden Lizenzen benötigt, um die hohen Qualitätsstandards in der Herstellung von Gütern in unserem Staat zu sichern, welche die Basis unserer hohen Exportwerte darstellen, die bei der City Hall erworben werden können.

  2. Folgende Lizenzen sind erforderlich:

    1. Führerschein 

    2. Flugschein

    3. Dienstausweise/Marke

    4. Waffenschein

    5. Fischereilizenz

    6. Ausschanklizenz

    7. Jagd Lizenz (benötigt zusätzliche Ausbildung durch City Hall)

  3. Verstöße werden als minder- und schwere Verbrechen geahndet.

§9 Straftaten

  1. Infraction

    1. Ausschank ohne Lizenz
      Das gewerbliche Ausschenken alkoholischer Getränke ohne behördliche Genehmigung.

    2. Unlizensierte Ausübung einer Tätigkeit
      Das gewerbliche oder berufliche Tätigwerden ohne die erforderliche staatliche Zulassung oder Erlaubnis. Dies betrifft insbesondere reglementierte Berufe.

11 Gesetze: COA | Criminal Organisation Act

Allgemein 2

DKV 2

Allgemein

DKV

  1. Die Deklaration einer kriminellen Vereinigung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem eine Gruppe von Personen offiziell als organisierte kriminelle Vereinigung erklärt wird. Dieser Prozess erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder anderer Strafverfolgungsbehörden und wird vom Chief Justice oder Chief Judge zur Prüfung bei der Regierung eingereicht.

    1. Die Wohnanschrifts Ermittlung von Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung bedarf keines Richterlichen Beschlusses.

    2. Die Abfrage von Stichproben einzelner SMS und Telefonverläufe der Mitglieder bedarf keines richterlichen Beschlusses.

    3.  Bei beiden Handlungen muss jedoch ein Richter informiert werden.

    4. Personen, welche einer CO zugeordnet werden, können ohne Verdacht durchsucht werden.

    5. Die als CO eingestuften Personen werden über diese Einstufung informiert und können nach 2 Wöchiger Frist dagegen Einspruch einlegen. 

    6. Bei einer Ablehnung kann nach 7 Tagen ein weiterer Antrag eingereicht werden.

  2. Die Deklaration einer kriminellen Vereinigung dient dazu, eine Gruppe von Personen oder Organisationen strafrechtlich zu verfolgen, die im Verdacht stehen, kriminelle Aktivitäten wie Drogenhandel, Geldwäsche, Erpressung oder andere Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität zu begehen.

12 Gesetze: CL | Civil Law

Abschnitt 1: Allgemein

§1. Pflichten aus Schuldverhältnissen

§2. Schadensersatzpflicht

§3. Vertrag

§4. Zivilrechtliche Klage

§5. Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit

§6. Mittäter und Beteiligte

§7. Öffentliche Gebäude

§8. Petitionsrecht

Abschnitt 1: Ehe

§1. Ehe

Abschnitt 1: Allgemein

§1. Pflichten aus Schuldverhältnissen

  1. In einem Schuldverhältnis ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern, die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen

  2. Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten

§2. Schadensersatzpflicht

  1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§3. Vertrag

  1. Ein Vertrag muss inhaltlich mindestens:

    1. Datum und Ort

    2. Inhalt des Vertrages

    3. Unterschrift beider Parteien, enthalten

  2. Nach dem Gewohnheitsrecht wird ein Vertrag nach der Vertragsfreiheit angesehen

§4. Zivilrechtliche Klage

Auf Basis des Civil Law Act und dem Gewohnheitsrecht kann Klage beim zuständigen Richter eingelegt werden. Der Richter entscheidet über die Zulassung der Klage und stellt diese der Gegenpartei zu. Über den weiteren Prozessablauf entscheidet der Richter

  1. 1 Bei Zivilklagen entsteht eine Klageerhebungsgebühr von 10% des Streitwertes Sie ist bei Klageeinreichung an das Gericht zu bezahlen.

1.2 Die Klageerhebungsgebühr trägt die im Verfahren unterliegende Partei

1.3 . Die unterlegene Partei hat der obsiegenden Partei in angemessener Höhe die Anwaltskosten zu erstatten. Diese werden durch das Gericht festgelegt.

§.5 Zivilrechtliche Fristen

  1. Zivilrechtliche Ansprüche unterliegen den allgemeinen Verjährungsfristen.

  2. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können zivilrechtliche Ansprüche nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. gibt es nicht

§6. Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit

  1. Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist

§7. Öffentliche Gebäude

  1. Öffentliche Gebäude sind Staatseigentum

    1. Der Staat kann Zutrittskontrollen einrichten und bestimmte Räume von der Öffentlichkeit ausschließen.

    2. Der Staat behält sich das Recht vor, bestimmte Personen vom Zutritt durch Hausverbot auszuschließen, dies wird durch den Leiter des öffentlichen Gebäudes geregelt.

     

  2. Jedermann hat das Recht:

    1. das Medical Department,

    2. Police Department, Sheriff Department und

    3. Stadtverwaltung,

    4. das Department of Justice zu Anlässen die den Zweck des Amtes betreffen, zu betreten

  3. Einwirkung durch Strafverfolgungsbehörden

    1. Der Eigentümer oder Hausrechtsinhaber einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung der Strafverfolgungsbehörden auf die Sache zu verbieten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

§8. Petitionsrecht

  1. Das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden(Petitionen) an die zuständigen Stellen oder das Department of Justice zu wenden, steht jedermann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen zu. Ausgenommen sind Personen, die durch eine verurteilte Straftat im Moment in Verwahrung sind. Petitionen sind schriftlich einzureichen und dem Department of Justice vorzustellen. Dabei sind folgende Angaben verpflichtend

    1. Titel der Petition

    2. Vollständige Namen der Organisatoren der Petition

    3. Adressat der Petition

    4. kurzes Expose und Begründung

    5. ausformuliertes Anliegen mit Begründung

    6. ggf. Vorschläge oder Wünsche

  2. Niemand darf wegen der Tatsache, dass er sich mit einer Petition an das Department of Justice gewandt hat, benachteiligt werden

    1. Aktenvorlage. Auskunft sowie der Zutritt zu Einrichtungen dürfen nur verweigert werden, wenn der Vorgang nach einem Gesetz geheim gehalten werden muss oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen. Nach Antrag und Anhörung des Vorliegens entscheidet das Department of Justice über die Genehmigung der Petition.
  3. Über die Verweigerung entscheidet der entsprechende Bearbeiter des Department of Justice. Die Verweigerung ist zu begründen.

  4. Nach der Anhörung entscheidet das Department of Justice, über eine dem Thema und nach Belangen, über eine angemessene Anzahl benötigter Unterschriften. Dabei muss beachtet werden:

    1. die Angemessenheit und Fairness bei Höhe der zu erlangenden Unterschriften

    2. es muss eine sachliche und ehrliche Begründung über die Höhe der zu erlangenden Unterschriften abgegeben werden

    3. Die Festsetzung eines Abgabedatums muss in realistischem Bezug zur Anzahl der zu erlangenden Unterschriften gesetzt werden und darf drei Tage nicht unterschreiten. Die Unterschriften müssen folgende Angaben enthalten um Gültigkeit zu erlangen

      1. innerhalb des Petitions Zeitraumes

      2. im vollen Bewusstsein des Unterzeichners abgegeben

      3. Name ,Geburtsdatum, Unterzeichnungsdatum

  5. Die vollständige Unterschriftenliste muss spätestens drei Tage nach Ablauf der Petition im Department of Justice eingereicht worden sein.

  6. Ist eine Petition erfolgreich, fristgerecht und unterschrieben beim Departement of Justice eingereicht, müssen sich die entsprechenden staatlichen Stellen innerhalb einer Woche mit den Forderungen auseinandersetzen.

  7. Nach Bearbeitung der Petition müssen dem Antragsteller innerhalb von zwei weiteren Wochen die Ergebnisse schriftlich und mit Begründung zugestellt werden.

Abschnitt 1: Ehe

§1. Ehe

  1. eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn

    1. eine Verwandtschaft 1. oder 2.Grades vorliegt

    2. eine der Personen bereits verheiratet ist

    3. eine der Personen minderjährig ist

  2. Zuständigkeit des Standesbeamten

    1. Standesbeamte sind vom Chief Justice ernannte Personen

    2.  Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten im Gerichtsgebäude erklären die ehe miteinander eingehen zu wollen

    3. Der Standesbeamte darf seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen der Eheschließung vorliegen.

    4. Der Standesbeamte hat die Aufgabe, welche ihm im Rahmen seiner Tätigkeit durch den Chief Justice zugetragen werden, mit bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen

  3. Trauung

    1. Der Standesbeamte soll bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und nachdem die Eheschließenden diese Frage bejaht haben,aussprechen, dass sie nunmehr Kraft des Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.

    2. Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen.

  4. Im Ausland geschlossene Ehen

    1. Wurde eine Ehe im Ausland geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag beurkundet werden.

    2. Nur ein Standesbeamter oder Richter bzw. Gleichgestellte Personen können die Beurkundung durchführen.

    3. Eine Beurkundung kann nur stattfinden, wenn nach der Prüfung durch den Standesbeamter oder Richter bzw. Gleichgestellte Person kein Aufhebungsgrund besteht und die Nachnamen der beiden Personen übereinstimmen.

  5. Gründe zur Aufhebung

    1. Eine Ehe kann durch den Chief Justice oder von ihm ernannte Person Entscheidung und auf Antrag aufgehoben werden, wenn

      1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand.

      2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt

      3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätte.

      4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung

      5. bestimmt worden ist.

      6. Antragsberechtigt ist

        1. jeder Ehegatte

        2. die Staatsanwaltschaft

        3. bei Verstoß gegen §5.1

  6. Ehevertrag

    1. Eheschließende haben die Möglichkeit, sich bei einem Rechtsanwalt einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen, um güterrechtliche Verhältnisse zu regeln. Der Ehevertrag muss vor Begründung der Lebenspartnerschaft dem zuständigen Standesbeamten vorgelegt  und von diesem beglaubigt werden. Der Ehevertrag kann ab der Eheschließung nicht mehr geändert werden.
  7. Eheliche Lebensgemeinschaft

    1. Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung. Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
  8. Ehename

    1. Die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, den Geburtsnamen oder den geführten Namen eines Ehegatten bestimmen. Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens führte.
  9. Auflösung der Ehe

    1. Eine Ehe kann aufgelöst werden wenn:

      1. die Scheidung von einem oder beiden Ehegatten bei der Richterschaft eingereicht und der Antrag beschlossen wurde.

