§ 1 STL Allgemeine Vorschriften
- Die Allgemeinen Vorschriften gelten im Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr.
- Das Führen eines Fahrzeuges ist nur mit einer jeweiligen Lizenz zulässig.
- Gegenseitige Rücksichtnahme
- Die Teilnahme am Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr verpflichtet zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme.
- Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.
- Rauschmittel
- Die Teilnahme am Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist verboten.
- Die Zeichen und Weisungen von Einsatzkräften sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regelungen vor.
- Fahrzeugklassen
- Motorräder, welche sich dauerhaft aus eigener Kraft und ausschließlich auf dem Boden fortbewegen und dabei mindestens zwei Räder und maximal drei Räder gleichzeitig Bodenkontakt haben.
- Personenkraftfahrzeuge (PKW), welche sich dauerhaft aus eigener Kraft und ausschließlich auf dem Boden fortbewegen und dabei 4 Räder gleichzeitig Bodenkontakt haben.
- Lastkraftwagen (LKW), welche sich dauerhaft aus eigener Kraft und ausschließlich auf dem Boden fortbewegen und dabei mindestens 5 Räder gleichzeitig Bodenkontakt haben.
- Fußgänger müssen vorhandene Gehwege benutzen.
§ 2 STL Geschwindigkeiten
- Langsame Fahrzeuge müssen darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht behindert wird.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt im Allgemeinen 150 km/h.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt im Allgemeinen 180 km/h.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf High- und Freeways beträgt im Allgemeinen 250 km/h.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Durchfahrt der Mautstellen beträgt 100 km/h.
- Auf High- und Freeways gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h
§ 3 STL Geschwindigkeitsüberschreitung
- Bei Überschreitung der Geschwindigkeit wird nur der gemessene Wert bestraft:
- Überschreitung um mehr als 10 km/h: Bußgeld von 3.500$.
- Überschreitung um mehr als 40 km/h: Bußgeld von 5.000$.
- Überschreitung um mehr als 70 km/h: Bußgeld von 7.500$.
§ 4 STL Fahren ohne Führerschein
- Wird mit einer Geldstrafe von bis zu 2000$ und
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er den dazu erforderlichen Führerschein nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderlichen Führerschein nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach diesem oder eines anderen Gesetzes verboten ist.
- Bei wiederholtem Fahren ohne Führerschein kann dem Fahrzeugführer der Führerschein dauerhaft oder vorübergehend mit oder ohne Auflage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung entzogen werden.
- Bei Führerscheinentzug gilt ein generelles 24-stündiges Wiederbeschaffungsverbot des Führerscheins.
§ 5 STL Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er, Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten bestraft und 3000$ Geldstrafe.
§ 6 STL Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
- Wer im Straßenverkehr an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich mit stark überhöhter Geschwindigkeit fortbewegt, wird mit einer Geldstrafe von 7.500 $ bestraft.
§ 7 STL Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist verboten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten bestraft und 3000$ Geldstrafe.
§8 STL Halte- und Parkverbot auf markierten Flächen
- Das Halten und Parken von Fahrzeugen auf roten Markierungen ist untersagt. Diese Flächen sind durch ihre Farbgebung als absolute Halteverbotszonen gekennzeichnet und dienen der Gewährleistung einer freien Verkehrs- oder Rettungswegeführung. Auf gelb gekennzeichneten Bereichen ist das Halten gestattet, jedoch nicht das Parken.
- Das Halten oder Parken auf rot markierten Flächen und das Parken auf gelb markierten Flächen wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 500$ bestraft.
§ 9 STL Parkverbot vor Hydranten
- Das Zuparken von Hydranten ist strengstens untersagt. Beim Abstellen eines Fahrzeugs ist ein Mindestabstand von (ca. 1,5 Meter) zu Hydranten einzuhalten, um im Notfall den Zugang für Einsatzkräfte zu gewährleisten.
- Das Zuparken eines Hydranten wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 500$ bestraft.
§ 10 STL Freihalten von Kreuzungsbereichen
- Das Halten oder Parken eines Fahrzeugs innerhalb von Kreuzungen ist verboten. Fahrzeuge dürfen weder den fließenden Verkehr behindern noch die Übersichtlichkeit des Verkehrs an Kreuzungen beeinträchtigen.