      2. einer der Ehegatten Tod ist

      3. einer der Ehegatten für mehr als einen Monat vermisst wird.

  10. Gebühren

    1. Die Gebühren für eine standesamtliche Tätigkeit belaufen sich

      1. Namensänderungen: 250.000$

      2. Scheidung: 250.000§ + 500.000$ verfahrenskosten

      3. Trauung: 250.000 + 250.000$ Namensänderungen

13 Gesetze: APA | Animal Protection Act

Abschnitt 1: Allgemein

§1 Definition

§2 Pflichten des Tierhalters

§3 Haftung von Hunden

§4 Haltung von Wildtieren

§5 Töten von Tieren

§6  Kontrolle von Haltung

§7 Eingriffe am Tier

§8 Tierversuche

§9 Tierschutzbeauftrage

§10 Haltungsverbot

Abschnitt 2: Sonderbestimmungen und Straftaten

§11 Besondere Bestimmungen

§12 Straftaten

§1 Definition

  1. Tier:

    1. mit Sinnes- und Atmungsorganen ausgestattetes, sich von anderen tierischen oder pflanzlichen Organismen ernähren , in der Regel frei bewegliches Lebewesen, das nicht mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zum Sprechen befähigt ist. Tiere sind aus rechtlicher Sicht eine Sache
  2. Wildtier:

    1. Ein Wildtier oder wildes Tier ist ein in der Wildnis lebendes Tier, das dem Menschen nicht als Haus-, Nutz- oder Zuchttier dient und somit auch nicht domestiziert ist.
  3. Haustier:

    1. Haustiere sind nur Tierarten und Tierrassen, die zwar von Wildtieren abstammen, aber vom Menschen gezüchtet und domestiziert wurden. Haustiere unterscheiden sich von ihren wilden Verwandten in ihrem Körperbau und verhalten sich friedlicher.
  4. Nutz- und Zuchttier:

    1. Ein Nutztier ist ein Tier, das aufgrund bestimmter Fähigkeiten oder aus ästhetischen Gründen vom Menschen wirtschaftlich genutzt wird.

§2 Pflichten des Tierhalters

  1. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend zu halten.

    1. Dies umfasst bspw. eine angemessene Umgebung, Ernährung und Pflege sowie die Möglichkeit des Tieres zur artgerechten Bewegung.
  2. Der Halter hat die Pflicht, das Tier vor Schmerzen, Leiden oder Verletzungen zu schützen. Eine Tötung eines Tieres muss begründet sein und darf ausschließlich von einem Tierarzt oder den Park Rangern durchgeführt werden.

  3. Die Halter verhältnisse müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

§3 Haftung für Haustiere

  1. Ein Haustier darf sich auch in Abwesenheit eines Besitzers frei bewegen. Der Besitzer haftet jedoch auch dann für dieses Tier.

  2. Sollte es sich um einen Hund oder Katze handeln, die keinen eingetragenen Besitzer haben, so ist eine Einheit des LSPD oder BCSO anzufordern, welche sich dann um das Tier kümmern und dieses vermitteln.

§4 Haltung von Wildtieren

  1. Das Halten von Wildtieren ist verboten.

  2. Ausnahmen können bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

    1. Ausnahmen erfordern den Nachweis einer artgerechten Haltung des oder der Tiere.

    2. Park Ranger können jederzeit die Haltungsbedingungen bei Wildtieren ohne Ankündigung und Beschluss überprüfen.

§5 Töten von Tieren

  1. Die Tötung von Wildtieren obliegt ausschließlich den Law Enforcement Officern oder zu Selbstverteidigungszwecken. Das Jagen von Wildtieren ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ist verboten.

  2. Der Besitzer darf ein Nutz- oder Zuchttier töten. Bei der Tötung ist auf eine schonende und schnelle Durchführung zu achten.

  3. Haustiere dürfen nur aus medizinischen Gründen oder auf richterlichen Beschluss getötet werden, außer diese stellen eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dar.

  4. Der Einsatz von Waffen gegen Haustiere ist ausschließlich zu Selbstverteidigungs Zwecken oder zur Abwehr von persönlicher Gefahr gestattet.

 

§6  Kontrolle von Haltung

  1. Bei begründetem Verdacht einer falschen Haltung von Tieren, die deren Gesundheit und Wohlbefinden gefährdet, sind die Park Ranger berechtigt, die Haltung vor Ort zu kontrollieren.

    1. Sollte der Halter einer Kontrolle nicht freiwillig zustimmen, ist ein richterlicher Beschluss einzuholen.
  2. Sollten die Park Ranger bei einer Kontrolle feststellen, dass die Haltungsbedingungen des Tieres dessen Gesundheit und Wohlbefinden schadet, dürfen diese das Tier vorläufig sicherstellen. 

    1. Nach einer Sicherstellung ist unverzüglich ein Protokoll zu erstellen und richterlicher Beschluss einzuholen. 

    2. Dem Besitzer ist eine Ausfertigung des Protokolls der Sicherstellung zu übergeben.

    3. Der richterliche Beschluss ist dem eingetragenen Halter zuzustellen.

§7 Eingriffe am Tier

  1. Operationen dürfen nur von einem ausgebildeten Tierarzt durchgeführt werden.

    1. Diese dürfen nicht ohne Betäubung vorgenommen werden.

    2. Die Betäubung  ist von einem Tierarzt vorzunehmen.

      1. Dies gilt nicht, soweit die Betäubung ausschließlich durch äußerliche Anwendung eines Tierarzneimittels erfolgt, das nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist, um eine örtliche Schmerzausschaltung zu erreichen, und nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Eingriffs geeignet ist. Soweit die Betäubung ohne Beeinträchtigung des Zustandes der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit, ausgenommen die Schmerzempfindung, durch ein Tierarzneimittel erfolgt, das nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Schmerzausschaltung bei diesem Eingriff zugelassen ist.

§8 Tierversuche

  1. Grundsätzlich sind Tierversuche genehmigungspflichtig.

    1. Es muss mit der Durchführung gewartet werden, bis die zuständige Behörde explizit ihre Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben hat.

    2. Die Genehmigungen werden von der Richterschaft vergeben.

§9 Tierschutzbeauftrage

  1. Tierschutzbeauftragte werden voLos Santos Police Department zur Verfügung gestellt.

    1. Die Aufgaben der Tierschutzbeauftragten umfassen das Erstellen von Gutachten in Bezug auf die Haltung oder das Verhalten des Tieres.

    2. Einschätzt der Lebensräume der Tiere sowie das Durchsetzen der oben genannten Tierschutzgesetze.

    3. Erstellung von Gutachten in Bezug auf die fachliche Befähigung eines Menschen zum Halten eines Tieres.

§10 Haltungsverbot

  1. Ein Haltungsverbot kann beim zuständigen Gericht beantragt werden, wenn

    1. der Halter sich nicht mehr um das Tier kümmert und deshalb eine Gefahr für Gesundheit und Wohlbefinden des Tieres entsteht.

    2. Ein Gutachten ergab, dass für das Tier unzumutbare Haltungsbedingungen bestehen.

    3. Die Person, die das Tier aktiv und vorsätzlich oder grob fahrlässig, dessen Gesundheit und Wohlbefinden gefährdet.

Abschnitt 2: Sonderbestimmungen und Straftaten

§11 Besondere Bestimmungen

  1. K9-Hunde.

    1. Ein ausgebildeter K9-Hund gilt als Waffe, weshalb der Besitzer über die entsprechende Sachkunde im Umgang mit dem Hund verfügen muss. Die Sachkunde wird von einem Ausbilder der Exekutiven vermittelt und abgenommen.

    2. Ein K9-Hund lebt in der Regel bei seinem K9-Hundeführer.

    3. Im Todesfall des Besitzers eines K9-Hund geht dieser übergangsweise in die Obhut des LSPD  über. Das LSPD wird den Hund schnellstmöglich an einen neuen geeigneten Beamten vermitteln.

§12 Straftaten

  1. Infraction

    1. Ungerechtfertigte Tötung eines Tieres
      Das vorsätzliche oder fahrlässige Töten eines Tieres ohne rechtfertigenden Grund.

    2. Tierversuche ohne Genehmigung
      Die Durchführung wissenschaftlicher oder medizinischer Versuche an Tieren ohne behördliche Erlaubnis.

    3. Durchführung unerlaubter Eingriffe bei Tieren
      Das Vornehmen operativer oder sonstiger medizinischer Eingriffe ohne rechtliche Zulässigkeit oder fachliche Befugnis.

    4. Unerlaubte Haltung von Wildtieren
      Das Halten von Wildtieren ohne erforderliche Genehmigung oder unter unzulässigen Bedingungen.

    5. Wilderei
      Das illegale Jagen, Fangen oder Töten von Wildtieren ohne Jagderlaubnis oder außerhalb zulässiger Zeiten.

    6. Gefährdung geschützter Tierarten
      Handlungen, die den Bestand besonders geschützter Arten bedrohen, etwa durch Fang, Tötung oder Zerstörung von Lebensräumen.

    7. Unerlaubter Handel mit Tieren
      Der Verkauf oder Erwerb von Tieren ohne erforderliche Genehmigungen oder unter Verstoß gegen Schutzvorschriften.

    8. Verletzung der Obhutspflicht
      Das Unterlassen notwendiger Fürsorge gegenüber einem anvertrauten Tier.

    9. Verletzung der Aufsichtspflicht
      Das unzureichende Beaufsichtigen eines Tieres, sodass Schäden oder Gefahren entstehen. Halter sind zur angemessenen Kontrolle verpflichtet.

  2. Misdemeanor

    1. Verletzung der Pflicht zur artgerechten Haltung
      Das Halten eines Tieres unter Bedingungen, die seinen natürlichen Bedürfnissen nicht entsprechen.

    2. Verstoß gegen ein Haltungsverbot von Tieren
      Das Halten oder Betreuen von Tieren trotz eines behördlich angeordneten Verbots.

    3. Tierquälerei
      Das Zufügen erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden aus Rohheit oder ohne vernünftigen Grund.

    4. Nicht lizenziertes Halten von Zuchttieren
      Das gewerbsmäßige oder organisierte Züchten von Tieren ohne erforderliche Erlaubnis.

  3. Felony

Tierquälerei mit Todesfolge
Eine besonders schwere Form der Tierquälerei, bei der das Tier infolge der Misshandlung stirbt.

14 Gesetze: VC | Vehicle Code of San Andreas

Der Vehicle Code regelt den Straßen-, Flug- und Wasserverkehr im Staat San Andreas. Verstöße nach Abschnitt 6 sind Infractions und begründen für sich allein keine Freiheitsstrafe (§ 22 Abs. 3).

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Verantwortlichkeit für Fahrzeuge

(1) Für einen Verkehrsverstoß oder eine Straftat ist grundsätzlich die Person verantwortlich, die den Verstoß oder die Straftat selbst begangen hat, daran teilgenommen oder diese nach den geltenden Gesetzen anderweitig zu verantworten hat.

(2) Die bloße Eigenschaft als Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs begründet keine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen einer anderen Person.

(3) Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs bleiben für solche Pflichten verantwortlich, die ihnen durch dieses Gesetz ausdrücklich auferlegt werden, insbesondere für

  • a) die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs;
  • b) den vorgeschriebenen Versicherungsschutz;
  • c) sonstige ausdrücklich halterbezogene Pflichten.

(4) Besitzer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die unmittelbare tatsächliche Gewalt über ein Fahrzeug innehat.

(5) Überlässt der Eigentümer oder Halter sein Fahrzeug wissentlich einer Person, die dieses offensichtlich nicht rechtmäßig führen darf, bleiben weitergehende gesetzliche Vorschriften unberührt.

§ 2 Zulassung und Versicherung

(1) Jedes Fortbewegungsmittel, das sich auf öffentlichem Grund befindet oder am öffentlichen Verkehr teilnimmt, ist durch den Eigentümer oder Händler innerhalb von zwölf

(12) Stunden nach Erhalt beim Department of Motor Vehicles, nachfolgend DMV, anzumelden.

(2) Das durch das DMV ausgegebene Kennzeichen ist dauerhaft und ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen.

(3) Luftfahrzeuge sind abweichend von Absatz 1 bei der hierfür zuständigen staatlichen Stelle anzumelden.

(4) Jedes Fahrzeug ist unverzüglich nach Erhalt zu versichern.

(5) Fahrzeuge, die werksseitig ohne Kennzeichenhalterung ausgeliefert werden, dürfen ohne sichtbar angebrachtes Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist.

(6) Der Anmeldestatus und Versicherungsschutz können durch hierzu befugte staatliche Stellen überprüft werden.

(7) Der Fahrzeugführer hat die erforderlichen Fahrzeugpapiere mitzuführen.

(8) Das DMV ist zuständig für

  • a) die An- und Abmeldung von Fahrzeugen;
  • b) den Wechsel von Kennzeichen;
  • c) die Durchführung von Halterwechseln;
  • d) die Führung der entsprechenden Register.

(9) Mit Durchführung der jeweiligen Maßnahme durch das DMV gilt diese als vollzogen und gemeldet.

(10) Das DMV ist eine Stelle der City Hall; seine Aufgaben werden dort wahrgenommen.

§ 3 Fahrerlaubnis

(1) Zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Führer eines Fortbewegungsmittels ist eine gültige Fahrerlaubnis der jeweils erforderlichen Klasse notwendig.

(2) Die Fahrerlaubnis wird durch das DMV nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erteilt.

(3) Es bestehen folgende Fahrerlaubnisklassen:

  • a) Klasse A: Krafträder, insbesondere Motorräder, Sportmotorräder, Motorroller und Cruiser;
  • b) Klasse B: Kraftfahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen, Limousinen, Geländewagen und Pickups;
  • c) Klasse C: Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen, Sattelzugmaschinen und entsprechende Anhänger;
  • d) Bootsführerschein: Wasserfahrzeuge und Jetskis;
  • e) Pilotenschein: Luftfahrzeuge.

(4) Die erforderliche Fahrerlaubnis ist beim Führen eines Fortbewegungsmittels mitzuführen.

(5) Ein Law Enforcement Officer kann eine Fahrerlaubnis bei Vorliegen eines sachlichen verkehrsbezogenen Grundes für die Dauer von höchstens vierundzwanzig

(24) Stunden vorläufig entziehen.

(6) Ein vorläufiger Entzug nach Absatz 5 kommt insbesondere in Betracht bei

  • a) erheblicher Verkehrsuntauglichkeit;
  • b) wiederholten erheblichen Verkehrsverstößen;
  • c) einer erheblichen konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs;
  • d) sonstigen Umständen, aufgrund derer die weitere Teilnahme am Verkehr eine erhebliche Gefahr darstellen würde.

(7) Der vorläufige Entzug ist zu dokumentieren.

(8) Ein Entzug von mehr als vierundzwanzig

(24) Stunden kann nach Maßgabe der gesetzlichen Zuständigkeiten durch das Department of Justice oder einen zuständigen Richter erfolgen.

(9) Ein Gericht kann eine Fahrerlaubnis insbesondere im Rahmen eines Trials als Nebenfolge entziehen.

(10) Ein richterlicher Entzug unterliegt der zeitlichen Höchstgrenze von 7 Tagen.

(11) Der Entzug einer Fahrerlaubnis ist dem DMV mitzuteilen und durch dieses im zuständigen Register umzusetzen.

(7) Die Klassen A und C setzen den Besitz einer gueltigen Fahrerlaubnis der Klasse B voraus.

(8) Die Klasse B wird nach einem Entzug erst nach erneut bestandener Pruefung wieder erteilt.

§ 4 Punktesystem

(1) Verkehrsverstöße werden durch das DMV mit Punkten erfasst und geführt.

(2) Eingetragene Punkte verfallen sechzig

(60) Tage nach ihrer Eintragung.

(3) Erreicht oder überschreitet eine Person acht

(8) aktive Punkte, entzieht das DMV die Fahrerlaubnis von Amts wegen.

(4) Die Fahrerlaubnis bleibt in diesem Fall entzogen, bis die betroffene Person die erforderliche Fahrprüfung erneut erfolgreich abgelegt hat.

(5) Der Entzug nach Absatz 3 erfolgt unabhängig von einem Entzug nach § 3.

(6) Für die in diesem Gesetz geregelten Infractions werden folgende Punkte eingetragen:

  • a) geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung: 1 Punkt;
  • b) erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: 2 Punkte;
  • c) schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitung: 3 Punkte;
  • d) Vorfahrts- oder Halteverstoß: 1 Punkt;
  • e) Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: 3 Punkte;
  • f) Fahren unter erheblichem Einfluss berauschender Mittel: 3 Punkte;
  • g) Missachtung von Einbahnstraßen- oder Wendeverboten: 1 Punkt;
  • h) Führen eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs: 1 Punkt;
  • i) erheblicher Verstoß gegen Highwayvorschriften: 1 Punkt;
  • j) sonstige Verkehrsverstöße: grundsätzlich keine Punkte, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

(7) Mehrere selbstständige Verkehrsverstöße können jeweils mit den hierfür vorgesehenen Punkten eingetragen werden.

§ 5 Verkehrsuntauglichkeit und Verkehrsbehinderung

(1) Verkehrsuntauglich ist, wer aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht sicher am öffentlichen Verkehr teilnehmen kann.

(2) Verkehrsuntauglichkeit kann insbesondere vorliegen, wenn

  • a) der Fahrzeugführer unter erheblichem Einfluss von Alkohol (über 0,3 Promille) steht;
  • b) eine die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Wirkung von Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln besteht;
  • c) eine erhebliche körperliche oder geistige Beeinträchtigung besteht.

(3) Bei ärztlich verordneten Medikamenten liegt Verkehrsuntauglichkeit nur vor, wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung der sicheren Fahrzeugführung erkennbar ist.

(4) Ein offensichtlich geringfügiger Alkoholeinfluss ohne erkennbare Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit begründet für sich allein keine Verkehrsuntauglichkeit.

(5) Ein Fahrzeug kann unabhängig von der persönlichen Verkehrsuntauglichkeit des Fahrzeugführers als nicht verkehrssicher gelten.

(6) Veranstaltungen oder Versammlungen, welche den öffentlichen Straßenverkehr erheblich behindern, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige staatliche Stelle.

§ 6 Personenbeförderung

(1) Personen dürfen nicht auf Ladeflächen von Fahrzeugen befördert werden, es sei denn, das Fahrzeug verfügt bauartbedingt über entsprechende Sitzgelegenheiten.

(2) Zur gewerblichen Personenbeförderung sind aufgrund ihres Dienstverhältnisses berechtigt:

  • a) Personen im Dienst der Busgesellschaft;
  • b) Fahrer der Downtown Cab Co.;
  • c) Personen im Dienst der LS Metro.

(3) Der Nachweis erfolgt durch den jeweiligen Dienst- oder Mitarbeiterausweis.

(4) Eines gesonderten Personenbeförderungsscheins bedarf es in den Fällen des Absatzes 2 nicht.

(5) Jede sonstige gewerbliche Personenbeförderung bedarf eines durch die zuständige staatliche Stelle ausgestellten Personenbeförderungsscheins.

Abschnitt 2: Straßenverkehr

§ 7 Begriffsbestimmungen

(1) Fahrzeug ist jedes zur Fortbewegung auf Straßen, in der Luft oder auf dem Wasser bestimmte und geeignete Mittel unabhängig von seiner Antriebsart.

(2) Verkehrsteilnehmer ist, wer sich unter Benutzung eines Fahrzeugs oder als Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.

(3) Fußgänger ist, wer sich ohne Benutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Mitgeführte Tiere werden entsprechend berücksichtigt.

(4) Verkehrsberuhigte Bereiche sind insbesondere

  • a) Parkplätze;
  • b) Parkhäuser und Garagen;
  • c) Tankstellen;
  • d) Einrichtungen der Police Departments;
  • e) Einrichtungen des Medical Department;
  • f) Einrichtungen des Department of Justice;
  • g) Gerichtsgebäude;
  • h) die City Hall.

(5) Geschlossene Ortschaft ist ein zusammenhängend bebautes Gebiet innerhalb der hierfür ausgewiesenen Grenzen.

(6) Highway ist eine gemäß § 11 als solche erkennbare Vorfahrtsstraße.

(7) Überholen ist das Vorbeifahren an einem in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeug unter Wechsel der Fahrspur.

(8) Halten liegt vor, wenn ein Fahrzeug für höchstens drei

(3) Minuten zum Stillstand gebracht wird, ohne dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug verlässt.

(9) Parken liegt vor, wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug verlässt oder die Stillstandsdauer drei

(3) Minuten überschreitet.

§ 8 Verkehrssicherheit

(1) Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn es verkehrssicher ist.