- Das Halten oder Parken innerhalb einer Kreuzung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 500$ bestraft.
§ 11 STL Parkverbot an Bushaltestellen
- Bushaltestellen dürfen nicht zugeparkt werden. Diese Bereiche sind für öffentliche Verkehrsmittel reserviert und dienen dem sicheren Ein- und Aussteigen von Passagieren.
- Das Zuparken einer Bushaltestelle wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 500$ bestraft.
§ 12 STL Regelungen für das Parken auf Gehwegen
- Beim Parken auf Gehwegen gilt folgende Regelung: Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass zwei Reifen auf dem Gehweg und zwei Reifen auf der Fahrbahn stehen. Zudem muss das Fahrzeug in Fahrtrichtung abgestellt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
- Ein Verstoß gegen Absatz 1 wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 500$ bestraft.
§ 13 STL Parkmöglichkeiten für Motorräder
- Motorräder dürfen am Straßenrand geparkt werden, sofern sie sich in unmittelbarer Nähe zur Bordsteinschwelle befinden. Es ist darauf zu achten, dass der Gehweg nicht blockiert und der fließende Verkehr nicht behindert wird.
- Das Parken von Motorrädern, in nicht unmittelbarer Nähe zur Bordsteinschwelle, das Blockieren des Gehwegs oder das Behindern des fließenden Verkehrs, wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 500$ bestraft.
§ 14 STL Haltezeitbegrenzung
- Das Halten von Fahrzeugen ist auf maximal drei Minuten begrenzt. Wird diese Zeit überschritten, gilt das Fahrzeug als geparkt und muss entsprechend den geltenden Parkregeln abgestellt werden.
§ 15 STL Verhalten an Stoppschildern und roten Ampeln
- An Stoppschildern sowie roten Ampeln ist das Fahrzeug zum stoppen zu bringen. An Stoppschildern sowie roten Ampeln muss dem Querverkehr grundsätzlich Vorfahrt gewährt werden.
§ 16 STL Regelung der Vorfahrt
- Die Vorfahrt wird grundsätzlich durch Ampeln geregelt. In Bereichen ohne Ampeln oder Verkehrszeichen gilt die Regel „Rechts vor Links“. Diese dient der sicheren und geordneten Verkehrsführung.
§ 17 STL Illegale Fahrzeugmanipulation
- Verbot: Jegliche Manipulationen an Fahrzeugen, die die Sicherheit und Zulassung im Straßenverkehr beeinträchtigen, sind verboten. Dazu zählen insbesondere Leistungssteigerungen durch illegale Umbauten wie NOS-Systeme.
- Kontrolle: Das LSPD ist berechtigt, Fahrzeuge bei Verdacht auf Manipulation anzuhalten und technische Überprüfungen durchzuführen.
- Bei Feststellung einer illegalen Fahrzeugmanipulation drohen: Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Ein Bußgeld in höhe von 5000$ sowie 15 Hafteinheiten. Bei Wiederholungstätern: Entzug der Fahrerlaubnis.
- Ausnahmen: Technische Modifikationen sind nur mit Genehmigung des Department of Justice zulässig.
§ 18 STL Mindestflughöhe
Piloten sind verpflichtet, eine Mindestflughöhe von 150m einzuhalten, um die Sicherheit von Personen und Objekten am Boden sowie anderer Fluggeräte zu gewährleisten , wird mit 3000$ Geldstrafe bestraft.
§ 19 STL Landeverbot auf öffentlichen Straßen
Das Landen von Fluggeräten jeglicher Art auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Verkehrswegen ist untersagt. Dieses Verbot dient der Sicherheit des Straßenverkehrs und der Vermeidung von Gefährdungen für Personen und Sachwerte, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten bestraft und 3000$ Geldstrafe.
§ 20 STL Fahren ohne Kfz-Versicherung
- Das führen eines Kraftfahrzeugs ist ausschließlich mit einer gültigen Kfz-Versicherung erlaubt.
- Das führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Kfz-Versicherung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000$ bestraft und das Fahrzeug wird Sichergestellt.
- Die Kfz-Versicherung ist vor der Fahrt abzuschließen. Der Versicherungsstand eines Kfz kann durch die Behörden überprüft werden.