(2) Verkehrssicherheit setzt insbesondere voraus:

  • a) eine grundsätzlich der vorgesehenen Bauweise entsprechende Beschaffenheit;
  • b) eine vollständig funktionsfähige Lichtanlage;
  • c) funktionsfähige und unbeschädigte Bereifung.

(3) Die Lichtanlage ist bei Dämmerung und Dunkelheit einzuschalten.

(4) Nicht zulässig sind rote, schwarze, blaue, dunkelblaue oder ultraviolette Leuchtmittel, Folien oder entsprechende Lackierungen der regulären Lichtanlage.

(5) Unterbodenbeleuchtung darf eingeschaltet sein.

(6) Arbeitsscheinwerfer sind im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht für ihre zweckentsprechende Verwendung in unwegsamem Gelände oder bei rechtmäßigen Arbeits- oder Einsatzmaßnahmen.

(7) Über das Fernlicht geschaltete und in Fahrtrichtung weisende Frontscheinwerfer sind zulässig.

(8) Wer ein Kraftrad oder ein offenes drei- oder mehrrädriges Kraftfahrzeug führt oder darauf mitfährt, hat einen geeigneten Schutzhelm zu tragen.

(9) Es ist grundsätzlich links zu überholen.

(10) Überholen ist nur zulässig, wenn

  • a) eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann;
  • b) mit ausreichend höherer Geschwindigkeit überholt wird;
  • c) ausreichender Seitenabstand eingehalten wird.

(11) Das Überholen ist bei unklarer oder unübersichtlicher Verkehrslage sowie in unübersichtlichen Kurven unzulässig.

(12) Fußgänger dürfen den Verkehr beim Überqueren einer Straße nicht unnötig behindern und haben die Fahrbahn zügig zu verlassen.

(13) Fußgänger dürfen eine Straße grundsätzlich nur zum Überqueren betreten. Auf Straßen ohne Bürgersteig ist möglichst weit am Fahrbahnrand zu gehen.

(14) Fahrräder nehmen am ordentlichen Straßenverkehr teil, soweit keine befestigten Radwege vorhanden sind.

(15) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(16) Fahrzeuge haben sich grundsätzlich auf öffentlichen Verkehrswegen zu bewegen.

(17) Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie insbesondere bei Vollbremsung oder Ausweichbewegungen nicht verrutscht, umfällt, herabfällt oder anderweitig eine Gefahr verursacht.

§ 9 Geschwindigkeit

(1) Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht werden kann.

(2) Sie ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Personenkraftwagen:

  • a) verkehrsberuhigte Bereiche: 40 mph;
  • b) geschlossene Ortschaften: 50 mph;
  • c) außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Landstraßen: 80 mph;
  • d) Highways: 150 mph;
  • e) Maut- und Kontrollstellen: 60 mph.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Lastkraftwagen und Busse:

  • a) verkehrsberuhigte Bereiche: 30 mph;
  • b) geschlossene Ortschaften: 40 mph;
  • c) außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Landstraßen: 50 mph;
  • d) Highways: 60 mph;
  • e) Maut- und Kontrollstellen: 40 mph.

(5) Auf Highways gilt grundsätzlich eine Mindestgeschwindigkeit von 50 mph.

(6) Die Mindestgeschwindigkeit gilt nicht, wenn Straßen-, Verkehrs-, Wetter-, Fahrzeug- oder Gefahrenlage eine niedrigere Geschwindigkeit erforderlich machen.

§ 10 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat grundsätzlich Vorfahrt, wer von rechts kommt.

(2) Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die

  • a) von Wald- oder Feldwegen;
  • b) von privaten Grundstücken;
  • c) aus sonstigen erkennbar untergeordneten Verkehrsflächen auf eine Straße einfahren.

(3) Treffen zwei Straßen deutlich unterschiedlicher Bedeutung oder Größe aufeinander, ist grundsätzlich dem Verkehr auf der größeren oder übergeordneten Straße Vorfahrt zu gewähren.

(4) Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und rechtmäßige Weisungen von Law Enforcement Officers gehen den allgemeinen Vorfahrtsregeln vor.

§ 11 Highway

(1) Der Highway ist eine Vorfahrtsstraße.

(2) Highways dürfen grundsätzlich nur mit Fahrzeugen befahren werden, die bauartbedingt mindestens 50 mph erreichen können.

(3) Wenden und Rückwärtsfahren sind auf Highways untersagt.

(4) Verläuft ein Highway innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, gelten die für Highways bestimmten Höchstgeschwindigkeiten.

(5) Fußgängern ist das Betreten von Highways grundsätzlich untersagt.

(6) Ausnahmen gelten bei Notfällen, Unfällen oder behördlichen Maßnahmen, soweit das Betreten erforderlich ist.

§ 12 Verkehrszeichen und Weisungen

(1) Insbesondere sind zu beachten:

  • a) Stoppschilder;
  • b) STOP-Bodenmarkierungen an Highway-Auf- und Abfahrten;
  • c) Fahrbahnmarkierungen;
  • d) Wendeverbotsschilder;
  • e) Einbahnstraßenschilder.

(2) An einem Stoppschild oder einer entsprechenden STOP-Bodenmarkierung ist vollständig anzuhalten.

(3) Das reguläre Ampelsystem ist nicht zu beachten.

(4) Einsatzfahrzeuge mit eingeschalteten Warn- und Sondersignalen haben Vorrang und dürfen nicht behindert werden.

(5) Ihnen ist unverzüglich und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit freie Fahrt zu ermöglichen.

(6) Einsatzfahrzeuge dürfen in erforderlichem Umfang von Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, soweit dies zur Erfüllung ihrer rechtmäßigen Aufgabe notwendig ist und keine unverhältnismäßige Gefährdung verursacht.

(7) Eindeutige Haltesignale eines Law Enforcement Officers sind zu befolgen.

(8) Nach einem Haltesignal ist das Fahrzeug unverzüglich an einer geeigneten Stelle zum Stillstand zu bringen.

§ 13 Halten und Parken

(1) Halten und Parken ist unzulässig

  • a) an engen oder unübersichtlichen Stellen;
  • b) an rot markierten Bordsteinen;
  • c) im Bereich scharfer Kurven;
  • d) auf Bahnübergängen;
  • e) vor oder auf Zu- und Abfahrten für Einsatzfahrzeuge;
  • f) auf Parkflächen für Einsatzfahrzeuge;
  • g) auf Halteflächen für Taxis;
  • h) innerhalb von fünf

(5) Yards um Hydranten;

  • i) innerhalb von fünf

(5) Yards vor oder nach Kreuzungen;

  • j) auf Behindertenparkplätzen ohne entsprechende Berechtigung.

(2) Zum Halten und Parken ist grundsätzlich die rechte Fahrbahnseite unmittelbar am Fahrbahnrand zu nutzen.

(3) Eine erforderliche Rettungsgasse von mindestens drei

(3) Yards ist freizuhalten.

(4) Sämtliche Reifen des Fahrzeugs müssen sich grundsätzlich auf der hierfür vorgesehenen Verkehrsfläche befinden.

§ 14 Verkehrsunfälle

(1) Nach einem Verkehrsunfall ist jeder Beteiligte verpflichtet,

  • a) unverzüglich anzuhalten;
  • b) die Unfallstelle angemessen zu sichern;
  • c) sich über die Unfallfolgen zu vergewissern;
  • d) erforderliche Hilfe für Verletzte zu leisten;
  • e) die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Beteiligung zu ermöglichen.

(2) Bei geringfügigen Schäden soll das Fahrzeug aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich entfernt werden, soweit dies gefahrlos möglich ist.

(3) Ein Unfallbeteiligter darf den Unfallort erst verlassen, nachdem die erforderlichen Feststellungen ermöglicht wurden oder eine rechtmäßige anderweitige Regelung getroffen wurde.

(4) Die strafrechtlichen Folgen einer Unfallflucht richten sich nach dem Penal Code.

§ 15 Kraftfahrzeugrennen

(1) Ein Kraftfahrzeugrennen ist ein Wettbewerb oder eine Wettfahrt zwischen mindestens zwei Kraftfahrzeugen, bei der es den Beteiligten darauf ankommt,

  • a) eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen; oder
  • b) einen anderen Teilnehmer durch Geschwindigkeit oder Fahrleistung zu übertreffen.

(2) Einer ausdrücklichen vorherigen Absprache bedarf es nicht.

(3) Ein konkludentes Einlassen auf eine Wettfahrt kann insbesondere durch wechselseitiges Beschleunigen, Überholen oder vergleichbares Verhalten erfolgen.

(4) Im öffentlichen Verkehrsraum ist es verboten,

  • a) ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen auszurichten;
  • b) ein solches Rennen durchzuführen;
  • c) als Fahrzeugführer daran teilzunehmen;
  • d) sich als Fahrzeugführer grob verkehrswidrig und rücksichtslos mit unangepasster Geschwindigkeit fortzubewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

(5) Genehmigte Rennen auf einer für den öffentlichen Verkehr ordnungsgemäß abgesperrten Strecke sind zulässig.

(6) Die strafrechtlichen Folgen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens richten sich nach dem Penal Code.

(7) Einer Absperrung nach Absatz 5 steht eine durch die zustaendige staatliche Stelle angemeldete und genehmigte Rennstrecke gleich, solange die Genehmigung besteht und die Auflagen eingehalten werden.

Abschnitt 3: Flugverkehr

§ 16 Flugverkehrssicherheit

(1) Luftfahrzeuge haben grundsätzlich eine Mindestflughöhe von 300 Yards einzuhalten.

(2) Absatz 1 gilt nicht während

  • a) eines Starts;
  • b) einer Landung;
  • c) eines erforderlichen An- oder Abflugs;
  • d) eines behördlichen Einsatzflugs;
  • e) eines genehmigten gewerblichen Flugs, soweit eine geringere Höhe erforderlich ist.

(3) Luftfahrzeuge dürfen grundsätzlich nur auf hierfür vorgesehenen Landeflächen starten und landen.

(4) Hubschrauberlandezonen sind insbesondere durch ein „H“ gekennzeichnet.

(5) Auf behördlichen Landeflächen darf nur mit entsprechender Erlaubnis gelandet werden.

(6) Absatz 5 gilt nicht für berechtigte behördliche Einsatzflüge.

(7) Die Positionsbeleuchtung eines Luftfahrzeugs ist während des Betriebs einzuschalten.

§ 17 Flugverbotszonen

(1) Eine Flugverbotszone umfasst grundsätzlich einen Radius von 200 Yards.

(2) Eine Flugverbotszone darf grundsätzlich weder be- noch überflogen werden.

(3) Flugverbotszonen sind insbesondere:

  • a) Humane Labs;
  • b) Fort Zancudo;
  • c) RON-Alternates-Windpark;
  • d) Bolingbroke State Prison;
  • e) Palmer-Taylor Power Station;
  • f) USS Luxington ATT-16;

(4) Ausgenommen sind

  • a) berechtigte behördliche Flüge;
  • b) Notfälle;
  • c) ausdrücklich genehmigte gewerbliche oder sonstige Flüge.

Abschnitt 4: Wasserverkehr

§ 18 Ankern und Anlegen

(1) Das Anlegen von Wasserfahrzeugen ist grundsätzlich nur an hierfür vorgesehenen Häfen und Anlegestellen zulässig.

(2) Das Ankern auf offener See außerhalb gesperrter oder geschützter Gebiete ist zulässig.

(3) Wasserfahrzeuge dürfen durch das Ankern keine erkennbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer verursachen.

§ 19 Geschwindigkeit im Wasserverkehr

(1) Die Geschwindigkeit eines Wasserfahrzeugs ist so zu wählen, dass es jederzeit sicher beherrscht werden kann.

(2) Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Sicht-, Wetter-, Gewässer-, Bade- und Verkehrsverhältnissen anzupassen.

(3) In Häfen, an Anlegestellen sowie innerhalb von fünfzig

(50) Yards zu

  • a) Ufern;
  • b) Badestränden;
  • c) Schwimmern;
  • d) ankernden Wasserfahrzeugen ist Schrittfahrt einzuhalten.

(4) Als Schrittfahrt im Sinne dieses Paragraphen gilt eine Geschwindigkeit von höchstens 10 mph.

(5) Auf offener See besteht außerhalb der in Absatz 3 genannten Bereiche keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit, sofern das Wasserfahrzeug sicher geführt wird.

§ 20 Gesperrte Wasserzonen

(1) Eine gesperrte Wasserzone umfasst grundsätzlich einen Radius von 200 Yards.

(2) Für Wasserfahrzeuge gesperrt sind insbesondere

  • a) öffentliche Badestrände;
  • b) Humane Labs;
  • c) Land-Act-Stausee;
  • d) Palmer-Taylor Power Station;
  • e) USS Luxington ATT-16.

(3) Für schwimmendes oder tauchendes Betreten gesperrt sind insbesondere

  • a) Port of South Los Santos;
  • b) Humane Labs;
  • c) Palmer-Taylor Power Station;
  • d) Puerto del Sol Yacht Club;
  • e) USS Luxington ATT-16;
  • f) der Yachthafen Marina Beach.

(4) Ausgenommen sind

  • a) berechtigte behördliche Maßnahmen;
  • b) Notfälle;
  • c) ausdrücklich genehmigte gewerbliche Maßnahmen.

Abschnitt 5: Fahrzeugsicherstellung und Beschlagnahme

§ 21 Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrzeugen

(1) Ein Fahrzeug kann sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn

  • a) es unmittelbar im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet wurde und die verantwortliche Person flüchtig oder nicht auffindbar ist;
  • b) das Fahrzeug als Beweismittel erforderlich ist;
  • c) von dem Fahrzeug eine erhebliche gegenwärtige Gefahr ausgeht;
  • d) eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

(2) Die Sicherstellung oder Beschlagnahme ist zu dokumentieren.

(3) Ein sichergestelltes Fahrzeug kann grundsätzlich für höchstens einundzwanzig

(21) Tage in staatlicher Verwahrung verbleiben, soweit seine weitere Verwahrung rechtmäßig erforderlich ist.

(4) Ist die weitere Verwahrung nicht mehr erforderlich, ist das Fahrzeug grundsätzlich an den rechtmäßigen Berechtigten herauszugeben.

(5) Wird eine andere Person als Verantwortlicher für die zugrunde liegende Straftat festgestellt, darf dem Eigentümer oder Halter die Herausgabe nicht allein aufgrund der Tat dieser anderen Person verweigert werden.

(6) Wiederholt im Zusammenhang mit Straftaten verwendete Fahrzeuge können bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage durch einen Law Enforcement Officer für bis zu drei

(3) Tage beschlagnahmt werden.

(7) Eine darüber hinausgehende Beschlagnahme bedarf grundsätzlich einer Anordnung eines zuständigen Richters.

(8) Eine Anordnung nach Absatz 7 ist nicht ausschließlich dem Chief of Justice vorbehalten.

(9) Die endgültige Einziehung oder dauerhafte Entziehung des Eigentums an einem Fahrzeug bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen oder gerichtlichen Grundlage.

(10) Die Vorschriften des Criminal Procedure Act über Sicherstellung, Beschlagnahme, Beweismittel und Verfahrensfehler bleiben unberührt.

Abschnitt 6: Infractions und Bußgelder

§ 22 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die in diesem Abschnitt geregelten Verstöße sind Infractions.

(2) Für Infractions werden grundsätzlich Geldbußen und gegebenenfalls Punkte nach § 4 verhängt.

(3) Eine Infraction nach diesem Abschnitt begründet für sich allein keine Freiheitsstrafe.

(4) Erfüllt dieselbe Handlung zugleich einen Straftatbestand des Penal Code oder eines anderen Gesetzes, bleibt dessen Anwendung unberührt.

(5) Geldbußen sind nach Maßgabe der geltenden Vorschriften bei der hierfür zuständigen staatlichen Stelle zu begleichen.

§ 23 Geschwindigkeitsverstöße

(1) Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um höchstens 20 mph überschreitet, wird mit einer Geldbuße von $250 bis $500 und einem

(1) Punkt belegt.

(2) Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 mph bis einschließlich 40 mph überschreitet, wird mit einer Geldbuße von $500 bis $1.000 und zwei

(2) Punkten belegt.

(3) Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 mph überschreitet, wird mit einer Geldbuße von $750 bis $1.500 und drei

(3) Punkten belegt.

(4) Weitergehende Strafbarkeit aufgrund besonders gefährlicher Fahrweise bleibt unberührt.

§ 24 Vorfahrts-, Halte- und Parkverstöße

(1) Wer eine Vorfahrts- oder Halteregel missachtet, wird mit einer Geldbuße von $250 bis $500 und einem

(1) Punkt belegt.

(2) Wer entgegen § 13 unzulässig hält oder parkt, wird mit einer Geldbuße von $500 bis $1.500 belegt.

(3) Bei erheblicher Behinderung oder Gefährdung kann das Fahrzeug umgesetzt oder abgeschleppt werden.

§ 25 Fahrerlaubnisverstöße

(1) Wer eine vorhandene gültige Fahrerlaubnis beim Führen eines Fahrzeugs lediglich nicht mitführt, wird mit einer Geldbuße von $150 bis $250 belegt.

(2) Wer ein Fahrzeug führt, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis zu sein, wird mit einer Geldbuße von $1.000 bis $2.000 und drei

(3) Punkten belegt.

(3) Das Fahren trotz eines wirksamen Fahrerlaubnisentzugs richtet sich, soweit als Straftat ausgestaltet, nach dem Penal Code.

§ 26 Fahren unter Einfluss

(1) Wer ein Fahrzeug führt, obwohl aufgrund von Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln eine erkennbare Verkehrsuntauglichkeit besteht, wird mit einer Geldbuße von $750 bis $1.500 und drei

(3) Punkten belegt.

(2) Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis nach § 3 für höchstens vierundzwanzig

(24) Stunden durch einen LEO vorläufig entzogen werden.

(3) Weitergehende Maßnahmen des Department of Justice oder eines Courts bleiben unberührt.

(4) Führt die Handlung zu einer konkreten erheblichen Gefährdung oder erfüllt sie einen Straftatbestand, bleibt die Anwendung des Penal Code unberührt.

§ 27 Zulassungs- und Versicherungsverstöße

(1) Wer ein Fahrzeug ohne den erforderlichen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum führt oder abstellt, wird mit einer Geldbuße von $1.000 bis $5.000 belegt.

(2) Wer ein Fahrzeug entgegen § 2 nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist anmeldet, wird mit einer Geldbuße von $500 bis $1.500 belegt.

(3) Wer ein vorgeschriebenes Kennzeichen nicht ordnungsgemäß anbringt, obwohl das Fahrzeug über eine hierfür vorgesehene Kennzeichenhalterung verfügt, wird mit einer Geldbuße von $250 bis $750 belegt.

(4) Bei fehlendem Versicherungsschutz kann die weitere Nutzung des Fahrzeugs bis zum Nachweis eines Versicherungsschutzes untersagt werden.

§ 28 Verstöße gegen Verkehrssicherheitsvorschriften

(1) Wer ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, wird mit einer Geldbuße von $500 bis $1.500 und einem

(1) Punkt belegt.

(2) Wer gegen die Helmpflicht nach § 8 verstößt, wird mit einer Geldbuße von $250 bis $500 belegt.

(3) Wer Ladung entgegen § 8 nicht ordnungsgemäß sichert, wird mit einer Geldbuße von $500 bis $1.500 belegt.

(4) Bei einer erheblichen unmittelbaren Gefahr kann die Weiterfahrt bis zur Beseitigung des Mangels untersagt werden.

§ 29 Highwayverstöße

(1) Wer ohne rechtfertigenden Grund die Mindestgeschwindigkeit auf einem Highway unterschreitet, wird mit einer Geldbuße von $250 bis $500 belegt.

(2) Wer auf einem Highway unzulässig wendet oder rückwärtsfährt, wird mit einer Geldbuße von $500 bis $1.000 und einem

(1) Punkt belegt.

(3) Wer als Fußgänger einen Highway ohne rechtfertigenden Grund betritt, wird mit einer Geldbuße von $250 bis $500 belegt.

§ 30 Missachtung von Einbahnstraßen und Wendeverboten

Wer entgegen einer eindeutigen Verkehrsregelung

  • a) eine Einbahnstraße in Gegenrichtung befährt; oder
  • b) einem Wendeverbot zuwiderhandelt, wird mit einer Geldbuße von $250 bis $750 und einem

(1) Punkt belegt.

§ 31 Unerlaubte gewerbliche Personenbeförderung

Wer gewerblich Personen befördert, ohne nach § 6 hierzu berechtigt oder im Besitz eines erforderlichen Personenbeförderungsscheins zu sein, wird mit einer Geldbuße von $1.000 bis $3.000 belegt.

§ 32 Verstöße im Flugverkehr

(1) Wer unbefugt eine Flugverbotszone be- oder überfliegt, wird mit einer Geldbuße von $2.000 bis $5.000 belegt.

(2) Wer ohne zulässigen Grund die Mindestflughöhe nach § 16 unterschreitet, wird mit einer Geldbuße von $1.000 bis $2.500 belegt.

(3) Wer unbefugt außerhalb einer vorgesehenen oder zulässigen Fläche startet oder landet, wird mit einer Geldbuße von $1.000 bis $3.000 belegt.

(4) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die Pilotenlizenz nach § 3 vorläufig entzogen oder dem Department of Justice zur weiteren Prüfung vorgelegt werden.

§ 33 Verstöße im Wasserverkehr

(1) Wer eine gesperrte Wasserzone unbefugt mit einem Wasserfahrzeug befährt, wird mit einer Geldbuße von $1.000 bis $3.000 belegt.

(2) Wer eine nach § 20 gesperrte Zone unbefugt schwimmend oder tauchend betritt, wird mit einer Geldbuße von $500 bis $1.500 belegt.

(3) Wer entgegen § 19 die vorgeschriebene Schrittfahrt überschreitet, wird mit einer Geldbuße von $250 bis $750 belegt. PROCEDURE ACT

Abschnitt 7: Verhältnis zum Penal Code und Criminal Procedure Act

§ 34 Verkehrsstraftaten

(1) Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßen-, Luft- oder Wasserverkehr werden im Penal Code geregelt.

(2) Hierzu gehören insbesondere, soweit dort unter Strafe gestellt,

  • a) gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr;
  • b) Unfallflucht;
  • c) vorsätzliche erhebliche Behinderung von Einsatzfahrzeugen;
  • d) Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis;
  • e) Flucht oder Missachtung einer polizeilichen Anhaltemaßnahme;
  • f) verbotene Kraftfahrzeugrennen;
  • g) sonstige erhebliche Verkehrsdelikte.

(3) Dieser Vehicle Code bestimmt die Verkehrsregeln, deren Verletzung Grundlage einer Strafbarkeit nach dem Penal Code sein kann.

(4) Die Strafmaßfestsetzung bei Straftaten richtet sich nach dem Penal Code und dem Criminal Procedure Act.

§ 35 Verhältnis zum Criminal Procedure Act

(1) Festnahmen, Durchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen und sonstige strafprozessuale Maßnahmen richten sich nach dem Criminal Procedure Act.

(2) Soweit dieser Vehicle Code eine besondere verkehrsrechtliche Maßnahme vorsieht, bleibt diese anwendbar.

(3) Die erstinstanzliche Festsetzung strafrechtlicher Sanktionen durch die zuständigen Police Departments richtet sich nach dem Criminal Procedure Act.

(4) Infractions und deren Bußgelder nach diesem Vehicle Code bleiben hiervon unberührt.

§ 36 Zuständigkeit des Department of Justice

(1) Das Department of Justice ist im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten für weitergehende Maßnahmen im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen und staatlichen Berechtigungen zuständig.

(2) Hierzu kann insbesondere die Überprüfung und Durchführung eines über vierundzwanzig

(24) Stunden hinausgehenden Fahrerlaubnisentzugs gehören.

(3) Die Befugnisse des DMV nach diesem Gesetz bleiben unberührt.

(4) Die Befugnisse eines Courts, im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung eine Fahrerlaubnis oder andere Lizenz zu entziehen, bleiben unberührt.

§ 37 Inkrafttreten

(1) Dieser Vehicle Code tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten treten entgegenstehende ältere verkehrsrechtliche Vorschriften außer Kraft.

(3) Bestehende Fahrerlaubnisse, Fahrzeugzulassungen und sonstige wirksam erteilte verkehrsrechtliche Berechtigungen bleiben grundsätzlich bestehen.

(4) Bereits eingetragene Punkte bleiben bestehen und verfallen nach Maßgabe des § 4.

(5) Strafrechtliche Verkehrstatbestände richten sich ab Inkrafttreten nach dem Penal Code.

15 Staatliche Einrichtungen: Blaine County Sheriff's Office (BCSO)

Das Blaine County Sheriff’s Office (BCSO) ist die oberste Strafverfolgungsbehörde für die ländlichen und oft raueren Gebiete rund um Los Santos. Mit einem besonderen Fokus auf die Gemeinden in Blaine County wie Sandy Shores, Grapeseed und Paleto Bay arbeitet das BCSO unermüdlich daran, Recht und Ordnung in einem herausfordernden Umfeld aufrechtzuerhalten.

Geschichte des BCSO

Gegründet in den frühen Tagen von Blaine County, als die Region noch weitgehend unerschlossen war, diente das BCSO zunächst als kleine, dezentrale Einheit, die vor allem aus Freiwilligen bestand. Mit der zunehmenden Entwicklung und dem Wachstum der umliegenden Gemeinden wuchs auch das BCSO zu einer modernen Strafverfolgungsbehörde heran. Heute repräsentiert es den Stolz und die Entschlossenheit der ländlichen Gemeinschaften von Blaine County.

Das BCSO hat sich einen Namen gemacht, indem es flexibel auf die einzigartigen Herausforderungen in der Region reagiert – von der Bekämpfung der wachsenden Methamphetamine-Krise bis hin zur Überwachung der weitläufigen Landstraßen und unzugänglichen Wildnisgebiete.

Aufgaben des BCSO

Das Blaine County Sheriff’s Office hat eine Vielzahl von Aufgaben, die speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Region zugeschnitten sind:

  1. Sicherung der öffentlichen Ordnung

    • Regelmäßige Patrouillen durch die weiten Landschaften von Blaine County, um Präsenz zu zeigen und Straftaten zu verhindern.

    • Überwachung abgelegener Gebiete, in denen Gesetzesverstöße oft ungesehen bleiben könnten.

  2. Ermittlung und Strafverfolgung

    • Bekämpfung der Drogenkriminalität, insbesondere in ländlichen Meth-Laboren und Schmuggelrouten.

    • Zusammenarbeit mit dem LSPD und Bundesbehörden bei überregionalen Kriminalfällen.

  3. Verkehrssicherheit und Kontrolle

    • Überwachung der Hauptverkehrswege wie der Route 68 und der Great Ocean Highway.

    • Prävention von Verkehrsdelikten, wie illegalem Straßenrennen oder Trunkenheit am Steuer.

  4. Schutz der Natur und Wildtiere

    • Unterstützung von Park-Rangern und Wildhütern in der Region, um Wilderei und Umweltverbrechen zu bekämpfen.

    • Reaktion auf Vorfälle mit Wildtieren, die oft in die ländlichen Gemeinden eindringen.

  5. Unterstützung lokaler Gemeinschaften

    • Aufbau enger Beziehungen zu den Bürgern durch Gemeindeveranstaltungen und Präventionsprogramme.

    • Unterstützung bei Naturkatastrophen wie Waldbränden oder Überschwemmungen.

  6. Spezialoperationen in schwer zugänglichen Gebieten

    • Einsätze in der unwegsamen Wildnis, oft mit Geländefahrzeugen, Quads oder Hubschraubern.

    • Schutz und Überwachung der ländlichen Routen und versteckten Pfade, die oft von Kriminellen genutzt werden.

Organisation des BCSO

Das Blaine County Sheriff’s Office ist in verschiedene Einheiten und Abteilungen unterteilt, die jeweils auf bestimmte Aufgaben spezialisiert sind:

  • Patrol Division: Die Grundlage des BCSO, zuständig für regelmäßige Patrouillen in allen Teilen von Blaine County.

  • Traffic Enforcement Unit: Fokussiert auf Verkehrskontrollen und die Überwachung von Haupt- und Nebenstraßen.

  • Criminal Investigations Division (CID): Verantwortlich für die Ermittlung schwerer Straftaten, insbesondere in Bezug auf Drogenhandel und organisierte Kriminalität.

  • Wildlife and Environmental Crimes Unit: Spezialisierte Einheit, die sich mit Umweltdelikten und Wildtierrettung befasst.

  • Search and Rescue (SAR): Unterstützung bei der Rettung vermisster Personen in abgelegenen Gebieten oder gefährlichen Situationen.

Technologie und Ausrüstung

Obwohl Blaine County oft als ländlich und abgelegen wahrgenommen wird, verfügt das BCSO über modernste Ausrüstung, um auf jede Situation vorbereitet zu sein:

  • Geländefahrzeuge und Quads: Ideal für Einsätze in der Wildnis oder auf unbefestigten Straßen.

  • Luftunterstützung: Hubschrauber für Such- und Rettungseinsätze sowie die Überwachung großer Gebiete.

  • Bodycams und Dashcams: Fördern Transparenz und bieten wichtige Beweise in Strafverfahren.

  • MDT-System: Zugriff auf Datenbanken und Einsatzberichte direkt aus dem Fahrzeug.

Gemeinschaftsorientiertes Handeln

Das BCSO legt großen Wert darauf, eng mit den Bürgern von Blaine County zusammenzuarbeiten. Es ist bekannt für seine Teilnahme an lokalen Veranstaltungen, wie Gemeindetagen oder Schulbesuchen, um ein positives Bild der Strafverfolgung zu fördern. Diese Verbindung zur Gemeinschaft unterscheidet das BCSO von anderen Polizeibehörden und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung.

Karriere beim BCSO

Eine Karriere beim Blaine County Sheriff’s Office ist ideal für diejenigen, die in einer einzigartigen und dynamischen Umgebung arbeiten möchten. Ob als Streifenpolizist, Ermittler oder Mitglied der Search and Rescue-Einheit – das BCSO bietet spannende und herausfordernde Möglichkeiten.

Schlusswort

Das Blaine County Sheriff’s Office ist mehr als nur eine Polizeibehörde. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in Blaine County und ein Symbol für Sicherheit, Integrität und Gemeinschaft. Mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen und Bedürfnisse der Region sorgt das BCSO dafür, dass Blaine County ein sicherer und lebenswerter Ort bleibt.

16 Staatliche Einrichtungen: City Hall

Das Zentrum der Verwaltung und das Herz der Demokratie. Die City Hall von Los Santos ist weit mehr als nur ein Verwaltungsgebäude. Sie ist das Symbol für die Organisation, den Fortschritt und die Demokratie der Stadt. Von hier aus werden Entscheidungen getroffen, die den Alltag der Bürger prägen, und Visionen entwickelt, die Los Santos in eine blühende Zukunft führen.

Geschichte der City Hall

Die City Hall hat ihren Ursprung in den Gründungsjahren von Los Santos und war schon immer das Verwaltungszentrum der Stadt. In den ersten Tagen diente sie als Treffpunkt für Stadtälteste und Beamte, um einfache Entscheidungen über Infrastruktur und Sicherheit zu treffen. Mit dem Wachstum der Stadt entwickelte sich die City Hall zu einem hochmodernen Verwaltungsgebäude, das heute das Zentrum der städtischen Regierung darstellt.

Im Laufe der Jahre wurde die City Hall mehrfach modernisiert, um den wachsenden Anforderungen der Stadt gerecht zu werden. Die heutige City Hall vereint klassische Architektur mit modernen Elementen und spiegelt damit die Vielseitigkeit und den Fortschritt von Los Santos wider.

Aufgaben der City Hall

Die City Hall ist der Dreh- und Angelpunkt der Stadtverwaltung und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die entscheidend für das Leben in Los Santos sind:

  1. Verwaltung und Dienstleistungen

    • Die City Hall ist für die Bearbeitung aller städtischen Angelegenheiten verantwortlich, darunter Genehmigungen, Steuern und öffentliche Dienstleistungen.

    • Bürger können hier wichtige Dokumente wie Personalausweise, Lizenzen oder Firmengründungen beantragen.

  2. Stadtentwicklung und Infrastruktur

    • Von der Planung neuer Bauprojekte bis zur Instandhaltung bestehender Straßen und Gebäude: Die City Hall sorgt dafür, dass Los Santos ständig wächst und sich verbessert.

    • Projekte wie neue Parks, öffentliche Verkehrsmittel und Stadtverschönerung werden hier geplant und umgesetzt.

  3. Politische Entscheidungen und Gesetzgebung

    • Die City Hall ist der Sitz der Stadtregierung und des Stadtrats. Hier werden neue Gesetze verabschiedet und Entscheidungen getroffen, die das Leben in Los Santos nachhaltig beeinflussen.

    • Öffentliche Sitzungen bieten Bürgern die Möglichkeit, sich einzubringen und ihre Anliegen direkt vorzutragen.

  4. Stadtfinanzen

    • Das Finanzamt der City Hall verwaltet die städtischen Einnahmen und Ausgaben, sorgt für eine gerechte Steuerverteilung und sichert damit die finanzielle Stabilität der Stadt.
  5. Förderung von Unternehmen

    • Die City Hall unterstützt Unternehmer und Unternehmen durch Förderprogramme, Beratungen und Genehmigungsverfahren. Sie ist ein essenzieller Partner für die Wirtschaft in Los Santos.
  6. Bürgerengagement und Transparenz

    • Die City Hall setzt sich für Transparenz und Bürgerbeteiligung ein. Regelmäßige Veranstaltungen und Anhörungen ermöglichen es den Einwohnern, direkt mit der Regierung in Kontakt zu treten.
  7. Wahlen und Demokratie

    • Die Organisation und Durchführung von Wahlen liegt in der Verantwortung der City Hall. Hier werden Bürgermeister und Stadträte gewählt, die die Zukunft der Stadt gestalten.

Das Gebäude der City Hall

Die City Hall ist nicht nur ein funktionales Verwaltungsgebäude, sondern auch ein architektonisches Meisterwerk. Der zentrale Sitzungssaal mit seiner eindrucksvollen Kuppel ist ein Wahrzeichen der Stadt. Die großzügigen Büros und Besprechungsräume bieten den Beamten und Politikern ausreichend Platz, um ihre Arbeit effizient zu erledigen.

Außerdem gibt es einen öffentlichen Bereich, in dem Bürger ihre Anliegen vortragen oder Informationen über aktuelle Projekte erhalten können.

Die Rolle der City Hall in der Stadtgesellschaft

Die City Hall ist mehr als nur ein Verwaltungsapparat – sie ist das Herz der Stadt. Sie repräsentiert die Verbindung zwischen der Regierung und den Bürgern und bietet eine Plattform, auf der alle Stimmen gehört werden.

Durch ihre offenen Türen und den Fokus auf Bürgernähe sorgt die City Hall dafür, dass sich jeder Einwohner von Los Santos willkommen und einbezogen fühlt. Sie fördert Gemeinschaftsprojekte, unterstützt lokale Initiativen und trägt dazu bei, das Leben in der Stadt für alle besser zu machen.

Karriere in der City Hall

Die City Hall bietet engagierten Bürgern die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung von Los Santos mitzuwirken. Ob in der Verwaltung, der Stadtplanung oder als Berater: Jede Position in der City Hall trägt dazu bei, die Stadt weiterzuentwickeln und ihre Bewohner zu unterstützen.

Schlusswort

Die City Hall von Los Santos steht für Fortschritt, Gemeinschaft und Demokratie. Sie ist das Zentrum aller administrativen und politischen Aktivitäten und eine Institution, die den Menschen dient. Dank der City Hall ist Los Santos nicht nur eine Stadt, sondern eine lebendige Gemeinschaft, die stetig wächst und sich weiterentwickelt.

17 Staatliche Einrichtungen: Department of Justice (DOJ)

Das Department of Justice (DOJ) von Los Santos ist das Herzstück des Rechtssystems der Stadt und bildet die Brücke zwischen staatlichen Institutionen und der Bevölkerung. Es sorgt für die Wahrung von Recht und Ordnung, setzt Gesetze durch und garantiert, dass alle Bürger von Los Santos gleich behandelt werden – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status.

Geschichte des DOJ in Los Santos

Gegründet als eine der ersten staatlichen Einrichtungen der Stadt, wuchs das DOJ mit der Entwicklung von Los Santos zu einer der lebendigsten und vielfältigsten Metropolen der Welt. In den frühen Tagen der Stadt war das Justizsystem primitiv und oft von Korruption geplagt. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und der wachsenden Bevölkerung stieg jedoch die Notwendigkeit nach einem strukturierten und professionellen Rechtssystem.

Das moderne DOJ, wie wir es heute kennen, wurde nach einer umfassenden Reform in den 2000er Jahren neu strukturiert. Ziel war es, ein unparteiisches und transparentes Justizsystem zu schaffen, das den hohen Standards einer modernen Gesellschaft entspricht.

Aufgaben des DOJ

Das DOJ ist verantwortlich für die rechtliche Ordnung in Los Santos und übernimmt dabei zahlreiche essenzielle Aufgaben:

  1. Rechtsprechung und Gerichtsverfahren

    • Das DOJ ist für die Organisation und Durchführung aller Gerichtsverfahren zuständig. Es sorgt dafür, dass alle Fälle – ob zivil, strafrechtlich oder wirtschaftlich – fair und gemäß den Gesetzen verhandelt werden.

    • Richter des DOJ wachen über die Einhaltung der Gesetze und entscheiden in Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern, Unternehmen oder staatlichen Institutionen.

  2. Gesetzgebung und Beratung

    • Das DOJ spielt eine Schlüsselrolle in der Ausarbeitung neuer Gesetze und Vorschriften. Es arbeitet eng mit der Regierung (GOV) zusammen, um sicherzustellen, dass Gesetze den Bedürfnissen der Stadt und ihrer Bewohner entsprechen.

    • Als Berater der Regierung hilft das DOJ dabei, komplexe rechtliche Fragestellungen zu klären und politische Entscheidungen rechtlich abzusichern.

  3. Überwachung staatlicher Einrichtungen

    • Das DOJ überwacht die Einhaltung von Gesetzen in allen staatlichen Institutionen wie dem LSPD, BCSO oder LSMD. Es stellt sicher, dass keine Machtmissbräuche oder Rechtsverstöße auftreten.
  4. Schutz der Bürgerrechte

    • Das DOJ ist der Hüter der Verfassung von Los Santos und garantiert, dass alle Bürgerrechte gewahrt bleiben. Es schützt die Bevölkerung vor Diskriminierung, Korruption und staatlichem Machtmissbrauch.
  5. Strafvollzug

    • In Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden beaufsichtigt das DOJ die rechtliche Behandlung von Straftätern, einschließlich ihrer Verurteilung, Strafe und Rehabilitation.
  6. Wirtschaftsrecht und Unternehmensregulierung

    • Das DOJ reguliert den Handel und schützt Unternehmen sowie Verbraucher vor unfairen Praktiken. Es hat auch die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder Arbeitnehmern zu lösen.

Das DOJ und die Stadtgesellschaft

Das Department of Justice ist weit mehr als nur eine staatliche Institution. Es ist ein Symbol für Gerechtigkeit und die Grundlage für das Vertrauen der Bürger in das System von Los Santos. Es bietet der Bevölkerung eine Plattform, um ihre Stimme zu erheben und sicherzustellen, dass jeder Fall sorgfältig geprüft wird.

Darüber hinaus ist das DOJ für die Organisation von öffentlichen Anhörungen und Informationsveranstaltungen zuständig, bei denen die Bürger der Stadt über neue Gesetze und Richtlinien informiert werden. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die rechtliche Bildung der Bevölkerung zu fördern und das Bewusstsein für Rechte und Pflichten zu stärken.

Karriere im DOJ

Eine Karriere im DOJ ist nicht nur eine berufliche Herausforderung, sondern auch eine Ehre. Das DOJ sucht nach engagierten Bürgern, die sich für Recht und Ordnung einsetzen möchten. Ob als Anwalt, Richter, Assistent oder Berater – jede Rolle im DOJ trägt zur Stabilität und Entwicklung der Stadt bei.

Schlusswort

Das Department of Justice ist die tragende Säule der Demokratie in Los Santos. Es vereint Tradition und Moderne, Recht und Ordnung, Gerechtigkeit und Menschlichkeit. Seine Arbeit ist unverzichtbar für den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt der Stadt. Das DOJ wird auch weiterhin an vorderster Front stehen, um Los Santos zu einem sicheren und gerechteren Ort für alle zu machen.

18 Staatliche Einrichtungen: Los Santos Police Department (LSPD)

Das Los Santos Police Department (LSPD) ist das Rückgrat der öffentlichen Sicherheit in der pulsierenden Metropole Los Santos. Mit einem unerschütterlichen Einsatz für Recht und Ordnung schützt das LSPD die Bürger, bekämpft Kriminalität und sorgt dafür, dass das Leben in der Stadt sicher und lebenswert bleibt.

Geschichte des LSPD

Die Ursprünge des LSPD reichen bis zur Gründung von Los Santos zurück. In den frühen Tagen der Stadt bestand das Department aus wenigen engagierten Männern und Frauen, die gemeinsam für Sicherheit sorgten. Mit dem Wachstum der Stadt entwickelte sich das LSPD zu einer hochmodernen Polizeibehörde, die heute als Vorbild für andere Städte gilt.

Im Laufe der Jahre hat das LSPD zahlreiche Herausforderungen gemeistert – von der Bekämpfung organisierter Kriminalität bis zur Einführung innovativer Technologien, die die Polizeiarbeit effektiver und transparenter machen.

Aufgaben des LSPD

Das LSPD ist weit mehr als nur eine Organisation zur Kriminalitätsbekämpfung. Es übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, um die Sicherheit und Ordnung in Los Santos zu gewährleisten:

  1. Kriminalitätsbekämpfung und Ermittlung

    • Das LSPD ist an vorderster Front im Kampf gegen Kriminalität. Ob Raubüberfälle, Drogenhandel oder Mord – die Ermittler des Departments arbeiten unermüdlich daran, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

    • Spezialeinheiten wie das SWAT-Team oder die Drogenbekämpfungseinheit (Narcotics Unit) stehen bereit, um in besonders gefährlichen Situationen einzugreifen.

  2. Verkehrssicherheit

    • Die Verkehrsabteilung des LSPD sorgt für sichere Straßen, kontrolliert Geschwindigkeiten und ahndet Verkehrsverstöße.

    • Regelmäßige Kontrollen und Präventionsmaßnahmen tragen dazu bei, Unfälle zu reduzieren und das Leben der Bürger zu schützen.

  3. Präsenz und Prävention

    • Streifenbeamte patrouillieren in den Straßen von Los Santos, um eine sichtbare Präsenz zu zeigen und potenzielle Straftäter abzuschrecken.

    • Community-Programme fördern den Dialog zwischen Polizei und Bürgern und stärken das Vertrauen in die Behörde.

  4. Spezialoperationen

    • Das LSPD ist in der Lage, auf besondere Gefahrenlagen wie Geiselnahmen, Terrorangriffe oder organisierte Bandenkriege zu reagieren.

    • Mit modernster Ausrüstung und hochqualifizierten Beamten ist das Department stets bereit, in jeder Situation zu handeln.

  5. Schutz staatlicher Einrichtungen

    • Das LSPD schützt wichtige Gebäude und Persönlichkeiten der Stadt. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Institutionen wie dem DOJ (Department of Justice).
  6. Unterstützung bei Notfällen

    • Neben der Kriminalitätsbekämpfung spielt das LSPD eine zentrale Rolle bei der Koordination von Rettungs- und Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen oder größeren Unfällen.

Organisation des LSPD

Das Los Santos Police Department ist in verschiedene Abteilungen unterteilt, die jeweils auf spezifische Aufgaben spezialisiert sind:

  • Patrol Division: Die Streifenpolizei, die rund um die Uhr für Präsenz und Sicherheit sorgt.

  • Detective Division: Die Ermittler, die Verbrechen untersuchen und Täter zur Strecke bringen.

  • Traffic Division: Zuständig für Verkehrskontrollen, Unfallprävention und -bearbeitung.

  • SWAT: Das Special Weapons and Tactics-Team für gefährliche und heikle Einsätze.

  • Community Relations Unit: Fördert den Dialog zwischen Polizei und Bürgern und organisiert Präventionsprogramme.

Technologie und Innovation

Das LSPD setzt auf modernste Technologien, um die Effizienz und Transparenz seiner Arbeit zu erhöhen:

  • MDT-System (Mobile Data Terminal): Alle Beamten sind mit einem MDT ausgestattet, das den Zugriff auf Datenbanken, Fahndungslisten und Einsatzinformationen ermöglicht.

  • Drohnen und Kameras: Innovative Überwachungstechnologien helfen dabei, Kriminalität zu verhindern und Beweise zu sammeln.

  • Ausbildung und Training: Beamte des LSPD durchlaufen regelmäßige Fortbildungen, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Die Rolle des LSPD in der Stadt

Das LSPD ist nicht nur eine Polizeibehörde – es ist ein zentraler Bestandteil der Gesellschaft in Los Santos. Durch seine Arbeit sorgt es nicht nur für Sicherheit, sondern auch für ein Gefühl von Gemeinschaft und Stabilität. Es unterstützt Bürger, indem es ihnen hilft, in schwierigen Zeiten Gerechtigkeit zu finden und Vertrauen in die Behörden zu haben.

Karriere im LSPD

Eine Karriere beim LSPD ist nicht nur ein Job, sondern eine Berufung. Ob als Streifenpolizist, Ermittler oder Mitglied einer Spezialeinheit – das LSPD bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln und aktiv zur Sicherheit der Stadt beizutragen.

Schlusswort

Das Los Santos Police Department ist mehr als nur eine Behörde. Es ist ein Symbol für Sicherheit, Gerechtigkeit und Dienst an der Gemeinschaft. Mit Engagement, Mut und modernster Technik sorgt das LSPD dafür, dass Los Santos eine Stadt bleibt, in der sich alle Bürger sicher und geschützt fühlen.

19 Staatliche Einrichtungen: Pillbox Hill Medical Center (LSMD)

Das Pillbox Hill Medical Center (PHMC) ist das Herzstück der medizinischen Versorgung in Los Santos. Mit seiner zentralen Lage in der geschäftigen Metropole ist das PHMC der Dreh- und Angelpunkt für Notfallmedizin, Langzeitbehandlungen und die Ausbildung der besten Mediziner. Als führendes Krankenhaus in Los Santos verkörpert das PHMC die Werte der Empathie, Fachkompetenz und Innovation.

Geschichte des PHMC

Seit seiner Gründung im frühen 20. Jahrhundert hat sich das Pillbox Hill Medical Center von einer kleinen Klinik zu einem hochmodernen Krankenhaus entwickelt. Ursprünglich gegründet, um den wachsenden Bedarf an medizinischer Versorgung der Arbeiter in den umliegenden Industriebetrieben zu decken, hat sich das PHMC zu einem Symbol für Exzellenz in der Gesundheitsversorgung entwickelt.

Das PHMC war Vorreiter in der Einführung moderner Technologien, von fortschrittlichen Diagnoselaboren bis hin zu robotergestützten Operationen. Heute ist das Krankenhaus ein Leuchtturm für medizinische Versorgung und steht sowohl den Einwohnern von Los Santos als auch den umliegenden Regionen offen.

Aufgaben und Leistungen

Das Pillbox Hill Medical Center bietet eine breite Palette an medizinischen Dienstleistungen und ist auf verschiedene Spezialgebiete spezialisiert, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden:

  1. Notfallmedizin

    • 24/7-Notaufnahme mit hochqualifizierten Ärzten und modernster Ausstattung.

    • Reaktion auf medizinische Notfälle vor Ort in Zusammenarbeit mit Rettungskräften.

  2. Spezialisierte Behandlungen

    • Onkologie, Kardiologie, Orthopädie und viele weitere Fachbereiche.

    • Unterstützung durch modernste Medizintechnik und spezialisierte Teams.

  3. Ambulante Versorgung

    • Diagnosen, kleinere Eingriffe und Nachsorge für Patienten, die keine stationäre Behandlung benötigen.

    • Präventionsprogramme zur Förderung eines gesunden Lebensstils.

  4. Langzeitpflege und Rehabilitation

    • Unterstützung von Patienten bei der Genesung nach schweren Verletzungen oder Erkrankungen.

    • Physiotherapie, psychologische Beratung und umfassende Nachsorgeprogramme.

  5. Medizinische Forschung und Ausbildung

    • Förderung von Innovationen durch klinische Studien und medizinische Forschung.

    • Ausbildung neuer Ärzte, Krankenschwestern und Rettungskräfte in Partnerschaft mit führenden medizinischen Institutionen.

Einrichtungen und Technologien

Das PHMC ist mit hochmodernen medizinischen Einrichtungen ausgestattet, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten:

  • Modernisierte Notaufnahme: Schnelle und effiziente Versorgung in Notfällen.

  • High-Tech-Operationssäle: Ausgestattet mit robotergestützten Systemen und fortschrittlicher Bildgebung.

  • Diagnoselabore: Schnelle Ergebnisse durch modernste Analysegeräte.

  • Intensivstation (ICU): Überwachung und Behandlung von Patienten in kritischen Zuständen.

  • Hubschrauberlandeplatz: Ermöglicht Luftrettung und schnelle Überführung von Patienten.

Team und Werte

Das PHMC ist stolz auf sein engagiertes Team aus Ärzten, Krankenschwestern, Rettungskräften und Verwaltungsmitarbeitern. Jedes Teammitglied verfolgt das Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten an erste Stelle zu setzen.

  • Empathie und Respekt: Jeder Patient wird mit Würde und Mitgefühl behandelt.

  • Exzellenz und Innovation: Ständige Weiterbildung und der Einsatz modernster Technologien gewährleisten die höchste Qualität in der Patientenversorgung.

  • Teamarbeit: Die enge Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die Kommunikation mit externen Rettungsdiensten sorgt für nahtlose Abläufe.

Zusammenarbeit mit der Stadt

Das PHMC arbeitet eng mit den staatlichen Einrichtungen der Stadt Los Santos zusammen:

  • LSPD und BCSO: Versorgung von Einsatzkräften nach gefährlichen Einsätzen.

  • Rettungsteams: Koordination bei Notfalleinsätzen und Katastrophen.

  • DOJ: Durchführung gerichtsmedizinischer Untersuchungen und Begutachtungen.

Community-Engagement

Das PHMC engagiert sich aktiv in der Gemeinschaft, um die Lebensqualität in Los Santos zu verbessern:

  • Gesundheitskampagnen: Workshops und Informationsveranstaltungen zu Themen wie gesunde Ernährung, Stressbewältigung und Erste Hilfe.

  • Blutspendeaktionen: Regelmäßige Events, um die Versorgung mit Blutkonserven sicherzustellen.

  • Notfallübungen: Training der Bevölkerung und Unternehmen in Katastrophenfällen.

Karriere im PHMC

Das Pillbox Hill Medical Center bietet eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten für Menschen, die eine Leidenschaft für die Medizin und das Helfen anderer haben. Ob als Arzt, Krankenschwester, Rettungskraft oder Forscher – das PHMC ist der perfekte Ort, um einen Unterschied zu machen.

Schlusswort

Das Pillbox Hill Medical Center ist mehr als nur ein Krankenhaus – es ist ein Leuchtturm für Hoffnung und Heilung in Los Santos. Mit modernster Technologie, engagierten Fachkräften und einem tiefen Engagement für die Gemeinschaft bleibt das PHMC der Goldstandard in der medizinischen Versorgung und ein unverzichtbarer Bestandteil des Lebens in Los Santos.